Betreff
Antrag des TSV Lauf e.V. auf einen Investitionszuschuss für die Erstausstattung der neugegründeten Musikgruppe "Die Ehemaligen"
Vorlage
FB 1/092/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt dem TSV Lauf e.V. für die Erstausstattung der neugegründeten Musikgruppe „Der Spielmannszug – das Original TSV Lauf“ mit Musikinstrumenten usw. einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 20 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.310,39 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt 1.3320.9350 nicht zur Verfügung und sind in einem der nächsten Haushalte bereitzustellen oder aus der Deckungsreserve zu nehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Der TSV Lauf e.V. bittet mit Schreiben vom 28.09.2011, um einen einmaligen Sonderzuschuss für die Erstausstattung der neugegründeten Musikgruppe als Abteilung „Der Spielmannszug – das Original TSV Lauf“ als Anschubfinanzierung in größtmöglicher Höhe.  

Der Verein bittet um einen erhöhten Zuschuss mit dem Hinweis, dass in den neuen Richtlinien abweichende Zuschussregelungen über 10 % hinaus grundsätzlich vorgesehen sind. Er bezieht sich auch auf den in der September-Sitzung des Kultur- und Sportausschuss behandelten Antrag, der zurückgezogen wurde.

Der Zuschussantrag wird mit der Tatsache begründet, dass das traditionelle Spielmannswesen wieder aufleben soll und sich nun ca. 60 aktive Spielleute wieder gefunden haben. An der Brauchtumspflege ist dem Verein sehr gelegen und er ermöglicht dem Stadtteil Lauf links sein Angebot zu erweitern. Die Aktivitäten dieser der neugegründeten Musikgruppe sollen zur musikalischen Unterstützung von Laufer Veranstaltungen wie z.B. dem Kunigundenfest oder der Hämmernkirchweih führen.

 

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:     

Investitions- und Anschaffungskosten:

Erstausstattung mit einigen Musikinstrumenten, Reparatur weiterer alter

Musikinstrumenten, Anschaffung einheitlicher T-Shirts für Auftritte                     6.551,96 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                       6.551,96 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die Erstausstattung der neugegründeten Musikgruppe einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 20 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.310,39 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.3320.9350 nicht zur Verfügung und sind in einem der nächsten Haushalte bereitzustellen oder aus der Deckungsreserve zu nehmen.