Betreff
Bebauungsplan Nr. 98 "Westlich der Simonshofer Straße" Änderung der Planung sowie Information über den aktuellen Sachstand "Parkplatz Krankenhaus"
Vorlage
FB 5/020/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98 wird dahingehend geändert, dass im südlichen Geltungsbereich nur noch eine zweigeschossige statt einer dreigeschossigen Bebauung zugelassen wird.

Der geänderte Planentwurf in der Fassung vom 13.03.2012 ist erneut öffentlich auszulegen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 98 wurde in der Zeit vom 10.11.2010 bis zum 26.11.2010 im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist wurden Einwendungen gegen den Vorentwurf von der Rechtsanwaltskanzlei Bissel + Partner als Vertreter der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH vorgebracht. In erster Linie wurden Bedenken bezüglich der Verträglichkeit des Krankenhausbetriebs und der geplanten Wohnbebauung in Hinsicht auf vom Krankenhaus ausgehende Lärmimmissionen geäußert.

Daraufhin wurde das Ing.-Büro Wolfgang Sorge, Nürnberg, mit der Ausarbeitung einer schallschutztechnischen Untersuchung beauftragt. Erste Ergebnisse zeigten, dass zwar die zulässigen Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet vor allem durch den Fahrverkehr zur Notaufnahme und zum Betriebshof des Krankenhauses überschritten werden, durch entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen im Bebauungsplan aber sowohl die Schutzwürdigkeit der Wohnnutzung als auch der uneingeschränkte Betrieb des Krankenhauses sichergestellt werden können.

Der Bauausschuss hat deshalb in seiner Sitzung vom 12.04.2011 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung weiterzuführen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurde vom 21.04.2011 bis zum 23.05.2011 terminiert. Da das ausgearbeitete Schallschutzgutachten bis Beginn der Auslegung nicht fertig gestellt werden konnte, war es nicht möglich, bereits konkrete Schallschutzmaßnahmen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten. Letztlich wurden im Gutachten dann drei Möglichkeiten aufgezeigt, um die Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zu kompensieren.

  • Verschieben der Baugrenze um ca. 35 m nach Norden
  • Ausweisung eines Mischgebietes
  • Errichtung von aktiven Schalschutzmaßnahmen Lärmschutzwall/-wand)

Die Verschiebung der Baugrenze um 35 m nach Norden würde jedoch eine Bebauung des unmittelbar nördlich des Krankenhauses gelegenen Grundstücks Fl.Nr. 397/3 der. Gem. Heuchling  völlig unmöglich machen. Eine Mischgebietsfestsetzung wäre eine rechtlich unzulässige Scheinausweisung, sodass nur die Errichtung von aktiven Schallschutzmaßnahmen zur Konfliktbewältigung bleibt.

Eine erneute Überarbeitung des Schallschutzgutachtens kam dann zu dem Ergebnis, des dass bei Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,5 m die Richtwerte bei einer dreigeschossigen Bebauung im gesamten Plangebiet eingehalten werden können. Nachdem sich der Grundstückseigentümer mit dieser Maßnahme einverstanden erklärte, wurde die Lärmschutzwand als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen.

 

Der überarbeitete Bebauungsplan wurde dann vom 15.11.2011 bis zum 29.11.2011 erneut ausgelegt.

Auch gegen diese Planfassung wurden erhebliche Einwendungen von der Kanzlei Bissel + Partner erhoben. Dabei werden z.T. die Grundlagen für die Berechnungen des Schallschutzgutachtens kritisiert (die in erster Linie auf Angaben des Krankenhauses beruhen). Weiterhin wird bemängelt, dass verschiedene Lärmquellen unberücksichtigt blieben, wie z.B. haustechnische Anlagen, Fahrten mit Signalhörnern, Hubschrauberlandungen.

Hierbei zeigt sich ein grundlegendes Problem bei der Ermittlung der Schallimmissionen aus dem alltäglichen Krankenhausbetrieb. Der Gutachter ist bei der Berechnung auf Angaben des Krankenhausbetreibers angewiesen, die von diesem offensichtlich nicht erbracht werden können. So konnten dem Gutachter z.B. keine aussagekräftigen Unterlagen bezüglich der installierten Haustechnikgeräte zur Verfügung gestellt werden. Zwar wurden Schallmessungen vor Ort durchgeführt, doch können diese nur als Indiz gewertet werden, da die Immissionsbelastung im Bebauungsplanverfahren nur mit Hilfe der gesetzlich vorgegebenen Berechnungsverfahren ermittelt werden darf. Auch mögliche künftige Entwicklungen können derzeit vom Krankenhausbetreiber nicht ausreichend konkret bezeichnet werden.

