Beschlussvorschlag:
Der Kultur - und Sportausschuss beschließt mit : Stimmen,
der Evang. Kirchengemeinde Schönberg für eine energetische und eine Schadstoffsanierung des Schönberger Pfarrhauses einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 10 von Hundert der nachzuweisenden, förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 9.588,70 €, zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen einer Gesamtsumme für Investitionszuschüsse unter HHSt 1.3700.9880 zur Verfügung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Die Evang.
Kirchengemeinde Schönberg bittet über das Pfarramt Schönberg mit Schreiben vom
Bei dem Schönberger Pfarrhaus handelt es sich um ein Gebäude aus dem 17 Jahrhundert, dass den Ortsteil Schönberg in besonderem Maße prägt. In der Vergangenheit verwendete Materialien beinhalteten gesundheitsschädliche Gifte, die die Gesundheit der Bewohner erheblich beeinträchtigten, und die nun im Rahmen der Sanierung für eine erweiterte Nutzung ausgetauscht werden sollen. Zusätzlich soll die schlechte Energiebilanz des Gebäudes deutlich verbessert werden. So würde der Primärenergiebedarf pro m² Nutzfläche durch die energetischen Maßnahmen nahezu halbiert werden.
Für die geplanten Investitionen setzen sich Kosten und Finanzierung wie folgt zusammen:
Voraussichtlichen Gesamtsanierungskosten 506.000,00 €
Finanzierung:
von kirchlicher Seite zuschussfähige Kosten (Landeskirche) 410.113,00 €
von der Kirchengemeinde zu finanzieren 95.887,00 €
Eigenmittel 41.887,00 €
Unterdeckung I 54.000,00 €
Energetischer Zuschuss Laufer Klimaschutzprogramm 5.000,00 €
Investitionszuschuss 9.588,70 €
von der Kirchengemeinde zu finanzierende Unterdeckung 39.411,30 €
Gesamtfinanzierung: 506.000,00 €
Der Verwaltung wurde bislang die benötigte Kostenzusammenstellung noch nicht vorgelegt. Zur Finanzierung kommen außerdem Mittel von der Landeskirche und der Eigenanteil der Kirchengemeinde (Eigenmittel, Spenden und Darlehen).
Neben dem allgemeinen städtischen Investitionszuschuss für bauliche Maßnahmen wurde auch ein Antrag auf Bezuschussung aus dem „Laufer Klimaschutzprogramm für Vereine / Einrichtungen öffentlicher Interesse“ gestellt. Nach Vorprüfung durch Herrn Knauer, FB 4, kann die Maßnahme voraussichtlich mit einem pauschalen Zuschuss aus diesem Programm von 5.000,00 EURO gefördert werden, Auszahlung über HHSt 1.1142.9880.
Die Verwaltung schlägt vor, einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss von 10 v. H. der nachgewiesenen, förderfähigen Sanierungskosten, hier 95.887,00 €, höchstens jedoch 9.588,70 €, zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen einer Gesamtsumme für Investitionszuschüsse unter HHSt 1.3700.9880 zur Verfügung.