Betreff
Antrag der Sportschützengesellschaft Schönberg e.V. auf einen Investitionszuschuss für die Anschaffung neuer Spezialkugelfänge
Vorlage
FB 1/012/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt,

 

der Sportschützengesellschaft Schönberg e.V. für die beantragte Maßnahmen zur Anschaffung und Einbau neuer Spezialkugelfänge auf den 50 m KK Gewehrständen einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 240,00 €, zu gewähren

 

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen

 

Die Sportschützengesellschaft Schönberg e.V. bittet mit Schreiben vom 13.01.2012 um einen Investitionszuschuss  für die geplanten Maßnahmen zur Anschaffung und Einbau neuer Spezialkugelfänge auf den 50 m KK Gewehrständen.

Zunächst sollen 4 der betriebenen Schießstände, die bereits aus einer sehr frühen „Generation“ stammen und nun in die Jahre gekommen sind, ausgetauscht und durch umweltfreundliche Spezialkugelfänge ersetzt werden. Diese Polythermo-Kugelfänge sind äußerst umweltfreundlich, erlauben einen bleistaubfreien Betrieb und haben große Vorteile bei der Entsorgung der Geschosse, da diese aus dem Polythermo-Granulat aussortiert und gezielt als Wertstoff entsorgt werden können. Durch diese Anschaffung übernimmt die Sportschützengesellschaft Schönberg e.V. eine Vorreiterrolle in der Stadt Lauf. Der Verein bittet um einen 10 %-igen Zuschuss der veranschlagten Kosten in Höhe von 2.400,00 €.

Die weiteren betriebenen Schießstände sollen erst nach einer Nutzungszeit, in der Erfahrungen gesammelt werden sollen, und nach Aufbau weiteren Eigenkapitals sukzessive ausgetauscht werden. Anträge werden zu gegebener Zeit gestellt.

 

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:     

Investitions- und Anschaffungskosten:

Angebot:                                                                                                                      2.275,24 €

Eigenleistung (nicht bewertet)                                                                                   0,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                       2.275,24 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Austauschmaßnahmen einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 240,00 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.