Betreff
Verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Fischmarktes am 11.03.2012
Vorlage
FB 3/002/2012
Aktenzeichen
8411-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Anlässlich der Laufer Fischmarktes wird eine Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 11.03.2012 erlassen. Die Rechtsverordnung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Vom 07.03.2012 – 11.03.2012 findet wieder der von Interessengemeinschaft der Laufer Unternehmer (IgLU) organisierte Fischmarkt am Oberen Marktplatz statt. IgLU hat hierfür beantragt, dass neben den 2012 stattfindenden verkaufsoffenen Sonntagen (01.04.2012 und 23.09.2012) ein weiterer am 11.03.2012 genehmigt wird. Der Antrag von IgLU ist der Arbeitsunterlage als Anlage beigefügt.

 

Nach den Vorschriften des Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich vier Sonntagen- und Feiertagen geöffnet sein (§ 14 LadSchlG). Diese Voraussetzungen wären im vorliegenden Fall gegeben. Der Fischmarkt ist ein gewerberechtlich festgesetzter Jahrmarkt (vgl. § 68 GewO); die Anzahl der zulässigen Sonntage würde auch nicht überschritten werden.

 

Vor dem Erlass der Verordnung sind Einzelhandelsverband, Gewerkschaften, die örtlichen Kirchen, die IHK, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörde anzuhören.

 

Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit konnten noch nicht alle Stellungnahmen eingeholt werden; die Anhörungen sind seitens der Verwaltung aber erfolgt. Sollten bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen der zu hörenden Stellen eingehen, so werden diese in der Sitzung vorgelegt.

 

Lediglich die Äußerungen des Laufer Einzelhandelsverbandes liegen der Verwaltung bereits vor und sind der Arbeitsunterlage als Anlage beigefügt.