Betreff
Betriebskostenzuschuss an das Dehnberger Hoftheater: Zuschusshöhe und Festlegung der Auszahlungstermine
Vorlage
FB 1/066/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit   :   Stimmen, dem Dehnberger Hoftheater ab dem Rechnungsjahr 2012 einen laufenden jährlichen Betriebskostenzuschuss von 100.000,00 EURO  zu gewähren und die Auszahlungstermine wie folgt neu festzulegen:

40.000,00 EURO am 01.01. des jeweiligen Rechnungsjahres

30.000,00 EURO am 01.04. des jeweiligen Rechnungsjahres

30.000,00 EURO am 01.07. des jeweiligen Rechnungsjahres.

 

Die erforderlichen Mittel werden bei der HHSt 0.3311.7091 zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 01.10.1998 (TOP A 1) wurde der jährliche Betriebskostenzuschuss auf 180.000,00 DM = 92.032,00 EURO festgesetzt. Mit Stadtratsbeschluss vom 29.09.2003 (TOP A 3) wurden die Auszahlungstermin mit jeweils zur Hälfte auf den 1. Januar und den 1. Juli des jeweiligen Rechnungsjahres festgesetzt.

In gleicher Höhe erfolgt die finanzielle Unterstützung durch den Landkreis Nürnberger Land. Durch den Bezirk wurde in den letzten Jahren ein Betriebskostenzuschuss von 100.00,00 EURO bewilligt.

 

Durch das Dehnberger Hoftheater wurde bereits auf die äußert angespannte finanzielle Situation im Allgemeinen hingewiesen (siehe auch Sport- und Kulturausschuss-Sitzung im DHT). Außerdem entstehen dem DHT für eigene Produktionen Vorlaufkosten, die meist im ersten Halbjahr entstehen was sich auch an der Bitte der letzten Jahre zeigt, Teilvorschusszahlungen auf das zweite Halbjahr schon frühzeitig zu erhalten. Meist erfolgt auch die Auszahlung des Bezirkszuschusses dafür zeitlich sehr spät.

 

Nun wurde dem DHT durch den Bezirk mitgeteilt, das der Bezirksausschuss des Bezirkstages Mittelfranken, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung, wiederum einen Zuschuss von 100.00,00 EURO für 2011 bewilligt hat. Weiterhin wurde jedoch beschlossen, ab 2012 nur noch denn Betrag als Zuschuss bereitzustellen der auch von der Stadt Lauf a.d.P. und dem Landkreis Nürnberger Land gewährt werden, höchstens jedoch 100.000,00 EURO (siehe Anlage 1).

Seitens der Schlussfeststellung unserer Rechnungsprüfer vom 13.05.2011 wurde eine ordnungsgemäße Rechnungsführung bestätigt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Gesamtsituation wird die Ausnutzung aller Einsparpotentiale im Verwaltungshaushalt gesehen, eine bessere Finanzausstattung des DHT aber auch als zwingend festgestellt. Ebenso wurde festgehalten, dass eine Anhebung des Zuschusses der Stadt Lauf auf die Höhe des derzeitigen Bezirkszuschusses angemessen wäre. Bei Beibehaltung der bisherigen Zuschusshöhe würde damit die finanzielle Ausstattung des DHT indirekt gekürzt. Mit dem Landratsamt wurde diesbezüglich ebenfalls bereits Kontakt aufgenommen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Höhe des jährlichen Betriebskostenzuschusses auf 100.000,00 EURO anzuheben und die Auszahlungstermine neu festzulegen:

40.000,00 EURO am 01.01. des jeweiligen Rechnungsjahres

30.000,00 EURO am 01.04. des jeweiligen Rechnungsjahres

30.000,00 EURO am 01.07. des jeweiligen Rechnungsjahres

 

Die erforderlichen Mittel sind unter der HHSt 0.3311.7091 zur Verfügung zu stellen.