Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
- Im Jahr 2012 werden die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen an den Feuerwehrgerätehäusern
durchgeführt bzw. mit deren Realisierung begonnen. Die Maßnahmen sind in
der Anlage 1 mit Prioritätenstufe 1 aufgeführt und Bestandteil des
Beschlusses. Die erforderlichen Mittel stehen auf der HHSt. 1.1301.9450
zur Verfügung.
- Die von den Feuerwehren im Jahr 2012
herangetragenen Investitionswünsche werden seitens der Verwaltung
analysiert. Nach einer Kostenschätzung wird für die nächsten Jahre
ebenfalls eine Prioritätenliste erstellt und den zuständigen Gremien zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
weiteren notwendigen Schritte zu veranlassen.
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist als Gefahrenabwehrbehörde u.a für die
Aufgaben des Brandschutzes zuständig. Aus diesem Grund werden neben der
Stützpunktfeuerwehr Lauf a.d.Pegnitz in der Pegnitzstraße in allen Ortsteilen
Feuerwehren unterhalten, die alle über ein eigenes Gerätehaus verfügen. Dies
ist selbstverständlich mit einem Unterhaltungs- und Investitionsaufwand
verbunden.
Im Vermögenshaushalt wurden deshalb im Haushaltsjahr 2012 Mittel in Höhe
von insgesamt 350.000 € veranschlagt. Die Verwendung der Mittel soll in einer
Prioritätenliste verankert werden. Eine solche Prioritätenliste wurde schon für
die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen erstellt und laufend erweitert.
Seitens der Verwaltung wurde deshalb eine Liste mit Maßnahmen erstellt,
die im Jahr 2012 durchgeführt werden bzw. mit deren Realisierung begonnen
werden soll. Im Laufe des Jahres sind noch weitere Investitionswünsche der
Feuerwehren an die Verwaltung herangetragen worden. Diese konnten jedoch bei
der diesjährigen Prioritätenliste nicht mehr berücksichtigt werden. Die
einzelnen Anliegen werden durch die Verwaltung geprüft und in den Prioritätenlisten
für die kommenden Jahre mit berücksichtigt. Hierfür sind in der mittelfristigen
Finanzplanung der Jahre 2013 – 2015 Mittel in Höhe von jeweils 275.000 €
vorgesehen.
Die beiden größten Maßnahmen, die nun durchgeführt werden sollen sind
zum einen ein Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Schönberg und der Austausch der
Heizung in der Feuerwache Lauf a.d.Pegnitz zur Umrüstung von Öl auf
Holzpellets.
Der Gerätehausanbau in Schönberg
ist dringend erforderlich, da hier ein erhebliches Gefährdungspotential für die
dort anwesenden Feuerwehrdienstleistenden herrscht. In Schönberg sind in der
Fahrzeughalle zwei Fahrzeuge untergebracht; gleichzeitig sind dort auch die
Umkleidemöglichkeiten für die Feuerwehrkameradinnen und – kameraden, die sich
zum Teil hinter und neben dem Fahrzeug umziehen müssen. Es wird deshalb als
notwendig erachtet an der rückwärtigen Wand des Gerätehauses anzubauen und dort
50 Umkleideplätze einzurichten. Weitere 35 Umkleideplätze sollen in der Garage
untergebracht werden.
Weiterhin wurde angedacht, die ehemalige Wohnung im Obergeschoss der
Feuerwehr als Jugendraum zur Verfügung zu stellen. Die Feuerwehr Schönberg hat
sich in Vorgesprächen dazu bereit erklärt, dieses in Eigenleistung zu
renovieren. Seitens der Stadt sollen hier lediglich Materialkosten zur
Verfügung gestellt werden.
Die Erneuerung der Heizung in der Feuerwache Lauf soll im Zuge des
Klimaschutzkonzeptes in diesem Jahr realisiert werden, da die Stadt Lauf hier
einen entsprechenden Zuschuss beantragen kann.
Im Rahmen der BMU Klimaschutzinitiative kann der Klimaschutzmanager für
die Durchführung einer Einzelmaßnahme eine Förderung erhalten, wenn durch deren
Umsetzung eine CO2-Reduktion von mindestens 80 % erfolgt. Die
Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben (maximal 100.000 €).
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind in der Feuerwache Lauf bei
der Umstellung der Wärmeversorgung von Heizöl auf Holzpellets kombiniert mit
einer Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserbereitung erfüllt. Es wird
dabei ein fossiler Energieträger durch einen nachwachsenden Rohstoff ersetzt
und nachhaltig CO2 eingespart. Die CO2-Reduktion beträgt
ca. 77 t/a, was 87 % entspricht.
Zur Wahrung der Antragsfrist wurde ein entsprechender Antrag zur
Förderung bereits gestellt.
Die weiteren geplanten Maßnahmen, die finanziell eher geringeren Umfangs
sind, sind in der Anlage 1 mit aufgeführt.