Betreff
Erneuerung der Übergangskonstruktionenen an der Brücke West
Vorlage
FB 5/036/2012
Art
Informationsvorlage_alt2

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Kostenentwicklung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 60.000 € erfolgt als „überplanmäßige Ausgabe oder ggfs. im Nachtragshaushalt. Eine Deckung ist in jedem Fall durch nicht mehr benötigte Mittel bei der HhSt. 1.6325.9510 „Erneuerung Brücke Christof-Treu-Straße“ und andere Reste gewährleistet.

 

Im Rahmen der letzten Bauwerksprüfung im Jahr 2010 wurden Schäden an den Stahl- und Dehnprofilen festgestellt. Die Profile sind eingerissen bzw. korrodieren, d.h. sie schließen nicht mehr dicht ab. Es kann Feuchtigkeit in das Bauwerk eindringen und weitere Schäden verursachen. Unterhalb der Stöße der Übergangskonstruktion (ÜKo) an der Bauwerksunterseite sind bereits Wasserschlieren mit Rostfahnen sowie feuchte Stellen am Beton festgestellt worden.

 

Die Erneuerung umfasst alle Arbeiten zur Instandsetzung der ÜKo an der in den Jahren 1966/67 errichteten Brücke West. Die ÜKo an beiden Widerlagern werden

erneuert und es werden Abschlussprofile an beiden Kammerwänden eingebaut. Zum Aus- bzw. Einbau der ÜKo ist im Bereich der Widerlager zunächst die Bauwerkshinterfüllung abzutragen. Dann werden die ÜKo unter Erhaltung der Bewehrung ausgebaut und gegen neue Konstruktionen ersetzt.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden die voraussichtlichen Sanierungskosten auf ca. 60.000 € einschl. Nebenkosten geschätzt und unter HhSt. 1.6480.9510 bereitgestellt.

 

Nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung im April  mit sieben geeigneten Firmen fand am 08.05.2012 die Submission statt. Es wurden lediglich vier Angebote abgegeben. Inklusive Nebenkosten werden jetzt laut Submissionsergebnis ca. 120.000 € benötigt. Die Ursachen dieser Steigerung liegen möglicherweise in der sehr guten Auslastung der Firmen und der vorgegebenen Ausführungszeit in den Sommerferien. Um die Verkehrsbehinderung während der zehnwöchigen Bauzeit durch die halbseitige Sperrung möglichst gering zu halten, war als Baubeginn der 1. August vorgegeben worden.

 

Ursprünglich war angedacht, die Brücke nicht nur halbseitig sondern voll für den Kfz-Verkehr zu sperren. Dies hätte sowohl die Bauzeit als auch die Baukosten verringert. Nach Rücksprache mit der überörtlichen Verkehrsbehörde und der Polizei wurde dann aber aufgrund des zu befürchtenden Verkehrs auf den Umleitungsstrecken auf eine Vollsperrung verzichtet.

 

Ein weiterer Grund könnte auch die allgemeine Baukonjunktur und dadurch bedingte Preissteigerungen sein.

 

Zur Zeit werden durch das beauftragte Ingenieurbüro die möglichen Ursachen geprüft. Sollte sich zeigen, das der hohe Preis nicht in der Auslastung der Firmen und der vorgeschriebenen Bauzeit begründet ist, wird in Absprache mit dem Fachbereich 2 vorgeschlagen, die Mehrkosten in Höhe von 60.000 € im Haushalt als „überplanmäßige Ausgabe“ oder ggfs. im Nachtragshaushalt zu finanzieren. Eine Deckung ist in jedem Fall durch nicht mehr benötigte Mittel bei der HhSt. 1.6325.9510 „Erneuerung Brücke Christof-Treu-Straße“ und andere Reste gewährleistet.