Betreff
Vollzug des Bayer. Straßen und Wegegesetzes Widmungen, Einziehungen, Umstufungen
Vorlage
FB 4/010/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Den straßen- und wegerechtlichen Einziehungen unter Punkt 1 Buchstabe a)bis g) sowie den Widmungen und Umstufungen unter Punkt 2 Buchstabe a) bis c) wird zugestimmt.

Die Bestandsverzeichnisse sind entsprechend zu berichtigen.

 

1.        Einziehung von beschränkt öffentlichen Wegen in Lauf a.d. Pegnitz

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2011 die Einziehungsabsicht für die nachfolgend aufgeführten beschränkt öffentlichen Wege beschlossen. Diese Einziehungsabsicht wurde vorschriftsmäßig amtlich bekanntgemacht. Einwände dagegen wurden nicht erhoben, die Einziehung kann deshalb vollzogen und das Bestandsverzeichnis entsprechend geändert werden.

 

Nachfolgende beschränkt öffentliche Wege werden auf ganzer Länge eingezogen:

 

a)    Nr. 134 „Kirchenweg“ FlNr. 1156, 1156/3, 1235, 1238, 1240, 1240/2-1240/7, 1256, 1258 und 1258/4 (je Teilfläche) Gemarkung Weigenhofen auf einer Länge von 0,490 Km

 

b)    Nr. 133 „Fußweg nach Reuth“ FlNr. 198, 201, 219-223, 225, 226, 232/2, 290, 294-296, 310/2 u. 331 (je. Teilfläche) Gemarkung Weigenhofen auf einer Länge von 0,800 Km

 

c)    Nr. 131 „Fußweg nach Haimendorf“ FlNr. 18, 147/2, 149/2, 151 und 152 (je Teilfläche) Gemarkung Weigenhofen auf einer Länge von 0,230 Km

 

d)    Nr. 96 „Fußweg von der Eisenbahn zur Staatsstraße“ FlNr. 107/1, 141 und 371 (je Teilfläche) Gemarkung Wetzendorf auf einer Länge von 0,920 Km

 

e)    Nr. 149 „Fußweg Kehrstraße-Ottensooser Weg“ FlNr. 760, 760/6 und 774/4 (je Teilfläche) Gemarkung Lauf auf einer Länge von 0,055 Km

 

f)     Nr. 45 „Weg in die Gemeindestücklein“ FlNr. 1583/6 Gemarkung Lauf auf einer Länge von 0,080 Km

 

g)    Nr. 86 „Gehweg Weigmannstraße-Eichenhainstraße“ FlNr. 770/0 (Tfl.) Gemarkung Lauf auf einer Länge von 0,190 Km

 

 

2.        Widmungen, Umstufungen von Straßen und Wegen in Lauf a.d. Pegnitz

 

a)         „Strengenberger Weg“ (Aufstufung zur Ortsstraße auf Teilstrecke)


Der im Bestandsverzeichnis unter Blatt 25 eingetragene ( nicht ausgebaute ) öffentliche Feld- und Waldweg „Strengenberger Weg“ wird auf einer Teilstrecke von 15 m zur Ortsstraße „Alt Kotzenhof“ aufgestuft.

Anfangspunkt dieser Strecke ist die bestehende Ortsstraße „Alt Kotzenhof“ und Endpunkt ist die S/O Ecke von FlNr446/0 Gemarkung Veldershof.

Die Länge beträgt 15 m.

Neuer Anfangspunkt der Ortsstraße „Alt Kotzenhof“ (im Bestandsverzeichnis unter b; ) ist die S/O Ecke der FlNr. 446/0 der Gemarkung Veldershof.

Die Aufstufung erfolgt wegen der geänderten Verkehrsbedeutung.

 

 

b)        Rektor-Hofmann-Pfad -beschränkt öffentlicher Weg- ( Aufstufung zur Ortsstraße
auf Teilstrecke)

 

Der im Bestandsverzeichnis unter Blatt 30 als beschränkt-öffentlicher Weg eingetragene „Rektor-Hofmann-Pfad“ wird auf einer Länge von ca. 80 Meter zur Ortsstraße „Am Bitterbach“ aufgestuft.

Die gewidmete Strecke beginnt an der NO/Ecke von FlNr. 1616/0 Gemarkung Lauf und endet an  der NO/Ecke von FlNr. 1617/0 Gemarkung Lauf.

Neuer Endpunkt der Ortsstraße „Am Bitterbach“ ist die N/O Ecke von FlNr. 1617/0 Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz.

Die Aufstufung erfolgt wegen der tatsächlichen Verkehrsbedeutung.

 

c)         Verbindungsweg zwischen Ahornstraße und Rosenstraße (Widmung als -beschränkt öffentlicher Weg-)

 

Der Verbindungsweg zwischen der Ahornstraße und der Rosenstraße wird auf einer Teilfläche der FlNr. 1494/30 Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz als „beschränkt-öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger u. Radfahrer“ gewidmet.

Die gewidmete Strecke beginnt an der Ahornstraße und endet an der Rosenstraße.

Die Länge der gewidmeten Strecke beträgt 0,083 km

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lauf a.d. Pegnitz.