Betreff
Antrag der Schützengesellschaft Heuchling e.V. auf einen Investitionszuschuss für die durchzuführenden baulichen Maßnahmen zum Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz
Vorlage
FB 1/062/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kultur- und Sportausschuss beschließt mit   :   Stimmen, der Schützengesellschaft Heuchling e.V. für den beantragten und notwendigen Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten zu gewähren, höchstens jedoch 1.600,00 € aus der Verlegung zum Schützenhaus zuzüglich höchstens 3.393,80 € der anteiligen Kosten aus der gemeinsamen Baumaßnahme mit dem Reit- und Fahrverein Heuchling.

 

Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

Die Schützengesellschaft Heuchling e.V. bittet mit Schreiben vom 29.06.2011, um einen Investitionszuschuss  für die anstehenden, notwendigen baulichen Maßnahmen zum Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz.

Hinsichtlich der allgemeinen Informationen wird auf den Antrag des Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. in gleicher Sache verwiesen, der als TOP zuvor behandelt wurde (FB 1/061/2011).

Der Verein bittet ebenfalls statt um einen 10 %-igen Zuschuss der Kosten (richtliniengemäß) um einen 50 %-igen Zuschuss der direkten entstehenden Kosten in Höhe von ca. 16.000,00 € und der anteilig weiterverrechneten Kosten aus dem gemeinsamen Baukosten mit dem Reit- und Fahrverein von 33.938,00 €.

 

Für die notwendigen, noch durchzuführenden Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:           

(Bauabschnitt I (Faunweg bis Wasserzählerschacht): -  Kostenteilung mit Reitverein

Städtische Werke

-   Netzanschluss                                                                                                         2.343,00 €

-   Wasserzählerschacht                                                                                                  809,00 €

-   BKZ Grundstück                                                                                                    9.508,00 €

-   BKZ Gebäude                                                                                                        9.334,00 €

Fa. Tretter

-   Zählerschacht setzen                                                                                                1.500,00 €

-   Tiefbau                                                                                                                  10.444,00 €

                                                                                                                                 33.938,00 €)

 

Bauabschnitt III (Reitverein bis Schützen-Vereinsheim):

Fa. Tretter

-   Verlegung vom Reitverein zum Schützen-Vereinsheim                                             12.500,00 €

Fa. Simon und Oswald                                                                      

-   Hausanschluss                                                                                                          1.500,00 €

Notar

-   Grunddienstbarkeit                                                                                                  2.000,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     16.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit dem Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. wurde bereits grundsätzlich vereinbart, einen gemeinsamen Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz zu realisieren, um die Kosten für beide Vereine niedrig zu halten. Das Schützenheim würde dazu an und über die Trinkwasserversorgung des Reitvereins angeschlossen. Dazu würden die Kosten aus dem Bauabschnitt I zu je 50 % durch die Schützengesellschaft Heuchling und den Reitverein getragen werden. Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Verlängerung zum Schützenheim trägt dann die Schützengesellschaft Heuchling alleine (Bauabschnitt III Vereinsheim bis Schützenheim).

 

Die Verwaltung schlägt vor, über die beiden Anträge der Vereine einzeln zu beschließen, die beiden Anträge aber als eine Maßnahme zu betrachten und entsprechend zu behandeln. Beim Antrag der Schützengesellschaft Heuchling werden deshalb nur die Ergänzungen erläutert. Die Verwaltung wird auch bei Auszahlung der Zuschüsse die eindeutige Zuordnung der Kosten zu den jeweiligen Bauabschnitten prüfen, um sicherzustellen, dass keine Doppelbezuschussung zu Lasten des Haushalts erfolgt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die durchgeführten Maßnahmen mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.600,00 € für den Bauabschnitt III und den anteiligen Kosten aus Bauabschnitt I (ohne Doppelberechnung), zu gewähren (richtliniengemäß).

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen von 100.000,00 € für Investitionszuschüsse für Sportvereine unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.