Betreff
Bebauungsplan Nr. 73 "Am Veldershofer Weg" im Ortsteil Simonshofen - Tektur Nr. 1, Behandlung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung.
Vorlage
FB 5/021/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden. Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Äußerungen zum Tekturplanentwurf vorgebracht wurden.

 

Der Entwurf des Tekturplanes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 73 „Am Veldershofer Weg“ in der Fassung vom 17.01.2012 wird beschlussmäßig gebilligt.

 

Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.01.2012 die Aufstellung des Tekturplanes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 73 „Am Veldershofer Weg“ im Ortsteil Simonshofen beschlossen.

Vom 09.02.2012 bis zum 24.02.2012 konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Äußerungen zur Planung wurden nicht vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 01.02.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zur Planung nach § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 02.03.2012 abzugeben. Abwägungsrelevante Äußerungen zum Tekturplanentwurf wurden auch von dieser Seite nicht vorgebracht.

 

Der Tekturplanentwurf kann damit beschlussmäßig gebilligt werden. Im weiteren Verfahrensablauf ist nun die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.