Betreff
Erschließung des Baugebiets "Westlich der Kreisstraße LAU 8" mit Ausbau der Talstraße
Vorlage
FB 5/068/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die im mittelfristigen Investitionsplan unter der HhSt. 1.7015.9535 vorgesehene Mittel für den Umbau der Regenüberläufe in Simonshofen werden als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 115.000 € für den Haushalt 2012 im Nachtrag 2011 eingeplant.

 

Die Entwurfsplanung wurde am 14. Juli 2011 im Bauausschuss vorgestellt und einstimmig genehmigt.

 

Die Arbeiten zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 26 „Westlich der Kreisstraße LAU 8“ im Ortsteil Simonshofen wurden nun öffentlich ausgeschrieben und stehen zur Vergabe an.

Neben dem Straßenbau zur Erschließung des Baugebietes in der Hut- bzw. Talstraße ist auch der Bau eines Regenwasserkanals zur Ableitung des Straßen- und Dachwassers Bestandteil der Ausschreibung.

 

Die Talstraße wird endgültig einschließlich der Asphaltdeckschichten hergestellt. Zum geplanten Ausbau gab es bereits im Vorfeld (Bebauungs- Tekturplan) Kritik von Seiten der Anwohner, die einen möglichst wirtschaftlichen Ausbau gefordert haben.

Dazu muss festgestellt werden, dass die Gesamtausbaubreite durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan und durch den Grunderwerb bereits vorgegeben ist. Der Ausbaustandard wird der Apfelgartenstraße angepasst, allerdings entsteht auf Grund der größeren Gesamtbreite ein breiterer Seitenstreifen, der auch als Parkstreifen dienen kann.

 

Somit konnte den Wünschen der Anlieger entsprochen werden.

 

Die Hutstraße wird noch nicht endgültig ausgebaut, da zum einen sich noch keine Bebauung abzeichnet und zum anderen die Flächen landwirtschaftlich genutzt werden. Aus diesem Grund wird vorerst auch auf den nördlichen Parkstreifen verzichtet. Sobald die Bebauung weitgehend abgeschlossen ist, wird die Hutstraße endgültig einschl. des Parkstreifens hergestellt.

 

Der Bau des Regenwasserkanals beginnt an der Einmündung der Hutstraße in die Kreisstraße LAU 8 am Schacht E17_R4.20 und endet am Ende der Hutstraße unmittelbar vor der Einbindung des Veldershofer Weges am Schacht E17_008. Mit Erstellung des letztgenannten Schachtes wird auch der bestehende Regenwasserkanal innerhalb des Veldershofer Weges auf den neuen Regenwasserkanal umgebunden (Länge des Neubaus ca. 490 m Betonkanal DN 500, einschließlich des südlichen Stichkanal zwischen den Schächten E17_R6 und E18_R10). Östlich der Kreisstraße LAU 8 wird der Regenwasserkanal zwischen Schächten E17_R4.21 und D18_028E auf einer Länge von 50 m bis zum Kulturgraben neu verlegt (StB DN 600). Die Länge des Regenwasserkanals (DN 300) innerhalb der Talstraße beträgt zwischen den Schächten E18_R16 (Hutstraße) und E18_R26 (Talstraße) ca. 100 m. Die Haltung zwischen den Schächten E18_R26 und E18_R28 (25 m) wird nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen innerhalb der westlichen Stichstraße zu einem späteren Zeitpunkt verlegt.

 

Da derzeit die Grundstücksverhandlungen zum Bau des Regenrückhaltebeckens noch nicht abgeschlossen sind, wird der Regenwasserkanal nur provisorisch in den Kulturgraben östlich der Kreisstraße LAU 8 eingeleitet. Sobald die erforderlichen Grundstücke zur Verfügung stehen, ist geplant, das zur Erschließung des Baugebiets wasserrechtlich erforderliche Becken (spätestens Ende nächsten Jahres) auszuschreiben.

 

Neben der wasserrechtlichen Genehmigung des Rückhaltebeckens war es auch erforderlich parallel ein Wasserrecht für die vorhandenen Regenüberläufe RÜ 1-3 in Simonshofen zu beantragen. Die Stellungnahme der Fachbehörde liegt bereits vor und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen (Einbau Kulissentauchwände, Neubau der Beruhigungsstrecke, konstruktive bauliche Änderungen der Bauwerke) hat zeitnah zu erfolgen.

 

Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde eine Sanierung der Regenüberläufe (RÜ 1 – 3) zusammen mit den Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet ausgeschrieben. Der Regenüberlauf RÜ 1 befindet sich unmittelbar neben dem Baugebiet. Eine Erneuerung der Beruhigungsstrecke (19 m, DN 700 StB zwischen den Schächten D18_021 und D18_029) kann in einem gemeinsamen Graben mit dem Neubau des Regenwasserkanals östlich der Kreisstraße zum Kulturgraben erfolgen.

 

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich einschließlich sämtlicher Nebenkosten ohne Grunderwerb auf ca. 1.265.000 € (brutto).

 

Die Mittel für den Straßenbau Hutstraße in Höhe von ca. 280.000 € sind im laufenden Haushalt unter der Haushaltsstelle 1.6341.9510 bzw. als Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2012 eingestellt.

 

Gleiches gilt auch für die Kosten des Straßenbaus Talstraße in Höhe von 170.000 € (HhSt. 1.6346.9510).

 

Ebenso sind die benötigten Mittel in Höhe von 700.000 € für den Kanalbau über den laufenden Haushalt unter der Haushaltsstelle 1.7048.9535 bzw. als Verpflichtungsermächtigung im kommenden Haushalt 2012 abgedeckt.

 

Die benötigten Mittel für den Umbau der vorhandenen Regenüberläufe in Höhe von 82.000 € sind teilweise unter der HhSt. 1.7015.9535 im Investitionsplan des Haushalts 2012 angemeldet. Eine Anpassung dieser Mittel auf 115.000 € sowie die Einstellung als Verpflichtungsermächtigung wird im Nachtragshaushalt 2011 beantragt.

 

Der Beginn der Kanalarbeiten ist im Herbst dieses Jahres vorgesehen. Der Straßenbau und der Umbau der Regenüberläufe erfolgt erst im Jahr 2012. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist im Herbst 2012 geplant.

 

Das günstigste Angebot für die ausgeschriebenen Arbeiten liegt bei 932.000 €.

 

Der Mittelbedarf für die vorgesehene Maßnahme wird zur Kenntnis genommen und aus den o. g. Haushaltsstellen bereitgestellt.