Betreff
Antrag der Kolping-Jugend Lauf auf einen Investitionszuschuss für die Neuanschaffungen zur Durchführung von Zeltlagern
Vorlage
FB 1/088/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kultur- und Sportausschuss beschließt mit   :   Stimmen, der Kolping-Jugend Lauf für die geplanten Neuanschaffungen zur Durchführung von Zeltlagern einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 158,80 €, zu gewähren

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.4609.9880 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

Die Kolping-Jugend Lauf bittet mit Schreiben vom 29.08.2011 um einen Investitionszuschuss für die geplanten Neuanschaffungen zur Durchführung von Zeltlagern.

Bereits seit 45 Jahren organisiert die Kolping-Jugend im Sommer ein Zeltlager. Neben der Durchführung mit einem hohen Maß an ehrenamtlicher Arbeit ergeben sich auch noch finanzielle Kosten, die nicht über die Teilnehmergebühren abgedeckt werden können. So sollen nun die in Jahre gekommenen Zeltplanen (298,00 €), ein Kinderzelt (499,00 €), ein Gaskocher (199,00 €) und weitere technische Geräte (insgesamt 591,96 €) angeschafft werden.

Die Ausstattung wird benötigt, um auch weiterhin den Kindern einen vernünftigen Rahmen für ihre Sommerfreizeitaktivitäten anbieten zu können. Die Kolping-Jugend Lauf bittet um einen 10 %-igen Zuschuss der Kosten in Höhe von veranschlagten 1.587,96 €.

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:     

Investitions- und Anschaffungskosten:

veranschlagt:                                                                                                              1.587,96 €

Eigenleistung                                                                                                                     0,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     1.587,96

 

Die Verwaltung schlägt vor, die durchgeführten Maßnahmen mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 158,80 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder im nächsten Haushalt  unter HHSt 1.4609.9880 zur Verfügung zu stellen.