Betreff
Antrag des TSV Lauf e.V. auf eine laufende Übernahme von anteiligen Mitgliedsbeiträgen
Vorlage
FB 1/080/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt mit   :   Stimmen, dem TSV Lauf e.V. die beantragte Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für die neue Abteilung „Der Spielmannszug – das Original TSV Lauf“ in Höhe von 50 v. Hundert des jeweiligen satzungsgemäßen Beitrags, aktuell 66,00 € je Abteilungsmitglied p.a., nicht zu gewähren. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Der TSV Lauf e.V. bittet mit Schreiben vom 20.06.2011, um einen laufenden Sonderzuschuss zu den Mitgliedsbeiträgen für die neue Abteilung „Der Spielmannszug – das Original TSV Lauf“ in Höhe von 50 v. Hundert des jeweiligen satzungsgemäßen Beitrags, aktuell 66,00 € je Abteilungsmitglied p.a..

Der Verein bittet um den erhöhten Zuschuss, der nicht richtliniengemäß ist, mit dem Hinweis, dass in den neuen Richtlinien abweichende Zuschussregelungen grundsätzlich vorgesehen sind. Der Antrag wird mit den Tatsachen begründet, dass das traditionelle Spielmannswesen wieder aufleben soll und sich nun ca. 60 aktive Spielleute wieder gefunden haben. An der Brauchtumspflege ist dem Verein sehr gelegen und er ermöglicht dem Stadtteil Lauf links sein Angebot zu erweitern. Die verhältnismäßig seltenen Aktivitäten dieses Personenkreises stehen jedoch den notwendigen Vereinsbeiträgen von 11,00 pro Monat unverhältnismäßig gegenüber und könnten dazu führen, die Gründung dieses Spielmannszuges wieder zu zerschlagen. Deshalb wird die Übernahme des hälftigen Beitrags auf Dauer beantragt. Abweichungen bei den Beiträgen will wiederum der Verein nicht in die Satzung aufnehmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die beantragte Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für die neue Abteilung „Der Spielmannszug – das Original TSV Lauf“ in Höhe von 50 v. Hundert des jeweiligen satzungsgemäßen Beitrags, aktuell 66,00 € je Abteilungsmitglied p.a., nicht zu gewähren, da sie nicht richtliniengemäß ist. Anstatt eines Zuschusses von 2,00 € je Mitglied ab 2012 sollte der Satz 33-mal so hoch sein. Möglicherweise könnte für eine Erstausstattung ein einmaliger, erhöhter Investitionszuschuss gewährt werden.