Betreff
Prioritätenliste für bauliche Maßnahmen an den Feuerwehrgerätehäusern der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 3/007/2012
Aktenzeichen
091-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Im Jahr 2012 werden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen an den Feuerwehrgerätehäusern durchgeführt bzw. mit deren Realisierung begonnen. Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 mit Prioritätenstufe 1 aufgeführt und Bestandteil des Beschlusses. Die erforderlichen Mittel stehen auf der HHSt. 1.1301.9450 zur Verfügung.

 

  1. Die von den Feuerwehren im Jahr 2012 herangetragenen Investitionswünsche werden seitens der Verwaltung analysiert. Nach einer Kostenschätzung wird für die nächsten Jahre ebenfalls eine Prioritätenliste erstellt und den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Schritte zu veranlassen.

 

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist als Gefahrenabwehrbehörde u.a für die Aufgaben des Brandschutzes zuständig. Aus diesem Grund werden neben der Stützpunktfeuerwehr Lauf a.d.Pegnitz in der Pegnitzstraße in allen Ortsteilen Feuerwehren unterhalten, die alle über ein eigenes Gerätehaus verfügen. Dies ist selbstverständlich mit einem Unterhaltungs- und Investitionsaufwand verbunden.

 

Im Vermögenshaushalt wurden deshalb im Haushaltsjahr 2012 Mittel in Höhe von insgesamt 350.000 € veranschlagt. Die Verwendung der Mittel soll in einer Prioritätenliste verankert werden. Eine solche Prioritätenliste wurde schon für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen erstellt und laufend erweitert.

 

Seitens der Verwaltung wurde deshalb eine Liste mit Maßnahmen erstellt, die im Jahr 2012 durchgeführt werden bzw. mit deren Realisierung begonnen werden soll. Im Laufe des Jahres sind noch weitere Investitionswünsche der Feuerwehren an die Verwaltung herangetragen worden. Diese konnten jedoch bei der diesjährigen Prioritätenliste nicht mehr berücksichtigt werden. Die einzelnen Anliegen werden durch die Verwaltung geprüft und in den Prioritätenlisten für die kommenden Jahre mit berücksichtigt. Hierfür sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2013 – 2015 Mittel in Höhe von jeweils 275.000 € vorgesehen.

 

Die beiden größten Maßnahmen, die nun durchgeführt werden sollen sind zum einen ein Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Schönberg und der Austausch der Heizung in der Feuerwache Lauf a.d.Pegnitz zur Umrüstung von Öl auf Holzpellets.

 

Der Gerätehausanbau in Schönberg ist dringend erforderlich, da hier ein erhebliches Gefährdungspotential für die dort anwesenden Feuerwehrdienstleistenden herrscht. In Schönberg sind in der Fahrzeughalle zwei Fahrzeuge untergebracht; gleichzeitig sind dort auch die Umkleidemöglichkeiten für die Feuerwehrkameradinnen und – kameraden, die sich zum Teil hinter und neben dem Fahrzeug umziehen müssen. Es wird deshalb als notwendig erachtet an der rückwärtigen Wand des Gerätehauses anzubauen und dort 50 Umkleideplätze einzurichten. Weitere 35 Umkleideplätze sollen in der Garage untergebracht werden.

 

Weiterhin wurde angedacht, die ehemalige Wohnung im Obergeschoss der Feuerwehr als Jugendraum zur Verfügung zu stellen. Die Feuerwehr Schönberg hat sich in Vorgesprächen dazu bereit erklärt, dieses in Eigenleistung zu renovieren. Seitens der Stadt sollen hier lediglich Materialkosten zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Die Erneuerung der Heizung in der Feuerwache Lauf soll im Zuge des Klimaschutzkonzeptes in diesem Jahr realisiert werden, da die Stadt Lauf hier einen entsprechenden Zuschuss beantragen kann.

Im Rahmen der BMU Klimaschutzinitiative kann der Klimaschutzmanager für die Durchführung einer Einzelmaßnahme eine Förderung erhalten, wenn durch deren Umsetzung eine CO2-Reduktion von mindestens 80 % erfolgt. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 100.000 €).

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind in der Feuerwache Lauf bei der Umstellung der Wärmeversorgung von Heizöl auf Holzpellets kombiniert mit einer Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserbereitung erfüllt. Es wird dabei ein fossiler Energieträger durch einen nachwachsenden Rohstoff ersetzt und nachhaltig CO2 eingespart. Die CO2-Reduktion beträgt ca. 77 t/a, was 87 % entspricht.

Zur Wahrung der Antragsfrist wurde ein entsprechender Antrag zur Förderung bereits gestellt. 

 

Die weiteren geplanten Maßnahmen, die finanziell eher geringeren Umfangs sind, sind in der Anlage 1 mit aufgeführt.