Betreff
Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage Grundstück Fl.Nr. 937, Gemarkung Neunhof, Galgenberg (Standort WK 23 Neunhof) Antragstellerin: Bürgerwind Lauf GmbH + Co. KG -Antrag der CSU-Stadtratsfraktion für einen "Vorratsbeschluss" zur Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach
Vorlage
FB 5/065/2011
Art
Informationsvorlage_alt2

Der Bauausschuss der Stadt Lauf a.d. Pegnitz hat in seiner Sitzung am 01.02.2011 das gemeindliche Einvernehmen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der oben beschriebenen Windkraftanlage versagt.

 

Mit Schreiben vom 29.04.2011 wurde der Stadt Lauf vom Landratsamt Nürnberger Land als zuständige Genehmigungsbehörde mitgeteilt, dass nach entsprechender Prüfung der vorgetragenen Versagensgründe die Auffassung vertreten wird, dass das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig versagt wurde und das beabsichtigt ist, dass fehlende Einvernehmen zu ersetzen und die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen.

 

Nach derzeitigen Informationen wird dieser Genehmigungsbescheid, der auch das Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens beinhaltet, demnächst der Stadt Lauf zugestellt werden.

 

Bis zur Erstellung dieser Arbeitsunterlage am Donnerstag, 21.07.2011, lag der Stadt Lauf noch kein entsprechender Bescheid vor.

 

Mit Schreiben vom 15.7.2011 hat die CSU-Fraktion im Laufer Stadtrat einen Antrag für zwei sog. „Vorratsbeschlüsse“ gestellt, falls der Genehmigungsbescheid nicht rechtzeitig vor Ablauf der Ladungsfrist eingeht.

 

Der entsprechende Antrag, der zwei Punkte umfasst, ist als Anlage dieser Arbeitsunterlage beigefügt.

 

Die formale Prüfung des Antrages kam zum Ergebnis, dass nach der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung dieser Antrag zulässig ist.

 

Nach Geschäftsordnung ist für Genehmigungsverfahren der Bauausschuss zuständig, auch die Beschlussfassung zum gemeindlichen Einvernehmen für die WKA ist im Bauausschuss erfolgt. Deshalb vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass über diesen CSU-Antrag in der Bauausschuss-Sitzung am 26.07.2011 beraten werden soll.