Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zum Ausbau Kinderbetreuungsangebotes, zur Verbesserung des Qualitätsstandards im Bereich der Unterbringungs- und Ausstattungsmerkmale, sowie aus energetischen Gründen den Ersatzneubau der Kindertagesstätte auf dem bisherigen Grundstück an der Kunigundenstraße zu errichten. Die erforderlichen Planungsschritte zur Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte in Modularbauweise sind nunmehr von der Verwaltung vorzunehmen. Entsprechende Planungsunterlagen und Bauentwürfe sind dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Stadtbauamt wird beauftragt ein geeignetes Architekturbüro unter Berücksichtigung des gesamten Gebäudekomplexes (Städtische Sing- und Musikschule) mit der Planung zu beauftragen. Für die Städtische Sing- und Musikschule erfolgt die Beschlussfassung im Kultur- und Sportausschuss.
Die hierfür erforderlichen Kosten sind, unter Berücksichtigung der Förderanteile durch den Freistaat Bayern, zu ermitteln. Planungskosten sind im Haushalt 2012 bereits eingestellt.
Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Schaffung eines optimalen Betreuungsangebotes für Familien in der kinderfreundlichen Stadt Lauf an der Pegnitz hat die Verwaltung eine Standortüberprüfung für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte, sowie eine Wohnortanalyse der Kinder vorgenommen.
Der beigefügten Sitzungsvorlage ist der Status quo zu entnehmen. Die Verwaltung hat das maßgebliche Einzugsgebiet für die Kindertagesstätte Kunigundenstraße in fünf Quartiere eingeteilt. Diese fünf Wohnbereiche bilden das Hauptpotenzial für die Einrichtung. Der Stadtteil Kuhnhof wurde nicht einbezogen, da diese Kinder in der Vergangenheit die Kindertagesstätte in Heuchling besuchten.
Wohnortanalyse:
Die Verwaltung hat alle Kinder
gelistet, die ab dem
Die Kunigundensiedlung hingegen (V. Quartier) verfügt über das geringste Potenzial an Kindern, die zukünftig die Kindertagesstätte besuchen könnten.
Standortanalyse:
Der Fachbereich 4 des Rathauses, die Liegenschaftsverwaltung, wurde beauftragt eine Überprüfung von Standortalternativen im Bereich der fünf Quartiere vorzunehmen. Das bestehende Grundstück weist eine Größe von 4.240 qm aus und befindet sich im Eigentum der Stadt Lauf an der Pegnitz. Für die vorgesehene Städtische Sing- und Musikschule ist das im Eigentum der Stadt Lauf angrenzende Gelände, das eine Größe von 971 qm (FlNr. 1584/3) ausweist, geeignet.
Als einzige Fläche bot sich
einzig das Grundstück der Kirchenstiftung St. Otto FlNr. 2362 mit 9.728 m²
(Beethovenstraße Ecke Telemannstraße) an. Dieses Grundstück ist aber nicht
käuflich zu erwerben.
Ein Grundstück der
Glockengießerspitalstiftung St. Leonhard neben dem geplanten Altenheimneubau
(FlNr. 2457/1) scheidet wegen der Flächengröße ebenso aus.
Andere Grundstücke in Lauf
rechts, die der geplanten Nutzung entsprechen würden, sind nicht vorhanden bzw.
nicht zu erwerben.
Damit ist das jetzige Grundstück
mit der Flurnummer 1585 und das benachbarte Grundstück mit der Flurnummer
1584/3 die einzige und auch kostengünstigste Lösung.
Eine Rücksprache mit der Fachaufsicht beim Landratsamt Nürnberger Land, Frau Kittel-Kleigrewe, hat ergeben, das landkreisweit neu geplante Kindertageseinrichtungen in modularer Bauweise entstehen. Insbesondere deshalb, weil es dem Träger Flexibilität einräumt, wenn sich der Nachfragebedarf zukünftig verändert. Frau Kittel-Kleigrewe bestätigte auf schriftliche Anfrage der Verwaltung einen Bedarf von vier Gruppen in der Aufteilung zu jeweils zwei Regelgruppen und zwei Krippengruppen.
Wie bereits im heutigen Tagesordnungspunkt Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung thematisiert, besteht bereits für das kommende Kindertagesstättenjahr 2012/2013 eine Versorgungslücke an Krippenplätzen. Aktuell können 29 Anmeldungen bzw. Betreuungswünsche von Familien nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt Lauf weist derzeit nur eine Betreuungsquote von 30% an Plätzen für unter Dreijährige aus. Mit der Errichtung einer weiteren Krippengruppe mit 12 Plätzen unter dem Dach des Ersatzneubaus der Kunigundenkindertagesstätte würde eine weitere Annäherung an die bundesweit geforderte 35-prozentige Betreuungsquote (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) erreicht.
Der Stadtteil Lauf rechts ist mit den bereits existierenden 12 Krippenplätzen in der Kindertagesstätte Kunigundenstraße als der zweitbevölkerungsreichste Stadtteil (ca. 7.900 Einwohner) unterrepräsentiert in dieser Betreuungsform.
Gemäß der Richtlinie zur
Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 kann die Stadt Lauf an der Pegnitz für
die zusätzliche Krippengruppe (12 Plätze) die Förderung beantragen, da es sich
um einen bis dato ungedeckten Bedarf handelt. Anders verhält es sich für die
Krippengruppe, die bereits im jetzigen Gebäude existiert, weil hier die
Voraussetzung „Schaffung neuer Betreuungsplätze“ im Sinne der Richtlinie nicht
greift, da die Betreuungsplätze bereits zuvor vorhanden waren. Voraussetzung
für die Förderung ist die Fertigstellung des Baus bzw. der Krippenräumlichkeiten
bis zum
Das Bauamt stellt den Lage- bzw. Standortplan mit dem angedachten Bebauungsmodell vor und zeigen gleichzeitig auf, welche Flächen der Kindertagesstätte während des Umbaus und nach Fertigstellung zur Verfügung stehen. Auch unter Betrachtung der Errichtung des gesamten Gebäudekomplexes mit der Sing- und Musikschule.