Beschlussvorschlag:
Der nachstehenden Änderungssatzung zur Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird vom Kinder- und Jugendausschuss zugestimmt. Dem Stadtratsgremium wird vorgeschlagen, die Änderungssatzung in der beschlossenen nachstehenden Fassung zuzustimmen.
Satzung
zur 1. Änderung der Satzung des Jugendrates
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
vom 27. Januar 2012
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz
erlässt aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindordnung für den
Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 27. 7.2009 (GVBl S. 400), folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung des
Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 29. Januar 2009, angenommen von
der Jugendversammlung in der Sitzung am
29.03.2009, wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 2
erhält folgende Fassung:
„(2) Aufgabe der
Jugendversammlung ist es, 10 Vertreter in den Jugendrat zu wählen, die die
Anregungen aus der Jugendversammlung im Jugendrat bis zur nächsten Jugendversammlung
vertreten.“
§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Jede
Organisation – also Kirchen, Hilfsorganisationen und Vereine – die Ihren Sitz
in Lauf hat und Jugendarbeit betreibt, hat die Möglichkeit, mindestens einen Vertreter in den
Jugendrat zu entsenden.“
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Der Jugendrat
besteht aus maximal 40 Jugendräten. Jede Schule im Laufer Stadtgebiet hat das
Recht maximal zwei Vertreter zu entsenden. Die Jugendversammlung wählt maximal
zehn Vertreter aus ihrer Mitte. Alle weiteren Plätze dürfen Laufer
Organisationen mit Jugendarbeit in Anspruch nehmen.“
§ 2
Die Satzung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lauf a. d. Pegnitz,
den 27. Januar 2012
Stadt Lauf
a.d.Pegnitz
Benedikt Bisping
Erster Bürgermeister
Der Jugendbeauftragte der Stadt Lauf, Herr Stadtrat Auernhammer, beantragte per Mail vom 09.01.2012 eine Änderung der Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a. d. Pegnitz dahingehend, dass anstelle von bisher 2 zu wählenden Jugendratsmitgliedern aus der Jugendversammlung künftig 10 Jugendratsmitglieder von der Jugendversammlung gewählt werden sollen.
Zur Begründung wird vorgetragen, dass viele engagierte Jugendliche nicht unbedingt in Vereinen organisiert sind, aber trotzdem gerne die Möglichkeit wahrnehmen möchten, im Jugendrat der Stadt mitzuwirken. Auch gibt es oft pro Verein mehrere Interessenten, die gerne mitwirken möchten; pro Verein darf aber nur ein Vertreter in den Jugendrat entsandt werden.
Dadurch wird den aktiven Jugendlichen viel Engagement vorenthalten.
Der Jugendrat hat deshalb in seiner letzten Sitzung im Dezember 2011 eine Änderung der Satzung vorgeschlagen.
Seitens der Verwaltung werden gegen die vorgeschlagene Änderung keine Einwände erhoben. Eine Änderungssatzung wurde nachfolgend ausgearbeitet und es ergeht folgender