Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
Dem Antrag der CSU Fraktion zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück der Firma Döbrich & Heckel wird nicht stattgegeben, da derzeit kein konkreter Handlungsbedarf für eine derartige planungsrechtliche Maßnahme besteht.
Mit Schreiben vom 12.02.2009 hat die CSU Fraktion im Laufer Stadtrat beantragt, dass für das Grundstück der Firma Döbrich & Heckel an der Nürnberger Straße ein Bebauungsplan aufgestellt wird und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen wird.
Die Einzelheiten des Antrages und die Begründung sind aus dem beiliegendem Antragschreiben (Anlage 1) ersichtlich.
In der Bauausschusssitzung am 13.01.2009 wurde über eine Anfrage der Firma Trio-Bau diskutiert, die als Investor auf dem Grundstück der Firma Döbrich & Heckel großflächigen Einzelhandel errichten möchte. Über diesen Antrag wurde nicht entschieden, sondern die Thematik in die Fraktionen zur weiteren, grundsätzlichen Beratung verwiesen.
In der
Bauausschusssitzung am 10.02.2009 wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, ein
Stadtentwicklungskonzept zu beauftragen. Ein wesentlicher Ausgangspunkt für
dieses Gutachten war der immer wieder geäußerte Wunsch nach wohnartnaher und
generationsübergreifender Infrastruktur sowohl im Zentrum als auch in den
Ortsteilen.
Die o.g. Anfrage zu
großflächigem Einzelhandel an der Nürnberger Straße greift genau in diese
Thematik ein. Aus dem Stadtentwicklungskonzept werden sich voraussichtlich
konkrete Zielvorstellungen ergeben, die zur Beurteilung derartiger Vorhaben
dienen können.
Ein konkreter
Handlungsbedarf könnte allerdings bei Vorliegen eines Antrages auf Vorbescheid
oder eines Bauantrages entstehen.
In bauplanerischer Hinsicht ist es aber dann möglich, wegen der bestehenden
Planungsbefugnis der Stadt Lauf in einer solchen Situation die Aufstellung
eines Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen.