Betreff
Bebauungsplan Nr. 73 "Am Veldershofer Weg" im Ortsteil Simonshofen Aufstellung eines Tekturplans
Vorlage
FB 5/008/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 73 „Am Veldershofer Weg“ im Ortsteil Simonshofen wird im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 462, 462/1, 462/2, 462/3, 462/4 452/3 und 452/4 der Gemarkung Simonshofen durch einen Tekturplan gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB geändert.

2.      Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 17.01.2011.

3.      Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO festgesetzt.

4.      Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 73 ‚Am Veldershofer Weg’“.

5.      Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

 

6.      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis, wo und wann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und Äußerungen hierzu vorbringen kann..

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 73 „Am Veldershofer Weg“ im Ortsteil Simonshofen ist seit dem 15.09.1995 rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan sieht auf dem Grundstück Fl.Nr. 462 die Errichtung von 3 Einfamilienhäusern vor. In seiner Sitzung vom 08.07.1998 hat der Bauausschuss einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 4 Einfamilienhäusern einstimmig befürwortet und den notwendigen Befreiungen zugestimmt. Mit Bescheid vom 28.07.1998 hat das Landratsamt Nürnberger Land den Vorbescheid genehmigt. Auf Grundlage dieses Vorbescheides wurden im Jahr 1999 drei der vier geplanten Häuser errichtet. Das vierte Grundstück wurde nicht bebaut und zwischenzeitlich mehrmals weiterveräußert.

Im Mai 2011 wurde nun auch für das letzte Grundstück eine Bauvoranfrage eingereicht und vom Bauausschuss am 22.03.2011 einstimmig befürwortet. Die notwendige Befreiung für eine asymmetrische Dachform wurde in Aussicht gestellt.

Aufgrund des positiven Bauausschussbeschlusses erwarb der Antragsteller das Grundstück und reichte im Juni einen Bauantrag ein, der vom Bauausschuss am 28.06.2011 ebenfalls einstimmig befürwortet wurde. Den notwendigen Befreiungen

  • Überschreitung der Baugrenzen
  • Dachform asymmetrisch
  • Summe der Dachaufbauten mehr als 1/3 der Trauflänge (5,90 statt 5,10 m)
  • Kniestockausbildung anders als im Bebauungsplan dargestellt

wurde zugestimmt.

Am 21.07.2011 wurde der Antrag an das Landratsamt Nürnberger Land weitergeleitet.

Mit Schreiben vom 22.09.2011 teilte das Landratsamt den Bauherren mit, dass aufgrund der notwendigen Befreiungen eine Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann, da die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes berührt werden. Auch durch ein Gespräch des Bauamtes mit dem Landratsamt, bei dem noch einmal auf den Vorbescheid des Jahres 1998 hingewiesen wurde, und nochmaliger Prüfung der Rechtslage sieht das Landratsamt keine Möglichkeit, eine Baugenehmigung zu erteilen.

Da die Antragsteller das Grundstück aufgrund der positiven Aussagen der Stadt Lauf erworben haben, schlägt die Verwaltung vor, für diesen Bereich einen Tekturplan aufzustellen und damit den Bauantrag genehmigungsfähig zu machen.

Nachdem die Voraussetzungen vorliegen, kann das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 73 „Am Veldershofer Weg“ vom 15.09.1995

 

                                                                                                          (ohne Maßstab)

 

 

Entwurf vom 17.01.2012

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs                          (ohne Maßstab)