a) Standortvarianten für de Ersatzparkplatz
In seiner Sitzung vom 01.02.2011 wurde dem
Bauausschuss eine Planung der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH vorgestellt,
die an der Westseite des Krankenhausgeländes einen Parkplatz mit ca. 200
Stellplätzen als Ersatz für den wegfallenden zweiten Parkplatz an der
Simonshofer Straße vorsah. Dabei wurde auch der angrenzende ehemalige Weiher
mit überplant, nachdem der Eigentümer das Grundstück der Krankenhäuser
Nürnberger Land GmbH zur langfristigen Anpachtung angeboten hatte. Der
Bauausschuss hat einstimmig beschlossen, auf Grundlage dieser Planung das
Bebauungsplanverfahren Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ weiter zu betreiben.
Im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung teilte die Untere Naturschutzbehörde mit, das es sich bei
dem ausgetrockneten Weiher um ein ökologisch wertvolles und nach § 30
Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop handelt. Eine Inanspruchnahme
derartiger Flächen ist nach Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten und
wird deshalb von der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt. Sollte die Planung
weiterverfolgt werden, ist eine Prüfung von Varianten zwingend erforderlich.
Auch im Zuge der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Einwendungen gegen die Planung vorgebracht
und die Prüfung von Alternativen gefordert. (Schreiben der Eheleute Krausert,
Kunigundengasse 2, Misoph, Albert-Schweitzer-Straße 31 und Waggershauser,
Kunigundengasse 4 vom 24.02.2011 und 29.05.2011 (Anlage A1 und A2).
Daraufhin wurden von der Verwaltung vier verschiedene Alternativlösungen entwickelt, bei denen auf die Inanspruchnahme der Biotopfläche verzichtet werden könnte. Als positiver Aspekt erwies sich dabei, dass die ursprüngliche Planung des Krankenhausbetreibers, nördlich des bestehenden Bettentraktes ein zweites, gleichartiges Gebäude zu errichten, aufgegeben wurde. Dadurch konnte diese Fläche in die weiteren Überlegungen einbezogen werden.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Varianten 1 bis 4 sowie die ursprüngliche Planung mit Eingriff in das Biotop (Variante 5) sind mit einer überschlägigen Bewertung als Anlage A3 der Arbeitsunterlage beigefügt.
Diese Variantenuntersuchung wurde auch dem Krankenhausbetreiber mit der Bitte übergeben, diese auch unter dem Aspekt des Krankenhausbetriebs zu prüfen. Die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH beauftragte das Architekturbüro Haid und Partner, Nürnberg, mit einer Studie zu den verschiedenen Lösungsansätzen. Das Ergebnis wurde dem Bauausschuss in der Sitzung vom 13.03.2012 zur Information vorgestellt.
Mit Schreiben vom 06.03.2012 beantragte und begründete die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage der Variante 3 der Studie Haid (Parkflächen westlich und nördlich des bestehenden Bettentraktes mit Zufahrt über die Kunigundengasse mit insgesamt ca. 160 Stellpätzen) als die insgesamt als am günstigsten bewertete Variante (Anlage A4).
Auch von den Anwohnern an der Kunigundengasse Krausert, Misoph und Waggershauser wurde eine eigene Alternativenprüfung ausgearbeitet und nach Mitteilung von Herrn Misoph an alle Stadträtinnen und Stadträte per E-mail versandt (Anlage A5). Die vorgeschlagenen Alternativen sind weitgehend identisch mit den von der Verwaltung untersuchten Varianten. Diese Alternativenprüfung wurde mit Schreiben vom 02.05.2012 noch einmal eingehender erläutert (Anlage A6).
Unter der Prämisse, dass auf den Eingriff in die Biotopfläche verzichtet werden kann, verbleiben letztlich drei Möglichkeiten zur Unterbringung der ab Juli 2012 nicht mehr zur Verfügung stehenden ca. 100 Stellplätze auf dem nördlichen Parkplatz und der bei der vorgesehenen Weiterentwicklung des Krankenhausstandorts zusätzlich benötigten Stellplätze. Derzeit sind auf dem Krankenhausgelände ca. 125 Stellplätze als Bestand vorhanden (ohne Provisorium nördlich des Bettentraktes), die den baurechtlich notwendigen Bedarf abdecken. Zielvorstellung laut Krankenhausbetreiber ist die Schaffung von insgesamt ca. 250 Stellplätzen, damit der Standort langfristig abgesichert wird. Wesentlich ist nach Auffassung der Verwaltung, dass zumindest die wegfallenden Stellplätze an der nördlichen Simonshofer Straße kurzfristig ersetzt werden, weil ansonsten der Parkdruck in den anliegenden Wohngebieten zu unzumutbaren Verhältnissen führen würde.
