Betreff
Ergebnis der Standortüberprüfung und Wohnortanalyse für die Kindertagesstätte an der Kunigundenstraße (Ersatzneubau)
Vorlage
FB 1/085/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, als Standort für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte das bisherige Grundstück an der Kunigundenstraße zu bestimmen. Diese Entscheidung ist der zentralen Lage im ausgewiesenen Einzugsgebiet geschuldet. Die erforderlichen Planungsschritte zur Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Modularbauweise sind nunmehr von der Verwaltung vorzunehmen. Entsprechende Planungsunterlagen und Bauentwürfe sind zu gegebener Zeit dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Der Kinder- und Jugendausschuss hatte die Verwaltung in seiner Sitzung vom 14.07.2011 beauftragt, eine Standortüberprüfung für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte, sowie eine Wohnortanalyse der Kinder vorzunehmen.

 

Der beigefügten Sitzungsvorlage ist der Status quo zu entnehmen. Die Verwaltung hat das maßgebliche Einzugsgebiet für die Kindertagesstätte Kunigundenstraße in fünf Quartiere eingeteilt. Diese fünf Wohnbereiche bilden das Hauptpotenzial für die Einrichtung. Der Stadtteil Kuhnhof wurde nicht einbezogen, da diese Kinder in der Vergangenheit die Kindertagesstätte in Heuchling besuchten. 

 

Wohnortanalyse:

Die Verwaltung hat alle Kinder gelistet, die ab dem 01.10.2006 geboren wurden, in einem der 5 Einzugsgebiete gemeldet sind und analog zu den Einschulungsfristen (01.10. bis 30.09. des Folgejahres) den zukünftigen Kindergartenjahren, beginnend mit  dem Kindergartenjahr 2012/2013, zugeordnet. Strategisch liegt die Kindertagesstätte demnach mit dem bisherigen Standort optimal, weil sie nahezu das Herzstück aller fünf Quartiere bildet. Das 3. Quartier weist demnach die höchste Anzahl an Kindern aus, gefolgt vom IV. Quartier.

Die Kunigundensiedlung hingegen (V. Quartier) verfügt über das geringste Potenzial an Kindern, die zukünftig die Kindertagesstätte besuchen könnten.

 

Standortanalyse:

Der Fachbereich 4 des Rathauses, die Liegenschaftsverwaltung, wurde beauftragt eine Überprüfung von Standortalternativen im Bereich der fünf Quartiere vorzunehmen. Im Ergebnis fiel diese Überprüfung jedoch eher nüchtern aus.  Das bestehende Grundstück weist eine Größe von 4.240 qm aus und befindet sich im Eigentum der Stadt Lauf an der Pegnitz. Als zusätzliche Erweiterungsoption des Geländes könnte ein ebenso im Eigentum der Stadt Lauf befindliches, angrenzendes Grundstück dienen, das eine Größe von 971 qm ausweist.

Als Alternative bot sich lediglich eine geeignete Fläche an. Das wäre das Grundstück der Kirchenstiftung St. Otto FlNr. 2362 mit 9.728 m². Dieses Grundstück ist aber nicht käuflich zu erwerben, sondern würde allenfalls im Wege eines Erbbaurechts für rund 32.000 € jährlich zur Verfügung gestellt.

 

Das Grundstück der Glockengießerspitalstiftung St. Leonhard neben dem geplanten Altenheimneubau FlNr. 2457/1 ist nur 1.509 m² groß und daher viel zu klein für den geplanten Ersatzneubau. Selbst wenn man als Freispielfläche das benachbarte Grundstück der Diakonie (FlNr. 2457) dazu erwerben könnte (1.395 m²) wäre dies immer noch kleiner als das jetzige Grundstück.

 

 

 

Andere Grundstücke in Lauf rechts, die der geplanten Nutzung entsprechen würden, sind nicht vorhanden. Auch ein noch für schulische Zwecke geplantes Privatgrundstück ist unverkäuflich. Seinerzeit sind bereits Verhandlungen für die Montessori-Fachoberschule  gescheitert.

 

Eine Rücksprache mit der Fachaufsicht beim Landratsamt Nürnberger Land, Frau Kittel-Kleigrewe, hat ergeben, das landkreisweit neu geplante Kindertageseinrichtungen in modularer Bauweise entstehen. Insbesondere deshalb, weil es dem Träger Flexibilität einräumt, wenn sich der Nachfragebedarf zukünftig verändert. Frau Kittel-Kleigrewe befürwortet einen Bedarf von drei Gruppen (zwei Regelgruppen und eine Krippengruppe).