Der Bauausschuss der Stadt
Lauf a.d. Pegnitz hat in seiner Sitzung am
Mit Schreiben vom
Nach derzeitigen Informationen wird dieser Genehmigungsbescheid, der auch das Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens beinhaltet, demnächst der Stadt Lauf zugestellt werden.
Bis zur Erstellung dieser Arbeitsunterlage am Donnerstag, 21.07.2011, lag der Stadt Lauf noch kein entsprechender Bescheid vor.
Mit Schreiben vom 15.7.2011 hat die CSU-Fraktion im Laufer Stadtrat einen Antrag für zwei sog. „Vorratsbeschlüsse“ gestellt, falls der Genehmigungsbescheid nicht rechtzeitig vor Ablauf der Ladungsfrist eingeht.
Der entsprechende Antrag, der zwei Punkte umfasst, ist als Anlage dieser Arbeitsunterlage beigefügt.
Die formale Prüfung des Antrages kam zum Ergebnis, dass nach der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung dieser Antrag zulässig ist.
Nach Geschäftsordnung ist für Genehmigungsverfahren der Bauausschuss zuständig, auch die Beschlussfassung zum gemeindlichen Einvernehmen für die WKA ist im Bauausschuss erfolgt. Deshalb vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass über diesen CSU-Antrag in der Bauausschuss-Sitzung am 26.07.2011 beraten werden soll.