Varianten:
1.
Schaffung zusätzlicher Stellplätze im Bereich
des vorhandenen Parkplatzes Süd auf dem Krankenhausgelände durch Errichtung
eines Parkdecks mit ca. 170 Stellplätzen und ca. 80 Stellplätze im Bereich
West/Nord
(Variante 1 der Verwaltung bzw. Studie Haid)
Vorteile:
Zufahrt über bestehende Linksabbiegespur in der Simonshofer Straße
günstige Lage zum Haupteingang
Reserven im Bereich westlich bzw. nördlich des Bettentraktes
Nachteile:
hohe Kosten durch Bauwerk, Lärmschutz zur Robert-Koch-Straße und Komplettumbau
der bestehenden Parkplätze
Wegfall der Parkflächen während der Bauzeit
zusätzlicher Verkehr auf der Kunigundengasse durch ca. 80 Stellplätze West/Nord
2.
Errichtung von Parkflächen westlich und
nördlich des Bettentraktes mit ca. 160) Stellplätzen
(Variante 3 Verwaltung bzw. Studie Haid )
Aufteilung mit Personalparkplätzen nördlich und Besucherparkplätzen
westlich
Vorteile:
noch relativ günstige Lage zum Haupteingang, v.a. von den Besucherplätzen im
westlichen Bereich
kostengünstig, da kein Bauwerk, keine Grunderwerbs- oder Pachtkosten
Nachteile:
zusätzliche Verkehrsbelastung in der Kunigundengasse
Der alternativen Anfahrt der Parkplätze über den bestehenden Parkplatz von der
Simonshofer Straße aus kann der Krankenhausbetreiber nicht zustimmen, vor allem
wegen der Verkehrsbelastung im Haupteingangsbereich, einer möglichen Gefährdung
von Fußgängern, Behinderungen bei der Anlieferung von Liegendpatienten oder
Gehbehinderten. Das gleiche gilt für eine mögliche Einbahnregelung mit Ausfahrt
über den Parkplatz Nord und den Fußweg zum Kunigundenberg nördlich des
Krankenhauses.
Die Erschließung der Parkflächen ausschließlich über den nördlich des
Krankenhausgeländes gelegenen Fußweg würde den Ausbau des Weges auf mind. 5,5 m
Fahrbahnbreite mit zusätzlichem Gehweg erfordern, was aufgrund der Topologie und
der Grundstücksverhältnisse nur mit einem ganz erheblichen finanziellen Aufwand
umsetzbar wäre. Auch die Überlagerung des Parkplatzverkehrs mit der Anfahrt zum
Betriebshof des Krankenhauses und der Notaufnahme im Einmündungsbereich zur
Simonshofer Straße ist kritisch zu betrachten. Weiterhin würde sich die
schallschutztechnische Konfliktsituation mit der Wohnbebauung im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 98 erheblich verschärfen.
Umbau des Einmündungsbereiches der Kunigundengasse in die Simonshofer Straße
zur Verbesserung der Sichtverhältnisse
Lärmschutzwand bzw. –wall zur südlich angrenzenden Wohnbebauung erforderlich
Lärm- und Abgasbelastung des Bettentraktes
Die
Variante 2 der Verwaltung (Parkdeck im Norden) entspricht bis auf die höheren
Kosten der Bewertung der Variante 3.
3.
Neubau Parkplatz Simonshofer Straße
(Grundstück am nördlichen Ortsrand)
(Variante 4 der Verwaltung bzw. Variante 6 Studie Haid)
Vorteile:
keine zusätzliche Verkehrsbelastung der Kunigundengasse
Reserven im Bereich westlich bzw. nördlich des Bettentraktes
keine zusätzliche Lärm- und Abgasbelastung des Bettentraktes
Nachteile:
Zufahrt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze auf freier Strecke
(Sondernutzungserlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erforderlich)
Abbiegespur in der Kreisstraße erforderlich
langer Fußweg zum Haupteingang, damit evtl. fehlende Akzeptanz und deshalb
Parksuchverkehr in den näher am Krankenhaus gelegenen Wohnstraßen. Eine
Anbindung über den Fußweg zum Krankenhaus verkürzt die Strecke nur unwesentlich
und ist für Fußgänger aufgrund der zu überwindenden Höhendifferenz unattraktiv.