Um die Konfliktsituation zwischen Krankenhausbetrieb und geplanter Wohnbebauung zu entschärfen, wurde vom planenden Bauträger, der gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 397/3 ist, vorgeschlagen, die im Bebauungsplanentwurf zulässige Zahl der Vollgeschosse auf seinem Grundstück von drei auf zwei zu reduzieren.

Vom Schallschutzgutachter wurde nun überprüft, inwieweit diese Maßnahme unter Beibehaltung der Lärmschutzwand Auswirkungen auf die geplante Wohnbebauung hinsichtlich der ankommenden Schallimmissionen hat. Ziel der Überlegungen ist dabei, zwischen tatsächlicher Lärmbelastung und nach den Regelwerken zulässiger Belastung einen Puffer zu schaffen, sodass eine eventuelle künftige Erhöhung der Lärmimmissionen aus dem Krankenhausbetrieb nicht gleich zu einer Überschreitung der Richtwerte führt. Dabei hat sich gezeigt, das die Beurteilungspegel an den Fassaden der geplanten Gebäude im Obergeschoss den zulässigen Richtwert der TA Lärm tags um mind. 8 dB(A) unterschreiten. Der zulässige Nachtwert wird immer noch um ca. 2 bis 5 dB(A) unterschritten.

Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die zulässige Zahl der Vollgeschosse auf dem Grundstück Fl.Nr. 397/3 der Gem. Heuchling von drei auf zwei zu reduzieren.

Der geänderte Bebauungsplan ist erneut öffentlich auszulegen. Die abschließende Behandlung der Einwendungen der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauausschuss erfolgt nach Durchführung der Auslegung.

 

 

Information zum Sachstand Neuplanung Parkplatz Krankenhaus

 

Die bisherige Planung der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH zur Neuerrichtung eines Parkplatzes als Ersatz für den angepachteten Parkplatz an der Simonshofer Straße sah vor, westlich der bestehenden Krankenhausgebäude einen Parkplatz mit ca. 164 Stellplätzen anzulegen. Dies hätte einen erheblichen Eingriff in ein gesetzlich geschütztes Biotop (ehemaliger Weiher) ausgelöst. Seitens der Naturschutzbehörde wurde dieser Eingriff vehement abgelehnt, eine Zustimmung wurde nur in Aussicht gestellt, wenn keinerlei eingehend geprüfte Alternativen zur Planung umsetzbar sind.

Vom Stadtbauamt wurden deshalb verschiedene Planungsüberlegungen erarbeitet, die ohne Eingriff in das Biotop umsetzbar wären. Dabei wurden verschiedene Faktoren wie z.B. die Anzahl der möglichen Stellplätze, Erschließung/Anbindung, Immissionsprobleme, Akzeptanz, Kosten überschlägig ermittelt und gegenübergestellt.

Im Einzelnen wurden folgende Varianten geprüft:

  1. Errichtung eines Parkdecks im Bereich der vorhandenen Parkplätze im Süden des Krankenhausgeländes und Parkflächen westlich und nördlich des Neubaus des Bettentraktes auf krankenhauseigenen Grundstücken.
  2. Errichtung eines Parkdecks nördlich des Bettentraktes als Ergänzung der bereits angelegten Parkflächen in diesem Bereich
  3. Erweiterung der Parkflächen im Norden (ebenerdig) und Erweiterung des westlichen Parkplatzes nach Norden.
  4. Anlage eines Ersatzparkplatzes an der Simonshofer Straße nördlich der Ortsausfahrt Richtung Kuhnhof.

Diese Varianten wurden der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH übermittelt mit der Bitte, diese Möglichkeiten auch unter den besonderen Anforderungen des Krankenhausbetriebs ebenfalls einer Prüfung zu unterziehen.

Mit Schreiben vom 06.03.2012 teilte die Krankenhaus Nürnberger Land GmbH nun mit, dass nach Prüfung der Varianten auf die ursprüngliche Planung verzichtet wird und bittet die Stadt, den Bebauungsplan Nr. 93 auf Grundlage der Variante 3 weiter zu bearbeiten.

Ein Eingriff in das Biotop mit den erforderlichen erheblichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist damit nicht mehr erforderlich.

Die Prüfung verschiedener Varianten wurde auch von den Anwohnern der Kunigundengasse in mehreren Anträgen und Schreiben gefordert, auch unter dem Blickwinkel der Erschließung der Parkflächen über die Kunigundengasse.

Zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans ist nun die Erstellung eines Schallschutzgutachtens auf Grundlage der geänderten Parkplatzplanung erforderlich, das auch die veränderte Verkehrssituation in der Kunigundengasse einbezieht. Wenn hier Erkenntnisse vorliegen, können Entscheidungen getroffen werden, ob das Bebauungsplanverfahren mit der gewünschten Parkplatzanordnung weitergeführt werden kann.