Betreff
Antrag der Ministranten Lauf auf einen Investitionszuschuss für die Neuanschaffungen zur Durchführung von Zeltlagern
Vorlage
FB 1/034/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, den Ministranten Lauf für die geplanten Neuanschaffungen zur Durchführung von Zeltlagern einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 255,70 €, zu gewähren

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.4609.9880 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

Die Ministranten Lauf bittet mit Schreiben vom 10.04.2012 um einen Investitionszuschuss für die geplanten Neuanschaffungen zur Durchführung von Zeltlagern.

Bereits seit 20 Jahren organisieren die Ministranten Lauf im Sommer, in der ersten
Augustwoche, ein Zeltlager. Neben der Durchführung mit einem hohen Maß an ehrenamtlicher Arbeit ergeben sich auch noch finanzielle Kosten, die nicht über die Teilnehmergebühren abgedeckt werden können. So sollen nun die in Jahre gekommenen Essens- und Kinderzelte (insgesamt 2.159,00 €) und zwei Gaskocher (je 199,00 €) neu angeschafft werden.

Die Ausstattung wird benötigt, um auch weiterhin den Kindern einen vernünftigen Rahmen für ihre Sommerfreizeitaktivitäten und eine sinnvolle Freizeitgestaltung anbieten zu können. Die Ministranten Lauf bittet um einen Zuschuss der Kosten in Höhe von veranschlagten 2.557,00 €.

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:     

Investitions- und Anschaffungskosten:

veranschlagt:                                                                                                              2.557,00 €

Eigenleistung                                                                                                                     0,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     2.557,00

Die Verwaltung schlägt vor, die durchgeführten Maßnahmen mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 255,70 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder im nächsten Haushalt  unter HHSt 1.4609.9880 zur Verfügung zu stellen.