Betreff
Ortsteilkirchweihen im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz, Sperrzeitregelungen
Vorlage
FB 3/001/2012
Aktenzeichen
13203-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die mit Beschluss vom 24.03.2011 festgelegten Sperrzeiten für die Ortsteilkirchweihen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden auch künftig beibehalten.

 

  1. Sollten seitens der Polizei oder der Verwaltung Sicherheitsstörungen festgestellt werden, so kann über eine andere Sperrzeitregelung im Einzelfall entschieden werden.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2011 beschlossen, für die Ortsteilkirchweihen folgende, einheitliche Sperrzeitregelungen einzuführen:

 

Freitag, Samstag und Tage vor Feiertagen:                                  andere Tage:

 

Musikende:                                         01:00 Uhr                                24:00 Uhr

Ausschankende:                                  02:00 Uhr                                00:30 Uhr

Räumung des Festzeltes:                      03:00 Uhr                                01:00 Uhr

 

Diese Sperrzeiten wurden vorerst nur für das Jahr 2011 festgelegt. Nach Durchführung aller Kirchweihen sollte die Verwaltung ein Gespräch mit den Veranstaltern, Vertretern des Verwaltungsausschusses und der Polizei durchführen, welches am 17.11.2011 stattfand.

 

Als Ergebnis konnte hier festgehalten werden, dass es auf Grund der erweiterten Sperrzeiten zu keinen gravierenden Zwischenfällen gekommen ist. Auch die Polizei zieht ein positives Fazit der  Kirchweihsaison 2011. Seitens der Veranstalter wurde erklärt, dass sich die Festzelte ruhig und entspannt entleerten.

 

Verwaltung und Polizei stehen deshalb einer Beibehaltung dieser Regelungen für die künftigen Jahre positiv gegenüber.