Im Zuge der
Gebietsreform wurden neun ehemals selbständige Gemeinden nach und nach in die
Stadt Lauf eingemeindet. Diese Ortsteile hatten mit der FÜW AG
Konzessionsverträge, sogenannte Zustimmungsverträge B, abgeschlossen. Diese
Altverträge galten unverändert, bis sie entsprechend den Regelungen in der 4.
Kartellgesetz-Novellierung von 1980 als Folge der Gebietsreform zum
Da die Stadt nicht
gewillt war, neue ungünstigere Konzessionsvertragsregelungen zu akzeptieren,
wurden seit dem
Die N-ERGIE AG war
letztmals bereit, Vereinbarungen mit einer Laufzeit bis zum
Nachdem die Frist
für die Prüfung einer wirtschaftlich sinnvollen Übernahme der Verteilernetze
durch die StWL GmbH sowie für die notwendige Entflechtung bis zum
Nachdem der
Konzessionsvertrag für den Ortsteil Letten am
Der Neuabschluss
von Konzessionsverträgen für die oben genannten Ortsteile ab
Der
Verwaltungsausschuss hat bereits in der Sitzung vom 03.07.2008 (TOP A 4) dem
Stadtrat einstimmig empfohlen, die Konzessionsverträge zwischen der Stadt Lauf
und der N-ERGIE AG für die Ortsteile Beerbach, Bullach, Dehnberg, Günthersbühl,
Neunhof, Oedenberg, Simonshofen, Schönberg und Weigenhofen sowie für den
Ortsteil Letten mit einer Laufzeit bis zum
Wir bitten Sie,
die bereits behandelten Verträge und die dazugehörigen Nebenvereinbarungen
erneut dem Stadtrat zum Abschluss vorzuschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss
empfiehlt dem Stadtrat:
Die als Anlagen 1
und 2 beiliegenden Konzessionsverträge zwischen der Stadt Lauf und der N-ERGIE
AG für die Ortsteile Beerbach, Bullach, Dehnberg, Günthersbühl, Neunhof,
Oedenberg, Simonshofen, Schönberg und Weigenhofen sowie für den Ortsteil Letten
mit einer Laufzeit bis zum
Die Anlagen 1 und
2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.