Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Überleitung des Abwassers der Ortsteile „Beerbach“ und „Tauchersreuth“ nach Neunhof zur Kenntnis und stimmt der vorliegenden Planung (Auflassen der RÜs in Beerbach und Tauchersreuth, RÜB, RRB, PW und DL nach Neunhof, Erweiterung der Kläranlage Neunhof) zu.
In der Bauausschuss-Sitzung
am 07.12.2010 wurde die Vorplanung zur Überleitung des Abwassers der Ortsteile
Beerbach und Tauchersreuth zur Kläranlage Neunhof einschl. dem Umbau bzw. der
Erweiterung der Kläranlage Neunhof vorgestellt und der Bauausschuss hat
einstimmig dieser Vorplanung zugestimmt.
Die zur Erstellung des
Wasserrechts benötigten Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen wurden
mittlerweile erstellt und beim Landratsamt fristgerecht eingereicht. Die
gutachterliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes liegt ebenfalls vor.
Hierin besteht Einverständnis mit den vorgelegten Planungen.
Da der bestehende Bescheid
der Kläranlage „Beerbach“ bereits seine Gültigkeit verloren hat, ist die
Umsetzung der Gesamtmaßnahme kurzfristig erforderlich.
Es ist vorgesehen, die
Kläranlage in Neunhof im Jahr 2012 zu erweitern. Hierzu ist der Einbau einer
Siebrechenanlage am Beckenüberlauf vor der Kläranlage erforderlich. Die Pumpen
im Zulaufpumpwerk müssen aufgrund der größeren Wassermenge erneuert und
vergrößert werden. Ferner ist der Bau einer parallel betriebenen
Scheibentauchtropfkörperanlage mit Lamellenabscheidern notwendig.
Sobald die Anlage in
Neunhof erweitert und fertig gestellt ist, wird die alte Kläranlage in Beerbach
aufgelassen. Um die alte Anlage außer Betrieb nehmen zu können, ist beabsichtigt
das Abwasser durch ein provisorisches Hebewerk nach Neunhof zu pumpen. Hierbei
wird eine ca. 810 m lange Abwasserdruckleitung (PE DN 100) von Beerbach nach
Neunhof verlegt. Sie verläuft innerhalb
des Verbindungsweges von Beerbach nach Neunhof und führt über einen nicht
ausgemarkten Feldweg über Privatgrund zur Kläranlage Neunhof. Anschließend wird
die alte Anlage abgebrochen. Diese Arbeiten sind im Jahr 2013 vorgesehen.
Für die Sicherstellung der
Mischwasserbehandlung im Einzugsgebiet der ehemaligen Kläranlage „Beerbach“ ist
der Bau eines Regenüberlaufbeckens (RÜB) erforderlich. Das Becken wird als
rechteckiges Fangbecken in geschlossener Bauweise mit angegliedertem Pumpwerk
erstellt.
Zur Einleitung des
Entlastungsabflusses in den Angerbach ist am Standort Beerbach der Bau eines
Regenrückhaltebeckens (RRB) erforderlich. Das Becken wird als offenes Erdbecken
ausgebildet und angrenzend an das Regenüberlaufbecken errichtet.
Nach Fertigstellung der
Bauwerke wird das Pumpwerk in Betrieb genommen und das Abwasser planmäßig nach
Neunhof übergeleitet.
Anschließend müssen noch
die Zulaufkanäle vom RÜ Tauchersreuth und vom RÜ Beerbach erneuert werden. Die
beiden Regenüberläufe werden aufgelassen, da die Entlastung künftig über das
RRB erfolgt.
Die Investitionskosten für
einen Anschluss an Neunhof liegen bei ca. 1.650.000 € (einschließlich
Nebenkosten). Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsentwurf 2012 bzw. als
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2013 eingestellt.