Betreff
Antrag der Evang. Kirchengemeinde Lauf auf einen Investitionszuschuss für den Einbau wärme- und geräuschgedämmter Fenster im Gemeindehaus Luitpoldstraße
Vorlage
FB 1/019/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur - und Sportausschuss beschließt,

 

der Evang. Kirchengemeinde Lauf für den Einbau wärme- und geräuschgedämmter Fenster im Gemeindehaus Luitpoldstraße einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 10 von Hundert der nachzuweisenden, förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 3.400,00 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Investitionszuschuss sind im laufenden oder einem der nächsten Haushaltsjahre unter HHSt 1.3700.9880  einzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Evang. Kirchengemeinde Lauf bittet über das Pfarramt Lauf mit Schreiben vom 21.10.2011 um einen Investitionszuschuss für den Einbau wärme- und geräuschgedämmter Fenster im Gemeindehaus Luitpoldstraße.

Durch die Maßnahme soll zum Einen die schwierige nachbarschaftliche Situation im Bereich der Lärmemission deutlich verbessert werden (hier kommt man Bitten aus der Nachbarschaft nach) und zum Anderen die energetische Bilanz des Gemeindehauses deutlich verbessert werden. Beides kommt der Kirchengemeinde zu Gute und führt zu einer Entspannung mit der Nachbarschaft.

Zusätzlich wurde die Maßnahme im Rahmen des Laufer Klimaschutzprogramms vorgestellt. Eine mögliche Bezuschussung wird wegen eines fehlenden Gesamtsanierungskonzepts jedoch geringer als möglich ausfallen. Der Antrag wird dort gesondert bearbeitet.

    

Für die geplanten Investitionen setzen sich Kosten und Finanzierung wie folgt zusammen:

Voraussichtlichen Gesamtsanierungskosten                                               34.000,00 €

Finanzierung:

im Rahmen des Laufer Klimaschutzprogramms möglich                                       3.400,00 €

Investitionszuschuss                                                                                            3.400,00 €

von der Kirchengemeinde zu finanzierende Unterdeckung                                  27.200,00 €

                                                                   

Gesamtfinanzierung:                                                                                          34.000,00 €

 

Der Verwaltung wurde ein entsprechendes Angebot bereits mit eingereicht.

Die Verwaltung schlägt vor, einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss von 10 v. H. der nachgewiesenen, förderfähigen Sanierungskosten, höchstens jedoch 3.400,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Investitionszuschuss sind im laufenden oder einem der nächsten Haushaltsjahre unter HHSt 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.