Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss beschließt, dem DHT Dehnberger Hoftheater für die geplanten baulichen Maßnahmen zur
Sanierung der Haupttreppe am Theatereingang des DHT einen einmaligen
Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 18.5 v. Hundert der nachgewiesenen
Kosten, höchstens jedoch 2.500,00 €, zu gewähren.
Voraussetzung ist, dass
auch der Bezirk Mittelfranken und der Landkreis Nürnberger Land Zuschüsse in
gleicher Höhe gewähren.
Andernfalls wird für die geplante Maßnahme
ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von maximal 10 v. Hundert der
nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.351,72 €, gewährt.
Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt
1.3311.9450 oder 9880 noch nicht zur Verfügung und sind einstweilen aus der
allgemeinen Deckungsreserve zu entnehmen oder in einem der nächsten Haushalte
zu veranschlagen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Das DHT Dehnberger
Hoftheater bittet mit Schreiben vom
Der Abbruch und Neubau der Haupteingangstreppe ist notwendig, um das Theater für die Öffentlichkeit ganzjährig zugänglich zu halten, in dem die Verkehrssicherheit wieder 100 %-ig hergestellt wird. Anderweitig ist ein sicherer Zugang zum DHT nicht mehr sichergestellt. Das DHT bittet aufgrund dieser Besonderheiten nicht um einen 10 %-igen, sondern um einen bis zu 20 %-igen Zuschuss der Kosten in Höhe von maximal 2.500,00 €.
Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
Investitions- und Anschaffungskosten:
Abbruch und Neubau der Haupttreppe (Kostenvoranschlag) 13.517,21 €
Finanzierung:
Eigenleistung 6.017,21 €
Bezirk Mittelfranken 2.500,00 €
Landkreis Nürnberger Land 2.500,00 €
Stadt Lauf a.d.Pegnitz 2.500,00 €
Gesamt: 13.517,21 €
Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Maßnahme aufgrund der Notwendigkeit der Erneuerung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit des Theaterbetriebs einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 18,5 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 2.500,00 €, zu gewähren. Weitere Voraussetzung ist, dass der Bezirk Mittelfranken und der Landkreis Nürnberger Land Zuschüsse in gleicher Höhe gewähren.
Andernfalls schlägt die Verwaltung vor, für die geplante Maßnahme einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.351,72 €, zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr (unter HHSt 1.3311.9450 oder 9880) bisher nicht zur Verfügung.