Betreff
Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz "Westlich der LAU 8 im OT Simonshofen" Anträge auf Änderung der Verkehrsführung in der Apfelgarten- und Talstraße
Vorlage
BA/042/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Anträge der Anlieger der Apfelgartenstraße vom 27.08.2008 und der Anlieger der Talstraße vom 04.09.2008, die Talstraße nicht mit der Apfelgartenstraße zu verbinden, kann nicht befürwortet werden, da die Anordnung der dann erforderlichen Wendeanlagen zu einem wesentlichen höheren Flächenverbrauch und zu höheren Ausbaukosten führt. Eine Lösung, die nur eine Durchfahrt für Müllfahrzeuge ermöglicht, ist aus verkehrstechnischen Gründen abzulehnen.

 

Durch gestalterische und verkehrsrechtliche Maßnahmen soll die Fahrgeschwindigkeit reduziert und die Nutzung als Durchfahrtsmöglichkeit für Nichtanlieger unattraktiver werden.

 

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 27.09.2007 die Aufstellung des Tekturplans Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26 „Westlich der Kreisstraße LAU 8“ im Ortsteil Simonshofen beschlossen. In der Sitzung vom 11.12.2007 wurde über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen beraten. Wegen der laufenden Grunderwerbsverhandlungen für das im Geltungsbereich des Tekturplans liegenden Regenrückhaltebeckens wurde die Weiterführung des Verfahrens bislang zurückgestellt.

 

Mit Schreiben vom 27.08.2008 und 04.09.2008 wurden zwei Unterschriftslisten bei der Stadtverwaltung eingereicht (Siehe Anlagen 1 und 2), die einen Antrag beinhalten, die Apfelgartenstraße nicht wie im ursprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 und auch im Tekturplan vorgesehen mit der Talstraße zu verbinden. Diese Verbindung konnte bislang nicht realisiert werden, da die Stadt die fehlenden Grundstücksflächen nicht erwerben konnte.  Die Anträge wurden sowohl von den Anwohnern der Apfelgartenstraße wie auch der Talstraße gestellt.

 

Ziel der Antragsteller ist, die beiden provisorischen Sackstraßen weiterhin als Sackstraßen zu erhalten, um sie von zusätzlichem Durchgangsverkehr freizuhalten und den verkehrs-beruhigten Charakter zu bewahren. Dazu wird vorgeschlagen, an beiden Straßen am Ende einen Wendehammer vorzusehen, oder, falls dies nicht möglich sein sollte, die Durchfahrt mittels herausnehmbarer Absperrpoller ausschließlich den Müllfahrzeugen zu ermöglichen.

 

Von der Verwaltung wurde daraufhin eine Planvariante mit der Anordnung von Wendehämmern mit einem Wendekreisradius von 6 m ausgearbeitet, die das Wenden eines 3-achsigen Müllfahrzeugs durch rangieren erlauben. Diese Lösung wäre bei einem Flächenmehrverbrauch von ca. 125 m² (ohne Berücksichtigung von Böschungen) realisierbar.

 

Wendehammer für 3-achsiges Müllfahrzeug (Radius 6 m)

 

Zu dieser Planvariante wurde eine Stellungnahme der Firma Georg Merkel GmbH als Müllabfuhrunternehmen eingeholt (Anlage 3). Darin wird darauf hingewiesen, dass für eine zügige und gefahrlose Befahrung Wendeanlagen mit einem Radius von 10 m erforderlich wären.

 

Wendekreis für 3-achsiges Müllfahrzeug (Radius 10 m)