Beschlussvorschlag:
1. Der Umweltausschuss stimmt den
vorgestellten Maßnahmen zur Ertüchtigung des Abflussvermögens zwischen
Staumauer und Pegnitz zu.
2. Der Entwurf kann in dieser Form fertig gestellt und zur Durchführung des Verfahrens bei der Unteren Wasserrechtsbehörde LRA eingereicht werden.
Das Abflussvermögen des Bitterbachs zwischen der Staumauer und der
Pegnitz muss aus Gründen des Hochwasserschutzes verbessert werden.
In der Umweltausschuss-Sitzung im Dezember 2008 wurde bereits von der
aktuellen Studie zur Lösung der Problematik berichtet. Nach der erfolgten
positiven Stellungnahme der übergeordneten Fachbehörde Wasserwirtschaftsamt
(WWA) Nürnberg wurde zwischenzeitlich auf dieser Basis ein Bauentwurf
ausgearbeitet. Dieser Entwurf wurde als Vorabzug Ende 2008 erneut dem WWA zur
Begutachtung zur Verfügung gestellt. Das WWA hat im Zuge dieser Begutachtung
auch die Regierung von Mittelfranken als Vertreter des Zuschussgebers Freistaat
Bayern mit eingebunden
Mitte März hat nun die Stadt Lauf vom Amt die Nachricht erhalten, dass
den eingereichten Unterlagen von Seiten der Fachbehörden grundsätzlich
zugestimmt werden könnte. Es wären lediglich kleine Änderungen bzw. Ergänzungen
notwendig. Auch einer Förderung steht nichts mehr im Wege. Es wurde lediglich
darauf hingewiesen, dass die angesetzten Ablösekosten für den neuen Durchlass
in Höhe von ca. 160.000 €, die von der Stadt an das Staatl. Bauamt als
Straßenbaulastträger für den zukünftigen Unterhalt zu zahlen sind, aller
Voraussicht nach nicht als förderfähig anerkannt werden können.
Parallel zu diesem Verfahren wurden durch die Stadt Lauf die zur
Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Grundstücksverhandlungen eingeleitet.
Betroffen von den im Entwurf geplanten Maßnahmen sind zwei Privateigentümer auf
den beiden Seiten der B14 und die Gemeinde Rückersdorf, auf deren Gemeindegrund
zukünftig der Bitterbach verlaufen wird.
Anfang Februar teilte die Gemeinde Rückersdorf der Stadt Lauf mit, dass
mit dem Projekt „Hochwasserfreilegung Bitterbach“ im Gebiet der Gemeinde Rückersdorf
grundsätzlich Einverständnis besteht. Von Seiten des Gemeinderats wurde
lediglich empfohlen, einen landschaftspflegerischen Begleitplan erstellen zu
lassen. Dieser Plan liegt aber ohnehin bereits vor.
Auch mit den beiden Privateigentümern sind die Grundstücksverhandlungen
erfolgreich verlaufen, so dass mittlerweile auch die notwendigen Rodungen
durchgeführt werden konnten. Es wurde in beiden Fällen vereinbart, dass die
Vermessung der Erwerbsflächen und die Beurkundungen nach Abschluss der Baumaßnahmen
erfolgen werden.
Mit dem beauftragten Ingenieurbüro wurde vereinbart, dass die
eingereichten Unterlagen sofort, wenn die schriftliche Stellungnahme des WWA
vorliegt, ergänzt werden, so dass der fertige Entwurf bis spätestens Mitte
April offiziell beim Landratsamt zur Durchführung des wasserrechtlichen
Verfahrens eingereicht und die Genehmigung bis Ende Mai erteilt werden kann.
Zeitgleich dazu muss das Ingenieurbüro die Ausschreibungsunterlagen
vorbereiten, damit die Maßnahme im Bauausschuss am 08.07.2009 bzw. im Stadtrat
Ende Juli vergeben werden kann. Im Herbst 2009 wird dann in Absprache mit der
N-Ergie die Pressung des neuen Durchlasses erfolgen.
Die Abstimmung mit der N-Ergie ist notwendig, da während der Pressung
die Ranna-Leitung außer Betrieb genommen werden muss und dies von Seiten der
N-Ergie nur in der Zeit vom 7. bis 25.9.2009 möglich ist.
Insgesamt könnten die ausgeschriebenen Maßnahmen dann voraussichtlich bis Ende
2009 abgeschlossen werden.
Als wesentliche Bestandteile des aktuellen Entwurfs wären zu nennen:
- Erneuerung der Fußgängerbrücke,
- Ufersicherung,
- Wildholzrechen oberhalb des Parkplatzes
„Schützenstraße“,
- Anhebung der rechten Böschungskante im
Firmengelände der Fa. EMUGE und Bau einer Spundwand auf der linken Seite des
Bitterbachs,
- Entfernung von Uferverbauten unterhalb
der Fa. EMUGE,
- Erneuerung der Durchlässe B14 im Profil
DN2800 (und gleichzeitiges Beibehalten der vorhandenen Durchlässe)
Nach der vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich für den
Teilabschnitt D die Baukosten inkl. Nebenkosten und Ablösebeträge
voraussichtlich auf 1,5 Mio. € brutto, die auch in den Haushalt 2009 und aus
Vorjahren in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Bei einem voraussichtlichen Fördersatz in Höhe von 45 % ergibt sich unter Zugrundelegung der förderfähigen Kosten eine Förderung in Höhe von ca. 540.000 €.