Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss stimmt zu, dass sämtlich angebrachte
Ankeilungen an Borden im Bereich von Grundstückszufahrten beseitigt werden
müssen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, zunächst im Mitteilungsblatt der
Stadt Lauf auf diese Problematik hinzuweisen. Anschließend werden betroffene
Bürger über Anschreiben aufgefordert, diese Ankeilungen zu beseitigen.
In Neubaugebieten werden die Bordstein- bzw. Randsteinabsenkungen als
Grundstückszufahrt in Absprache mit dem Straßenanlieger/Grundstückseigner
(soweit bekannt) hergestellt. Oftmals ist diese seinerzeit hergestellte
Grundstückzufahrt nicht mehr ausreichend bzw. es ergeben durch geänderte
Grundstückaufteilungen andere Gegebenheiten, die dazu führen, dass
Bordsteinabsenkungen geändert bzw. neu angelegt werden müssen.
Im Rahmen von Bauanträgen wird dieser Sachverhalt durch die
Tiefbauverwaltung geprüft und bei Bedarf dem Bauherrn mitgeteilt. Anhand von
Verpflichtungserklärungen, die der Bauherr bei der Stadt Lauf hinterlegt, ist
dies bei Bauanträgen gut lösbar.
In der Vergangenheit wurden private Grundstückszufahrten allerdings
oftmals ohne Absprache mit der Verwaltung „provisorisch“ angekeilt bzw. mit
Blechen überfahrbar gehalten. Dieser Zustand ist im gesamten Stadtgebiet zu
beobachten. Die Anbringung eines Asphalt- bzw. Betonkeiles, eines Bleches oder
eines Bretts anstelle einer Bordsteinabsenkung, stellt eine hohe Unfallgefahr
für Verkehrsteilnehmer insbesondere für Radfahrer dar und stört in der Regel
den Oberflächenabfluss des Straßenwassers. Gerade im Winter können derartige
Einbauten auch zu Beschädigungen an Räumfahrzeugen führen.
Im Zuge von Deckensanierungsmaßnahmen wurden Anlieger durch die
Verwaltung angeschrieben, mit der Bitte, die unzulässigen Ankeilungen zu
beseitigen. Seitens der Stadt wurde den Anliegern angeboten, dass die Absenkung
durch die vor Ort tätigen Firmen auf Kosten der Eigentümer hergestellt wird.
Diese Vorgehensweise hat immer wieder zu Konflikten mit den Anliegern geführt,
da generell nicht verstanden wurde, dass diese Regelungen nicht gleichermaßen
für alle „Ankeilungen“ im gesamten Stadtgebiet gelten und nur straßenspezifisch
umgesetzt werden.
Aufgrund dieser Problematik schlägt die Verwaltung vor sämtliche
Ankeilungen im gesamten Stadtgebiet zu beseitigen. Die Bürger werden zunächst
allgemein im Mitteilungsblatt über die Problematik informiert und anschließend
durch die Verwaltung angeschrieben, diese Ankeilungen (Bleche etc.) zu beseitigen.
Das Absenken der Borde ist aus haftungsrechtlichen Gründen durch Eigentümer in
Eigenleistung nicht zulässig. Daher bietet die Verwaltung an, diese Absenkungen
durch beauftragte Unterhaltsfirmen auf Kosten der Eigentümer herstellen zu
lassen. Wahlweise haben die Anlieger auch die Möglichkeit die Leistungen an
zugelassene Fachfirmen zu vergeben. Mit vorbezeichnetem Anschreiben erhalten
die betroffenen Anlieger eine Firmenliste mit zugelassenen Firmen, die im
Stadtgebiet Lauf diese Arbeiten ausführen dürfen. Fremdfirmen werden aus
Gründen der Gewährleistung seit 2007 im Stadtgebiet Lauf nicht mehr zugelassen.
Sollten Eigentümer dem nicht nachkommen werden die Ankeilungen durch die Stadt Lauf nach angemessener Fristsetzung beseitigt. Die Kosten werden im Rahmen einer Ersatzvornahme den Grundstückseigentümern verrechnet.