Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Otto in Lauf a.d. Pegnitz auf einen Investitionszuschuss für die Kirchturmsanierung
Vorlage
FB 1/067/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kultur - und Sportausschuss beschließt mit   :   Stimmen,

 

der Kath. Kirchengemeinde Lauf a.d. Pegnitz für die Sanierung des Kirchturms St. Otto einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss von 10 von Hundert der nachgewiesenen, förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 22.707,90 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen dieser Gesamtsumme für Investitionszuschüsse zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. “

 

Die Kath. Kirchengemeinde Lauf a.d.Pegnitz bittet über die Kirchenstiftung, zuletzt mit dem Schreiben vom 01.08.2011, um einen Investitionszuschuss für die Sanierung des Kirchturms St. Otto. Eine erste Voranfrage wurde bereits im April 2010 gestellt. Daraufhin wurde für das Haushaltsjahr 2011 vorsorglich ein Betrag von 20.000,00 EURO als Investitionszuschuss angemeldet und bei den Investitionszuschüssen im Haushalt berücksichtigt.

Nachdem nun nach einer Zeit mehrfach zu korrigierender Gesamtkosten (zusätzliche Kosten für Sanierung Wasserspeier) die tatsächlichen Sanierungskosten seitens der Kirchengemeinde beziffert und vorgelegt werden konnten, wurde der Verwaltung nun die benötigte Kostenzusammenstellung vorgelegt. Die veranschlagten Kosten betragen nun 227.079,04 €. Zur Finanzierung kommen außerdem Mittel der Landeskirche, der Eigenanteil der Kirchengemeinde und Spenden.

Die Verwaltung schlägt vor, einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss von 10 v. H. der nachgewiesenen, förderfähigen Sanierungskosten, höchstens jedoch 22.707,90 €, zu gewähren.

Im Haushalt 2011 wurden bereits 20.000,00 € für die Bezuschussung dieser Investition berücksichtigt und eingestellt. Dieser Betrag ist nun noch (unter der HHSt 1.3700.9880) zu erhöhen.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen dieser Gesamtsumme für Investitionszuschüsse zur Verfügung.