Betreff
Antrag des Fußball-Sportverein Schönberg e.V. auf einen Investitionszuschuss für die durchzuführenden baulichen Maßnahmen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage
Vorlage
FB 1/063/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kultur- und Sportausschuss beschließt mit   :   Stimmen, dem Fußball-Sportverein Schönberg e.V. für die beantragten Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Vereinsheims keinen einmaligen Investitionszuschuss zu gewähren, da die Maßnahme nicht den Richtlinien entspricht. 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

Der Fußball-Sportverein Schönberg e.V. bittet mit Schreiben vom 28.04.2011, um einen Investitionszuschuss  für die geplante Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Vereinsheims. Die Maßnahme wurde im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28.04.2011 beschlossen und soll dem Verein langfristig in die Lage versetzen, Energiekosten zu sparen (bzw. aus der Einspeisevergütung eigene Energiekosten gegen zu finanzieren). Es soll eine Anlage mit 15,2 kWp erstellt werden (80 Module mit einer Größe von 158 cm x 80,8 cm).

Der Verein bittet um einen 10 %-igen Zuschuss der Kosten (richtliniengemäß).

 

Für die geplante Investition (Photovoltaikanlage) setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

Fa. Sunworx-Solar GmbH, Lauf -  Komplettpreis incl. Versand und Aufbau   34.300,17 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Maßnahme keinen einmaligen Investitionszuschuss zu gewähren, da die Maßnahme nicht den Richtlinien entspricht. Mit einem Zuschuss würde die bezahlte Einspeisung von Strom geförderte werden, nicht aber die Anschaffung von Sportgeräten oder von baulichen Maßnahmen, die zur Nutzung für Sporttreibende zur Verfügung stehen.

 (Beantragt wurde ein Zuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 3.430,02 €.  Die erforderlichen Mittel stünden im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen von 100.000,00 € für Investitionszuschüsse für Sportvereine unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung)