Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, das Freibad für den Schwimmunterricht auch weiterhin für Schulen und Hortkinder in Lauf kostenfrei zur Verfügung zu stellen für die die Stadt nicht Sachaufwandsträger ist, solange der Gegenwert der kostenfreien Eintritte nicht laufend den Wert von 5 % der Gesamteinnahmen übersteigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Im Rahmen der Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2010 wurde die
Verwaltung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (RPrA) beauftragt zu prüfen, ob
der kostenlose Eintritt für „nicht städtische Schulen“ gerechtfertigt ist.
Der kostenlose Schwimmunterricht im Freibad für Schulen, für die die
Stadt Sachaufwandsträger ist, wurde seitens des RPrA nicht beanstandet. Die Prüfung
bezieht sich auf alle anderen Schulen, für die die Stadt nicht
Sachaufwandsträger ist (z.B. Berufsschule, Förderzentrum, Realschule, usw.)
Die seit vielen Jahren im Freibad praktizierte Handhabung lässt neben
den „eigenen Schulen“ auch den Schwimmunterricht für andere Schulklassen zu.
Voraussetzung ist allerdings, dass es Schüler einer Schule in Lauf sind, sie
sich anmelden, der Unterricht nur in Schwachbesuchszeiten gelegt wird und die
Schüler am Ende des Unterrichts das Freibad gemeinsam mit der Lehrkraft
verlassen. Eine Schulklasse z.B. aus Nürnberg hat ganz regulär Eintritt zu
bezahlen, unterliegt aber damit nicht diesen Vorgaben. Schüler die nach
Unterrichtsende ins Freibad gehen wollen, entrichten gesondert den regulären
Eintritt. Gleichgestellt behandelt werden Jugendliche im Rahmen der Laufer
Hort-Betreuung (z.B. ASB-Hort für Kinder der Bertleinschule), wobei der Anteil
nur bei ca. 10 % des Aufwandes liegt.
Eine Nachfrage beim Landratsamt ergab, dass nach dortiger Sichtweise
Kindern und Jugendlichen das Schwimmen zu lernen im Rahmen des Betriebs eines
Schwimmbades eine hohe Priorität als städtische Aufgabe haben darf. Dies
insbesondere zur Vermeidung von (späteren) Schwimmunfällen, im Einzelfall sogar
mit Todesfolge. Erinnert sei hier nur an den achtjährigen Jungen, der am
Jeder zusätzliche Badegast unseres Freibades, der über eine ausreichende
Schwimmtechnik verfügt, reduziert damit auch für uns das Risiko, einen
Badeunfall, eventuell gar mit Todesfolge, durch Ertrinken im Freibad zu
erleiden. Trotz Schwimmmeister und Badeaufsicht kann dieses Risiko nie gänzlich
ausgeschlossen werden. Die mangelnde Schwimmqualifikation heutiger Jugendlicher
wird in den letzten Jahren verstärkt in den Medien reklamiert. Die Ausbildung
ausreichender Schwimmtechnik erfüllt damit auch einen gewissen Eigenschutz als
Betreiber eines Bades.
Die Bäder im Kreis sind rechtlich sehr unterschiedlich gestaltet. Einige
Bäder werden als eigenständige GmbH geführt, andere als städtische Einrichtung
und einige sind bei den Stadtwerken angesiedelt. Dadurch ergeben sich auch
jeweils andere, rechtliche Abrechnungsvorgaben. Eine vergleichbare Handhabung
gibt es z.B. in Hersbruck und Röthenbach. In Altdorf und Schwaig (keine
städtischen Einrichtungen) erfolgt die Nutzung ausschließlich gegen Rechnung,
wobei die Rechnungen dann anschließend von der jeweiligen Gemeinde
(Sachaufwandsträger) getragen werden. Dies entspricht indirekt ebenfalls unserer
Handhabung einer Haushaltsumbuchung ohne direkte Belastung der Schüler.
Allerdings ist nur Lauf Kreisstadt und verfügt deshalb über viele, nur
hier sitzende Schulen. Insoweit ist dies eine andere Voraussetzung und damit
nicht vollständig vergleichbar.
Viele der Schüler der „anderen Schulen“ sind auch Laufer Einwohner, aber
nicht alle. Viele Schüler besuchen unser Freibad dann auch als zahlender
Badegast.
Der Gegenwert aller kostenlosen Eintritte durch Schulklassen und
Hortkinder liegt für die Betriebsjahre 2009 bis 2011 bei durchschnittlich
weniger als 3,5 % der ermittelten Freibadeinnahmen.
Um dem Auftrag des RPrA nachzukommen und um für die Zukunft eine
gesicherte Handlungsgrundlage zu haben, stellt die Verwaltung diese bisherige
Handhabung dem Kultur- und Sportausschuss vor und bittet um eine grundsätzliche
Entscheidung.
Die Verwaltung hält die bisherige Regelung für sinnvoll und vertretbar und schlägt vor, die bisherige Regelung beizubehalten und das Freibad für den Schwimmunterricht auch weiterhin kostenfrei für Schulen in Lauf zur Verfügung zu stellen, für die die Stadt nicht Sachaufwandsträger ist