Betreff
Prüfungsauftrag des Rechnungsprüfungsausschusses bezüglich des kostenlosen Schwimmunterrichts für Schulen im Freibad Lauf
Vorlage
FB 1/055/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, das Freibad für den Schwimmunterricht auch weiterhin für Schulen und Hortkinder in Lauf kostenfrei zur Verfügung zu stellen für die die Stadt nicht Sachaufwandsträger ist, solange der Gegenwert der kostenfreien Eintritte nicht laufend den Wert von 5 % der Gesamteinnahmen übersteigt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 

Im Rahmen der Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2010 wurde die Verwaltung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (RPrA) beauftragt zu prüfen, ob der kostenlose Eintritt für „nicht städtische Schulen“ gerechtfertigt ist.

 

Der kostenlose Schwimmunterricht im Freibad für Schulen, für die die Stadt Sachaufwandsträger ist, wurde seitens des RPrA nicht beanstandet. Die Prüfung bezieht sich auf alle anderen Schulen, für die die Stadt nicht Sachaufwandsträger ist (z.B. Berufsschule, Förderzentrum, Realschule, usw.)

Die seit vielen Jahren im Freibad praktizierte Handhabung lässt neben den „eigenen Schulen“ auch den Schwimmunterricht für andere Schulklassen zu. Voraussetzung ist allerdings, dass es Schüler einer Schule in Lauf sind, sie sich anmelden, der Unterricht nur in Schwachbesuchszeiten gelegt wird und die Schüler am Ende des Unterrichts das Freibad gemeinsam mit der Lehrkraft verlassen. Eine Schulklasse z.B. aus Nürnberg hat ganz regulär Eintritt zu bezahlen, unterliegt aber damit nicht diesen Vorgaben. Schüler die nach Unterrichtsende ins Freibad gehen wollen, entrichten gesondert den regulären Eintritt. Gleichgestellt behandelt werden Jugendliche im Rahmen der Laufer Hort-Betreuung (z.B. ASB-Hort für Kinder der Bertleinschule), wobei der Anteil nur bei ca. 10 % des Aufwandes liegt.

 

Eine Nachfrage beim Landratsamt ergab, dass nach dortiger Sichtweise Kindern und Jugendlichen das Schwimmen zu lernen im Rahmen des Betriebs eines Schwimmbades eine hohe Priorität als städtische Aufgabe haben darf. Dies insbesondere zur Vermeidung von (späteren) Schwimmunfällen, im Einzelfall sogar mit Todesfolge. Erinnert sei hier nur an den achtjährigen Jungen, der am 02.07.2009 im Schwimmerbecken unterging und nur durch das beherzte Eingreifen von 2 Jugendlichen vor größerem Schaden bewahrt wurde. Eine wie auch immer ausgestaltete Handhabung kostenloser Eintritte stellt das Landratsamt ins eigene Ermessen der Gemeinde und führt bei ihnen daher auch nicht zu einer Beanstandung.

 

Jeder zusätzliche Badegast unseres Freibades, der über eine ausreichende Schwimmtechnik verfügt, reduziert damit auch für uns das Risiko, einen Badeunfall, eventuell gar mit Todesfolge, durch Ertrinken im Freibad zu erleiden. Trotz Schwimmmeister und Badeaufsicht kann dieses Risiko nie gänzlich ausgeschlossen werden. Die mangelnde Schwimmqualifikation heutiger Jugendlicher wird in den letzten Jahren verstärkt in den Medien reklamiert. Die Ausbildung ausreichender Schwimmtechnik erfüllt damit auch einen gewissen Eigenschutz als Betreiber eines Bades.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bäder im Kreis sind rechtlich sehr unterschiedlich gestaltet. Einige Bäder werden als eigenständige GmbH geführt, andere als städtische Einrichtung und einige sind bei den Stadtwerken angesiedelt. Dadurch ergeben sich auch jeweils andere, rechtliche Abrechnungsvorgaben. Eine vergleichbare Handhabung gibt es z.B. in Hersbruck und Röthenbach. In Altdorf und Schwaig (keine städtischen Einrichtungen) erfolgt die Nutzung ausschließlich gegen Rechnung, wobei die Rechnungen dann anschließend von der jeweiligen Gemeinde (Sachaufwandsträger) getragen werden. Dies entspricht indirekt ebenfalls unserer Handhabung einer Haushaltsumbuchung ohne direkte Belastung der Schüler.

 

Allerdings ist nur Lauf Kreisstadt und verfügt deshalb über viele, nur hier sitzende Schulen. Insoweit ist dies eine andere Voraussetzung und damit nicht vollständig vergleichbar.

Viele der Schüler der „anderen Schulen“ sind auch Laufer Einwohner, aber nicht alle. Viele Schüler besuchen unser Freibad dann auch als zahlender Badegast.

Der Gegenwert aller kostenlosen Eintritte durch Schulklassen und Hortkinder liegt für die Betriebsjahre 2009 bis 2011 bei durchschnittlich weniger als 3,5 % der ermittelten Freibadeinnahmen.

 

Um dem Auftrag des RPrA nachzukommen und um für die Zukunft eine gesicherte Handlungsgrundlage zu haben, stellt die Verwaltung diese bisherige Handhabung dem Kultur- und Sportausschuss vor und bittet um eine grundsätzliche Entscheidung.

 

Die Verwaltung hält die bisherige Regelung für sinnvoll und vertretbar und schlägt vor, die bisherige Regelung beizubehalten und das Freibad für den Schwimmunterricht auch weiterhin kostenfrei für Schulen in Lauf zur Verfügung zu stellen, für die die Stadt nicht Sachaufwandsträger ist