Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98 wird
dahingehend geändert, dass im südlichen Geltungsbereich nur noch eine
zweigeschossige statt einer dreigeschossigen Bebauung zugelassen wird.
Der geänderte Planentwurf in der Fassung vom 13.03.2012 ist erneut öffentlich auszulegen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 98
wurde in der Zeit vom 10.11.2010 bis zum 26.11.2010 im Rahmen einer
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegt. Während der
Auslegungsfrist wurden Einwendungen gegen den Vorentwurf von der Rechtsanwaltskanzlei
Bissel + Partner als Vertreter der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH
vorgebracht. In erster Linie wurden Bedenken bezüglich der Verträglichkeit des
Krankenhausbetriebs und der geplanten Wohnbebauung in Hinsicht auf vom
Krankenhaus ausgehende Lärmimmissionen geäußert.
Daraufhin wurde das Ing.-Büro Wolfgang
Sorge, Nürnberg, mit der Ausarbeitung einer schallschutztechnischen
Untersuchung beauftragt. Erste Ergebnisse zeigten, dass zwar die zulässigen
Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet vor allem durch den
Fahrverkehr zur Notaufnahme und zum Betriebshof des Krankenhauses überschritten
werden, durch entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen im Bebauungsplan aber
sowohl die Schutzwürdigkeit der Wohnnutzung als auch der uneingeschränkte
Betrieb des Krankenhauses sichergestellt werden können.
Der Bauausschuss hat deshalb in seiner
Sitzung vom 12.04.2011 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren mit der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung
weiterzuführen.
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs wurde vom 21.04.2011 bis zum 23.05.2011 terminiert. Da
das ausgearbeitete Schallschutzgutachten bis Beginn der Auslegung nicht fertig
gestellt werden konnte, war es nicht möglich, bereits konkrete Schallschutzmaßnahmen
in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten. Letztlich wurden im Gutachten dann
drei Möglichkeiten aufgezeigt, um die Überschreitungen der Immissionsrichtwerte
zu kompensieren.
- Verschieben der Baugrenze um ca. 35 m
nach Norden
- Ausweisung eines Mischgebietes
- Errichtung von aktiven
Schalschutzmaßnahmen Lärmschutzwall/-wand)
Die Verschiebung der Baugrenze um 35 m nach
Norden würde jedoch eine Bebauung des unmittelbar nördlich des Krankenhauses
gelegenen Grundstücks Fl.Nr. 397/3 der. Gem. Heuchling völlig unmöglich machen. Eine
Mischgebietsfestsetzung wäre eine rechtlich unzulässige Scheinausweisung,
sodass nur die Errichtung von aktiven Schallschutzmaßnahmen zur
Konfliktbewältigung bleibt.
Eine erneute Überarbeitung des
Schallschutzgutachtens kam dann zu dem Ergebnis, des dass bei Errichtung einer
Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,5 m die Richtwerte bei einer
dreigeschossigen Bebauung im gesamten Plangebiet eingehalten werden können.
Nachdem sich der Grundstückseigentümer mit dieser Maßnahme einverstanden
erklärte, wurde die Lärmschutzwand als Festsetzung in den Bebauungsplan
übernommen.
Der überarbeitete Bebauungsplan wurde dann
vom 15.11.2011 bis zum 29.11.2011 erneut ausgelegt.
Auch gegen diese Planfassung wurden
erhebliche Einwendungen von der Kanzlei Bissel + Partner erhoben. Dabei werden
z.T. die Grundlagen für die Berechnungen des Schallschutzgutachtens kritisiert
(die in erster Linie auf Angaben des Krankenhauses beruhen). Weiterhin wird
bemängelt, dass verschiedene Lärmquellen unberücksichtigt blieben, wie z.B.
haustechnische Anlagen, Fahrten mit Signalhörnern, Hubschrauberlandungen.
Hierbei zeigt sich ein grundlegendes Problem
bei der Ermittlung der Schallimmissionen aus dem alltäglichen
Krankenhausbetrieb. Der Gutachter ist bei der Berechnung auf Angaben des
Krankenhausbetreibers angewiesen, die von diesem offensichtlich nicht erbracht
werden können. So konnten dem Gutachter z.B. keine aussagekräftigen Unterlagen
bezüglich der installierten Haustechnikgeräte zur Verfügung gestellt werden.
Zwar wurden Schallmessungen vor Ort durchgeführt, doch können diese nur als
Indiz gewertet werden, da die Immissionsbelastung im Bebauungsplanverfahren nur
mit Hilfe der gesetzlich vorgegebenen Berechnungsverfahren ermittelt werden
darf. Auch mögliche künftige Entwicklungen können derzeit vom
Krankenhausbetreiber nicht ausreichend konkret bezeichnet werden.
