Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende
Kreditverträge zu schließen und die Mittel bei Bedarf abzurufen:
Kreditgeber: Bayerische
Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Brienner
Straße 22
80333
München
Kreditnehmer: Stadt
Lauf a.d.Pegnitz
Urlasstraße
22
91207
Lauf a.d.Pegnitz
Programm: „Energiekredit
Kommunal Bayern“
Verwendungszweck: Generalsanierung Kunigundenschule (I. BA 2012)
Kreditbetrag: 976.000
EUR
Verwendungszweck: Anschluss Kindergarten Daschstraße
an Nahwärmenetz (Anschluss, Übergabestation, Baukostenzuschuss)
Kreditbetrag: 35.000
EUR
Verwendungszweck: Austausch der Ölheizung durch eine
Pelletheizung in der Feuerwache Lauf
Kreditbetrag: 94.000
EUR
Verwendungszweck: Anschluss Nebengebäude vom
Jugendzentrum an die bestehende Pelletheizung (Ersatz elektrischer Heizung)
Kreditbetrag: 4.500
EUR
Verwendungszweck: Austausch der bestehenden
elektrischen Heizung gegen eine Flüssiggasheizung im Feuerwehrgerätehaus
Weigenhofen
Kreditbetrag: 7.500
EUR
Auszahlung: Frühestens
bei Vorhabensbeginn durch Abruf
Tilgung: Innerhalb
von 20 Jahren ab Auszahlung durch feste Vierteljahresraten
Zins: Es gelten
die Konditionen zum Zeitpunkt des Abrufs
Zinsfestschreibung:
10 Jahre
Um die Kommunen
auf dem Weg zur Energiewende zu unterstützen, wurden die Zinssätze des
KfW-Programmes „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ durch die BayernLabo
weiter vergünstigt. Mit diesem Energiekredit Kommunal Bayern sollen
Investitionen in die Optimierung des kommunalen Gebäudebestandes in Bayern
gefördert werden. Derzeit beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 20 bzw. 30 Jahren und max. 5
Tilgungsfreijahren 0,00 % (Zinsbindung 10 Jahre).
Was
wird gefördert?
Energetische
Sanierung von Gebäuden (Nichtwohngebäude) der kommunalen und sozialen
Infrastruktur mit allen notwendigen Nebenarbeiten
Wie
wird gefördert?
Variante A: Energetische
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009), Förderung maximal 600 EUR pro
Quadratmeter Nettogrundfläche
Variante B: Energetische
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009), Förderung maximal 350 EUR
pro Quadratmeter Nettogrundfläche
Variante C: Einzelmaßnahmen
zur energetischen Sanierungen, die die technischen Mindestanforderungen
erfüllen,
Förderung
maximal 50 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche pro Maßnahme, max. 300 EUR
Welche
Investitionen werden gefördert?
direkte
Sanierungskosten
- Wärmedämmung
der gesamten thermischen Hülle, z.B. der Außenwände, des Daches oder
der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke zum kalten Keller,
- Erneuerung
der Fenster und Eingangstüren
- Sonnenschutzeinrichtungen
- Lüftungsanlagen
- Beleuchtung
- Heizung
Beratungs- und
Planungsleistungen
- Architekt
- Energieeinsparberatung
- Sachverständiger
Um flexibel
reagieren zu können und diese Niedrigzinsangebote nutzen zu können, wurde in
der Haushaltssatzung des Jahres 2012 eine Kreditermächtigung zur Finanzierung
von Investitionsvorhaben in Höhe von 3.266.000 Euro eingeplant. Da das
Kontingent für dieses Kreditangebot begrenzt ist, wurden sofort nach
Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsichtsbehörde für die in 2012
anstehenden Maßnahmen Kreditanträge bei der BayernLabo gestellt.
Folgende Anträge
wurden mit Datum vom 25.01.2012 bewilligt:
Maßnahme Gesamtkosten Kreditbetrag
Generalsanierung Kunigundenschule 3.880.000 EUR 976.000 EUR
(I. BA 2012)
Anschluss
Kindergarten Daschstraße an 35.000 EUR 35.000
EUR
Nahwärmenetz
(Anschluss,
Übergabestation,
Baukostenzuschuss)
Austausch der
Ölheizung durch eine 145.000 EUR
94.000 EUR
Pelletheizung in
der Feuerwache Lauf
Anschluss Nebengebäude
vom Jugendzentrum 10.000 EUR 4.500 EUR
an die bestehende
Pelletheizung
(Ersatz
elektrischer Heizung)
Austausch der
bestehenden elektrischen 30.000 EUR 7.500 EUR
Heizung gegen eine
Flüssiggasheizung im
Feuerwehrgerätehaus
Weigenhofen
Gesamt: 4.100.000
EUR 1.117.000 EUR
Die Kredite können
innerhalb eines Jahres, jedoch frühestens mit Vorhabensbeginn abgerufen werden,
es ist der zu diesem Zeitpunkt geltende
Zinssatz maßgebend. Sollte die Maßnahme nicht durchgeführt werden oder die
Stadt Lauf a.d.Pegnitz aus sonstigen Gründen den Kredit nicht in Anspruch
nehmen wollen, ist nach Auskunft der BayernLabo ein Rücktritt jederzeit
möglich.
Voraussetzung
für die Annahme des Angebotes ist jedoch, dass der BayernLabo bis 08.02.2012
die rechtsverbindlich unterschriebenen und gesiegelten Kreditverträge zugehen.
In einem Gespräch mit der BayernLabo wurde der Termin auf den 02.03.2012
verlängert. Zusätzlich sind die Beschlussfassung des zuständigen Organs zu den
Kreditverträgen sowie die zugrundeliegenden aktuellen gesetzlichen und
satzungsmäßigen Bestimmungen vorzulegen.
Gemäß § 8 Abs.1
Nr. 1 c) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom
26. März 2009 ist für die Entscheidung über die Aufnahme von Krediten der
Verwaltungsausschuss zuständig. Nachdem die nächste turnusmäßige
Verwaltungsausschusssitzung erst am 22.03.2012 stattfindet, werden die Verträge
dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt, um einen fristgerechten Eingang bei
der BayernLabo zu gewährleisten.