Betreff
Antrag der CSU-Fraktion zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre für das Grundstück der Fa. Döbrich + Heckel
Vorlage
BA/046/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Dem Antrag der CSU Fraktion zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück der Firma Döbrich & Heckel wird nicht stattgegeben, da derzeit kein konkreter Handlungsbedarf für eine derartige planungsrechtliche Maßnahme besteht.

Mit Schreiben vom 12.02.2009 hat die CSU Fraktion im Laufer Stadtrat beantragt, dass für das Grundstück der Firma Döbrich & Heckel an der Nürnberger Straße ein Bebauungsplan aufgestellt wird und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen wird.

 

Die Einzelheiten des Antrages und die Begründung sind aus dem beiliegendem Antragschreiben (Anlage 1) ersichtlich.

 

In der Bauausschusssitzung am 13.01.2009 wurde über eine Anfrage der Firma Trio-Bau diskutiert, die als Investor auf dem Grundstück der Firma Döbrich & Heckel großflächigen Einzelhandel errichten möchte. Über diesen Antrag wurde nicht entschieden, sondern die Thematik in die Fraktionen zur weiteren, grundsätzlichen Beratung verwiesen.

 

In der Bauausschusssitzung am 10.02.2009 wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, ein Stadtentwicklungskonzept zu beauftragen. Ein wesentlicher Ausgangspunkt für dieses Gutachten war der immer wieder geäußerte Wunsch nach wohnartnaher und generationsübergreifender Infrastruktur sowohl im Zentrum als auch in den Ortsteilen.

Die o.g. Anfrage zu großflächigem Einzelhandel an der Nürnberger Straße greift genau in diese Thematik ein. Aus dem Stadtentwicklungskonzept werden sich voraussichtlich konkrete Zielvorstellungen ergeben, die zur Beurteilung derartiger Vorhaben dienen können.

Ein konkreter Handlungsbedarf könnte allerdings bei Vorliegen eines Antrages auf Vorbescheid oder eines Bauantrages entstehen.
In bauplanerischer Hinsicht ist es aber dann möglich, wegen der bestehenden Planungsbefugnis der Stadt Lauf in einer solchen Situation die Aufstellung eines Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen.