Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Anträge der Anlieger der Apfelgartenstraße vom 27.08.2008 und der Anlieger der Talstraße vom 04.09.2008, die Talstraße nicht mit der Apfelgartenstraße zu verbinden, kann nicht befürwortet werden, da die Anordnung der dann erforderlichen Wendeanlagen zu einem wesentlichen höheren Flächenverbrauch und zu höheren Ausbaukosten führt. Eine Lösung, die nur eine Durchfahrt für Müllfahrzeuge ermöglicht, ist aus verkehrstechnischen Gründen abzulehnen.
Durch gestalterische und verkehrsrechtliche Maßnahmen soll die Fahrgeschwindigkeit reduziert und die Nutzung als Durchfahrtsmöglichkeit für Nichtanlieger unattraktiver werden.
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom
27.09.2007 die Aufstellung des Tekturplans Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26
„Westlich der Kreisstraße LAU 8“ im Ortsteil Simonshofen beschlossen. In der
Sitzung vom 11.12.2007 wurde über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen beraten. Wegen der laufenden
Grunderwerbsverhandlungen für das im Geltungsbereich des Tekturplans liegenden
Regenrückhaltebeckens wurde die Weiterführung des Verfahrens bislang
zurückgestellt.
Mit Schreiben vom 27.08.2008 und 04.09.2008 wurden zwei
Unterschriftslisten bei der Stadtverwaltung eingereicht (Siehe Anlagen 1 und
2), die einen Antrag beinhalten, die Apfelgartenstraße nicht wie im
ursprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 und auch im Tekturplan
vorgesehen mit der Talstraße zu verbinden. Diese Verbindung konnte bislang
nicht realisiert werden, da die Stadt die fehlenden Grundstücksflächen nicht
erwerben konnte. Die Anträge wurden
sowohl von den Anwohnern der Apfelgartenstraße wie auch der Talstraße gestellt.
Ziel der Antragsteller ist, die beiden provisorischen Sackstraßen
weiterhin als Sackstraßen zu erhalten, um sie von zusätzlichem
Durchgangsverkehr freizuhalten und den verkehrs-beruhigten Charakter zu
bewahren. Dazu wird vorgeschlagen, an beiden Straßen am Ende einen Wendehammer
vorzusehen, oder, falls dies nicht möglich sein sollte, die Durchfahrt mittels
herausnehmbarer Absperrpoller ausschließlich den Müllfahrzeugen zu ermöglichen.
Von der Verwaltung wurde daraufhin eine Planvariante mit der Anordnung
von Wendehämmern mit einem Wendekreisradius von 6 m ausgearbeitet, die das
Wenden eines 3-achsigen Müllfahrzeugs durch rangieren erlauben. Diese Lösung
wäre bei einem Flächenmehrverbrauch von ca. 125 m² (ohne Berücksichtigung von
Böschungen) realisierbar.
Wendehammer für 3-achsiges
Müllfahrzeug (Radius 6 m)
Zu dieser Planvariante wurde eine Stellungnahme der Firma Georg Merkel
GmbH als Müllabfuhrunternehmen eingeholt (Anlage 3). Darin wird darauf
hingewiesen, dass für eine zügige und gefahrlose Befahrung Wendeanlagen mit
einem Radius von 10 m erforderlich wären.
Wendekreis für 3-achsiges
Müllfahrzeug (Radius 10 m)