Betreff
Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für die vollstationäre Einrichtung der GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheime "Haus im Park"
Vorlage
FB 1/022/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Bescheid der Regierung von Mittelfranken über die „Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI im Alten- und Pflegeheim „Haus im Park“, Galgenbühlstraße 15, 91207 Lauf an der Pegnitz“ vom 15.12.2011 zuzustimmen und die täglich zu erhebenden Heimkosten in der vollstationären Einrichtung der GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheime rückwirkend zum 01.01.2012 wie folgt anzupassen:

 

Pflegestufe 0

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand

 

 

30,33 €

für Unterkunft und Verpflegung

 

 

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer von

im Einzelzimmer von

 

4,08 €

7,26 €

auf

auf

3,96 €

7,22 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

53,31 €

56,49 €

auf

auf

53,19 €

56,46 €

 

Pflegestufe I

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand

 

 

52,32 €

für Unterkunft und Verpflegung

 

 

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer von

im Einzelzimmer von

 

4,08 €

7,26 €

auf

auf

3,96 €

7,22 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

75,30 €

78,48 €

auf

auf

75,18 €

78,44 €

 

Pflegestufe II

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand

64,95 €

auf

64,95 €

für Unterkunft und Verpflegung

18,71 €

auf

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer von

im Einzelzimmer von

 

 

 

3,96 €

7,22 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

88,57 €

91,75 €

auf

auf

88,45 €

91,71 €

 

Pflegestufe III

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand

 

 

 

für Unterkunft und Verpflegung

 

 

 

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer von

im Einzelzimmer von

 

4,08 €

7,26 €

auf

auf

3,96 €

7,22 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

   98,53 €

101,71 €

auf

auf

   98,41 €

101,67 €

 

 

Mit Bescheid vom 15.12.2011 hat die Regierung von Mittelfranken die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für die vollstationäre Pflege im GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheim „Haus im Park“ neu festgelegt. Demnach dürfen im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 pro Platz und Tag durchschnittlich 5,76 € jedoch im Einzelzimmer 7,22 € und im Doppelzimmer 3,96 € erhoben werden. Der Zustimmungsbescheid vom 29.01.2007, der einen Durchschnittssatz von 5,83 €, aufgeteilt auf den Einzelzimmerplatz 7,26 € und den Doppelzimmerplatz 4,08 €, vorsah ist mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft getreten.