Betreff
Antrag des Segelflug Club Lauf e.V. auf einen Investitionszuschuss für die Anschaffung eines neuen Motors für den Schleppflieger
Vorlage
FB 1/014/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt,

 

dem Segelflug Club Lauf e.V. für die beantragte Maßnahme zur geplanten Anschaffung eines neuen Motors für den Schleppflieger einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.200,00 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen

 

Der Segelflug Club Lauf e.V. bittet mit Schreiben vom 27.10.2011 um einen Investitionszuschuss  für die geplante Anschaffung eines neuen Motors für den Schleppflieger.

Der bisherige Motor ist nun in die Jahre gekommen. Er soll bereits längerfristig geplant und muss nun in 2012 ausgetauscht und durch einen erheblich umweltfreundlicheren und sparsameren Motor ersetzt werden. Dieser Motor ist auch erheblich leiser und wartungsfreundlicher. Durch diese geplante Anschaffung sollen auch die laufenden Kosten im Verein deutlich reduziert werden.

Der Verein schildert weiter seine finanzielle Situation. Auf der Einnahmenseite hat er im Vergleich von 2011 zu den Vorjahren durch schlechtes Wetter radikale Einbrüche bei den Gastflugeinnahmen zu verkraften, auch die vereinsinternen Fluggebühren sanken deutlich und die Einnahmen des 2011 ausgesetzte Flugtag fehlen. Auf der Ausgabenseite sind dagegen die Wartungskosten für das Schleppflugzeug erheblich gestiegen. Dadurch wird der Verein 2011 mit einem Mehraufwand belastet, für der Verein keine Rücklagen in dieser Höhe gebildet hat. Die wirtschaftliche Basis des Vereins kann voraussichtlich nur durch eine entsprechende Sonderumlage erhalten werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Sonderumlage jedoch nicht in voller Höhe bei den Jugendlichen (ca. 30 % der Aktiven) eingefordert werden kann.

Der Verein bittet um einen 10 %-igen Zuschuss der Kosten in Höhe von veranschlagten 12.000,00 € für den Motor und eine einmalige Sonderzuwendung zur Abfederung der außergewöhnlichen Belastung für die Vereinsmitglieder.

 

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:     

Investitions- und Anschaffungskosten:

Angebot:                                                                                                                    12.000,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                      12.000,00 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Austauschmaßnahme einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.200,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

 

Eine einmalige Sonderzuwendung ist in den Richtlinien zur Förderung der Vereine nicht vorgesehen, könnte aber durch einen höheren Investitionszuschuss als 10 % erfolgen.