Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Aufgrund
der Kommandantenwahlen der Feuerwehr Lauf – Wetzendorf am
werden gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:
1. Kommandant E i s e n h u t, Christian, Winkelsteigstr. 2
geb.:
2. Kommandant G a l e i t z k e, Edmund, Winkelsteigstr. 11
geb.:
2. Die Bestätigung erfolgt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung der Kommandanten erfolgt der auflösenden Bedingung, dass die erforderlichen Lehrgänge innerhalb eines Jahres ab Zugang der Bestätigung nachzuholen sind. Ein entsprechender Nachweis ist der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vorzulegen.
Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am
Die Wahl der Feuerwehrkommandanten erfolgt in einem 2-Stufen-Verfahren. Dieses besteht zum einen aus der Wahl selbst, um dem Kommandanten bzw. dem Stellvertreter die demokratische Legimitation der Mannschaft zu geben. Zum anderen besteht es aber auch noch aus dem sog. Bestätigungsverfahren. Hier werden die fachlichen, gesundheitlichen und sonstigen Eignungsgründe überprüft. Für dieses Bestätigungsverfahren ist die Gemeinde zuständig (Art. 8 Abs. 4 BayFwG). Nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wurde dieses Befugnis dem Verwaltungsausschuss übertragen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e GeschO).
Die Kommandantenwahlen brachten folgendes Ergebnis:
1. Kommandant E i s e n h u t, Christian, Winkelsteigstr. 2
geb.:
2. Kommandant G a l e i t z k e, Edmund, Winkelsteigstr. 11
geb.: