Betreff
Änderung der Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a. d. Pegnitz
Vorlage
FB 1/007/2012
Aktenzeichen
4420 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der nachstehenden Änderungssatzung zur Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird vom Kinder- und Jugendausschuss zugestimmt. Dem Stadtratsgremium wird vorgeschlagen, die Änderungssatzung in der beschlossenen nachstehenden Fassung  zuzustimmen.

Satzung

zur 1. Änderung der Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz

vom 27. Januar 2012

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. 7.2009 (GVBl S. 400), folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 29. Januar 2009, angenommen von der  Jugendversammlung in der Sitzung am 29.03.2009, wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„(2) Aufgabe der Jugendversammlung ist es, 10 Vertreter in den Jugendrat zu wählen, die die Anregungen aus der Jugendversammlung im Jugendrat bis zur nächsten Jugendversammlung vertreten.“

 

§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Jede Organisation – also Kirchen, Hilfsorganisationen und Vereine – die Ihren Sitz in Lauf hat und Jugendarbeit betreibt, hat die Möglichkeit, mindestens einen Vertreter in den Jugendrat zu entsenden.“

 

§ 4  Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Der Jugendrat besteht aus maximal 40 Jugendräten. Jede Schule im Laufer Stadtgebiet hat das Recht maximal zwei Vertreter zu entsenden. Die Jugendversammlung wählt maximal zehn Vertreter aus ihrer Mitte. Alle weiteren Plätze dürfen Laufer Organisationen mit Jugendarbeit in Anspruch nehmen.“

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Lauf a. d. Pegnitz, den 27. Januar 2012 

Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

 

Benedikt Bisping

Erster Bürgermeister

 

 

Der Jugendbeauftragte der Stadt Lauf, Herr Stadtrat Auernhammer, beantragte per Mail vom 09.01.2012 eine Änderung der Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a. d. Pegnitz dahingehend, dass anstelle von bisher 2 zu wählenden Jugendratsmitgliedern aus der Jugendversammlung künftig 10 Jugendratsmitglieder von der Jugendversammlung gewählt werden sollen.

Zur Begründung wird vorgetragen, dass viele engagierte Jugendliche nicht unbedingt in Vereinen organisiert sind, aber trotzdem gerne die Möglichkeit wahrnehmen möchten, im Jugendrat der Stadt mitzuwirken. Auch gibt es oft pro Verein mehrere Interessenten, die gerne mitwirken möchten; pro Verein darf aber nur ein Vertreter in den Jugendrat entsandt werden.

 Dadurch wird den aktiven Jugendlichen viel Engagement vorenthalten.

Der Jugendrat hat deshalb in seiner letzten Sitzung im Dezember 2011 eine Änderung der Satzung vorgeschlagen.

Seitens der Verwaltung werden gegen die vorgeschlagene Änderung keine Einwände erhoben. Eine Änderungssatzung wurde nachfolgend ausgearbeitet und es ergeht folgender