Um die Konfliktsituation zwischen
Krankenhausbetrieb und geplanter Wohnbebauung zu entschärfen, wurde vom
planenden Bauträger, der gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 397/3
ist, vorgeschlagen, die im Bebauungsplanentwurf zulässige Zahl der
Vollgeschosse auf seinem Grundstück von drei auf zwei zu reduzieren.
Vom Schallschutzgutachter wurde nun
überprüft, inwieweit diese Maßnahme unter Beibehaltung der Lärmschutzwand
Auswirkungen auf die geplante Wohnbebauung hinsichtlich der ankommenden
Schallimmissionen hat. Ziel der Überlegungen ist dabei, zwischen tatsächlicher
Lärmbelastung und nach den Regelwerken zulässiger Belastung einen Puffer zu
schaffen, sodass eine eventuelle künftige Erhöhung der Lärmimmissionen aus dem
Krankenhausbetrieb nicht gleich zu einer Überschreitung der Richtwerte führt.
Dabei hat sich gezeigt, das die Beurteilungspegel an den Fassaden der geplanten
Gebäude im Obergeschoss den zulässigen Richtwert der TA Lärm tags um mind. 8
dB(A) unterschreiten. Der zulässige Nachtwert wird immer noch um ca. 2 bis 5
dB(A) unterschritten.
Aus den genannten Gründen schlägt die
Verwaltung vor, die zulässige Zahl der Vollgeschosse auf dem Grundstück Fl.Nr.
397/3 der Gem. Heuchling von drei auf zwei zu reduzieren.
Der geänderte Bebauungsplan ist erneut
öffentlich auszulegen. Die abschließende Behandlung der Einwendungen der
Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH sowie die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im Bauausschuss erfolgt nach Durchführung der Auslegung.
Information
zum Sachstand Neuplanung Parkplatz Krankenhaus
Die bisherige Planung der Krankenhäuser
Nürnberger Land GmbH zur Neuerrichtung eines Parkplatzes als Ersatz für den
angepachteten Parkplatz an der Simonshofer Straße sah vor, westlich der
bestehenden Krankenhausgebäude einen Parkplatz mit ca. 164 Stellplätzen
anzulegen. Dies hätte einen erheblichen Eingriff in ein gesetzlich geschütztes
Biotop (ehemaliger Weiher) ausgelöst. Seitens der Naturschutzbehörde wurde
dieser Eingriff vehement abgelehnt, eine Zustimmung wurde nur in Aussicht
gestellt, wenn keinerlei eingehend geprüfte Alternativen zur Planung umsetzbar
sind.
Vom Stadtbauamt wurden deshalb verschiedene
Planungsüberlegungen erarbeitet, die ohne Eingriff in das Biotop umsetzbar
wären. Dabei wurden verschiedene Faktoren wie z.B. die Anzahl der möglichen
Stellplätze, Erschließung/Anbindung, Immissionsprobleme, Akzeptanz, Kosten
überschlägig ermittelt und gegenübergestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Varianten
geprüft:
- Errichtung eines Parkdecks im Bereich
der vorhandenen Parkplätze im Süden des Krankenhausgeländes und
Parkflächen westlich und nördlich des Neubaus des Bettentraktes auf
krankenhauseigenen Grundstücken.
- Errichtung eines Parkdecks nördlich des
Bettentraktes als Ergänzung der bereits angelegten Parkflächen in diesem
Bereich
- Erweiterung der Parkflächen im Norden
(ebenerdig) und Erweiterung des westlichen Parkplatzes nach Norden.
- Anlage eines Ersatzparkplatzes an der
Simonshofer Straße nördlich der Ortsausfahrt Richtung Kuhnhof.
Diese Varianten wurden der Krankenhäuser
Nürnberger Land GmbH übermittelt mit der Bitte, diese Möglichkeiten auch unter
den besonderen Anforderungen des Krankenhausbetriebs ebenfalls einer Prüfung zu
unterziehen.
Mit Schreiben vom 06.03.2012 teilte die
Krankenhaus Nürnberger Land GmbH nun mit, dass nach Prüfung der Varianten auf
die ursprüngliche Planung verzichtet wird und bittet die Stadt, den
Bebauungsplan Nr. 93 auf Grundlage der Variante 3 weiter zu bearbeiten.
Ein Eingriff in das Biotop mit den
erforderlichen erheblichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist damit nicht mehr
erforderlich.
Die Prüfung verschiedener Varianten wurde
auch von den Anwohnern der Kunigundengasse in mehreren Anträgen und Schreiben
gefordert, auch unter dem Blickwinkel der Erschließung der Parkflächen über die
Kunigundengasse.
Zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans ist nun die Erstellung eines
Schallschutzgutachtens auf Grundlage der geänderten Parkplatzplanung
erforderlich, das auch die veränderte Verkehrssituation in der Kunigundengasse
einbezieht. Wenn hier Erkenntnisse vorliegen, können Entscheidungen getroffen
werden, ob das Bebauungsplanverfahren mit der gewünschten Parkplatzanordnung
weitergeführt werden kann.