Betreff
Antrag des SK Lauf e.V. 1904 auf einen Investitionszuschuss für die notwendige Sanierung des B-Platzes
Vorlage
FB 1/082/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

 

dem Sportklub Lauf e.V. 1904 für die bereits fertig gestellte Sanierung A-Platz und für die anstehende Maßnahme Sanierung B-Platz einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch insgesamt 1.600,00 €, zu gewähren

Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Der Sportklub Lauf e.V. 1904 bittet mit Schreiben vom 22.07.2011, um einen Investitionszuschuss  für die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung des B-Platzes.

Die Sanierung des B-Platzes ist notwendig, um einen geordneten Trainings- und Spielbetrieb zu gewährleisten. Nachdem kurzfristig bereits der A-Platz für ca. 4.000,00 € saniert werden musste, ist nun der B-Platz vollkommen abtrainiert und abgespielt, sodass die Verletzungsgefahr für die jungen Spieler sehr groß geworden ist. Der Verein bittet um einen 10 %-igen Zuschuss der Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 12.000,00 €.

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:     

Investitionskosten:

Sanierung B-Platz (geplant)                                                                                     12.000,00 €

Eigenleistung (unberücksichtigt)                                                                                           0,00 €

Sanierung A-Platz (bereits durchgeführt)                                                                       4.000,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                      16.000,00 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, sowohl für die bereits durchgeführten Maßnahme Sanierung A-Platz als auch für die anstehende Maßnahme Sanierung B-Platz einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch insgesamt 1.600,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen von 100.000,00 € für Investitionszuschüsse für Sportvereine unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.