b)
Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler Lauf vom 20.04.2012 (Anlage B1)
Mit Schreiben vom 20.04.2012 hat die Stadtratsfraktion Freie Wähler Lauf den Antrag gestellt, dass geprüft werden soll, ob die Grundstücksflächen im Bereich des derzeit angepachteten Parkplatzes an der nördlichen Simonshofer Straße von der Stadt Lauf erworben und als Parkplatz an das Krankenhaus verpachtet werden können.
Die verbleibende Fläche soll weiterhin für Wohnbauzwecke vorgesehen werden.
Auch diese Variante, die übrigens Ausgangspunkt aller Planungen in diesem Bereich war, wurde geprüft:
Positive
Aspekte:
vertretbare fußläufige Lage zum Haupteingang
keine zusätzliche Verkehrsbelastung der Kunigundengasse
keine zusätzliche Lärm- und Abgasbelastung des Bettentraktes
negative Aspekte::
erhebliche Grunderwerbskosten zwischen 1,5 und 2,2 Mio. € je nach Größe der
notwendigen Flächen
Immissionskonflikt, da die Restfläche für Wohnbauzwecke allenfalls in
Verbindung mit einer Lärmschutzwand nur für eingeschossige Bebauung genutzt
werden kann
Unter Abwägung der angeführten Gesichtspunkte erscheint eine Weiterverfolgung des Antrages nicht zielführend.
Schallschutztechnische
Voruntersuchung der Variante 3
Anhand der von der von der Krankenhausverwaltung beantragten Variante 3 der Studie Büro Haid + Partner wurde die schallschutztechnische Verträglichkeit des geplanten Parkplatzes mit der bestehenden Wohnbebauung untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen an den Anwesen Kunigundengasse 4 und Robert-Koch-Straße 9 entlang der Zufahrt zum Parkplatz eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand oder eine Wall/Wandkombination erforderlich wird.
Weiterhin wurde geprüft, ob durch die Zunahme des Verkehrs in der Kunigundengasse erhebliche Änderungen hinsichtlich der Schallimmissionssituation zu erwarten sind. Im Juli 2011 wurde vom Bauamt eine Verkehrszählung in der Kunigundengasse durchgeführt und eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von 3.134 Kfz ermittelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die stündliche Verkehrsstärke während der Tagzeit (06:00 – 22:00 Uhr) von derzeit 189 Kfz/h auf 263 Kfz/h erhöhen wird. Während der Nachtzeit (22:00 – 06:00) steigert sich die Belastung von 35 Kfz/h auf 38 Kfz/h.
Momentan wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für „Allgemeines Wohngebiet“ tagsüber an allen untersuchten Gebäuden an der Kunigundengasse, Albert-Schweitzer-Straße und Robert-Koch-Straße eingehalten. Die Prognoseberechnung ergibt, dass lediglich am Anwesen Kunigundenstraße 7 eine Überschreitung des Grenzwerts um max. 1 dB(A) eintritt.
Die Nachtwerte werden bereits jetzt an den Anwesen Albert-Schweitzer-Straße 31 und Kunigundengasse 3, 5 und 7 um max. 2,2 dB(A) überschritten. Die Prognoseberechnung zeigt für die Nachtzeit eine Erhöhung der Lärmwerte um max. 0,5 dB(A) und damit eine max. Überschreitung des Grenzwertes um 2,7 dB(A).
Da an keinem der untersuchten Immissionsorte durch den zusätzlichen Fahrverkehr eine Erhöhung der Beurteilungspegel im Tag- oder Nachtzeitraum um mind. 3 dB(A) verursacht wird, sind keine Maßnahmen zur Minderung der Geräuschimmissionen aus dem An- und Abfahrverkehrs der Stellplatznutzer für die Kunigundengasse erforderlich. Deshalb entspricht diese Variante den rechtlichen Notwendigkeiten und kann in die Abwägung bei der Variantenwahl voll einbezogen werden.
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Um die Planungen für notwendige Ersatzparkplätze bzw. zusätzliche Stellplätze zur Sicherung des Krankenhausstandortes Lauf voranbringen zu können, ist eine Entscheidung über den Standort dringend erforderlich!