Betreff
Bordsteinabsenkung bei Grundstückszufahrten - Entfernung von privat veranlassten Ankeilungen
Vorlage
FB 5/064/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss stimmt zu, dass sämtlich angebrachte Ankeilungen an Borden im Bereich von Grundstückszufahrten beseitigt werden müssen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, zunächst im Mitteilungsblatt der Stadt Lauf auf diese Problematik hinzuweisen. Anschließend werden betroffene Bürger über Anschreiben aufgefordert, diese Ankeilungen zu beseitigen.

 

 

In Neubaugebieten werden die Bordstein- bzw. Randsteinabsenkungen als Grundstückszufahrt in Absprache mit dem Straßenanlieger/Grundstückseigner (soweit bekannt) hergestellt. Oftmals ist diese seinerzeit hergestellte Grundstückzufahrt nicht mehr ausreichend bzw. es ergeben durch geänderte Grundstückaufteilungen andere Gegebenheiten, die dazu führen, dass Bordsteinabsenkungen geändert bzw. neu angelegt werden müssen.

 

Im Rahmen von Bauanträgen wird dieser Sachverhalt durch die Tiefbauverwaltung geprüft und bei Bedarf dem Bauherrn mitgeteilt. Anhand von Verpflichtungserklärungen, die der Bauherr bei der Stadt Lauf hinterlegt, ist dies bei Bauanträgen gut lösbar.

 

In der Vergangenheit wurden private Grundstückszufahrten allerdings oftmals ohne Absprache mit der Verwaltung „provisorisch“ angekeilt bzw. mit Blechen überfahrbar gehalten. Dieser Zustand ist im gesamten Stadtgebiet zu beobachten. Die Anbringung eines Asphalt- bzw. Betonkeiles, eines Bleches oder eines Bretts anstelle einer Bordsteinabsenkung, stellt eine hohe Unfallgefahr für Verkehrsteilnehmer insbesondere für Radfahrer dar und stört in der Regel den Oberflächenabfluss des Straßenwassers. Gerade im Winter können derartige Einbauten auch zu Beschädigungen an Räumfahrzeugen führen.

 

Im Zuge von Deckensanierungsmaßnahmen wurden Anlieger durch die Verwaltung angeschrieben, mit der Bitte, die unzulässigen Ankeilungen zu beseitigen. Seitens der Stadt wurde den Anliegern angeboten, dass die Absenkung durch die vor Ort tätigen Firmen auf Kosten der Eigentümer hergestellt wird. Diese Vorgehensweise hat immer wieder zu Konflikten mit den Anliegern geführt, da generell nicht verstanden wurde, dass diese Regelungen nicht gleichermaßen für alle „Ankeilungen“ im gesamten Stadtgebiet gelten und nur straßenspezifisch umgesetzt werden.

 

Aufgrund dieser Problematik schlägt die Verwaltung vor sämtliche Ankeilungen im gesamten Stadtgebiet zu beseitigen. Die Bürger werden zunächst allgemein im Mitteilungsblatt über die Problematik informiert und anschließend durch die Verwaltung angeschrieben, diese Ankeilungen (Bleche etc.) zu beseitigen. Das Absenken der Borde ist aus haftungsrechtlichen Gründen durch Eigentümer in Eigenleistung nicht zulässig. Daher bietet die Verwaltung an, diese Absenkungen durch beauftragte Unterhaltsfirmen auf Kosten der Eigentümer herstellen zu lassen. Wahlweise haben die Anlieger auch die Möglichkeit die Leistungen an zugelassene Fachfirmen zu vergeben. Mit vorbezeichnetem Anschreiben erhalten die betroffenen Anlieger eine Firmenliste mit zugelassenen Firmen, die im Stadtgebiet Lauf diese Arbeiten ausführen dürfen. Fremdfirmen werden aus Gründen der Gewährleistung seit 2007 im Stadtgebiet Lauf nicht mehr zugelassen.

 

Sollten Eigentümer dem nicht nachkommen werden die Ankeilungen durch die Stadt Lauf nach angemessener Fristsetzung beseitigt. Die Kosten werden im Rahmen einer Ersatzvornahme den Grundstückseigentümern verrechnet.