Betreff
Antrag des Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. auf einen Investitionszuschuss für die durchzuführenden baulichen Maßnahmen zum Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz
Vorlage
FB 1/061/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kultur- und Sportausschuss beschließt mit   :   Stimmen, dem Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. für den beantragten und notwendigen Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 3.715,30 €, zu gewähren

 

Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“.

 

 

Der Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. bittet mit Schreiben vom 17.06.2011, um einen Investitionszuschuss  für die anstehenden, notwendigen baulichen Maßnahmen zum Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz.

Im Zuge des laufenden Baugenehmigungsverfahrens für den Hallenneubau erfolgte durch das Landratsamt eine wasserrechtliche Beurteilung des Gesamtanwesens. Nach dieser Beurteilung des Landratsamts ist die bisherige Wasserversorgung aus dem Brunnen für eine genehmigungsfähige Erschließung unzureichend. Es wird ein umgehender Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz gefordert, der auch bei Ablehnung des Baugesuches umgesetzt werden muss (dass für den Neubau kein Trinkwasser benötigt wird, ist dabei unerheblich). Eine evtl. mögliche bakteriologische Aufbereitung des Brunnenwassers erscheint nur eine vorübergehende und damit keine geeignete Alternative zu sein, da z.B. der Arsengehalt des Brunnenwassers bereits nahe am Grenzwert liegt. Auf die Kosten der Installation einer wartungsintensiven Anlage und deren Folgekosten wird nicht weiter eingegangen.

Um für den Verein eine langfristig tragfähige Lösung zu schaffen, ist daher der Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz zwingend notwendig. Die Maßnahme war nicht vorhersehbar und ist in der langfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen. Der vom Landratsamt geforderte Anschluss bedeutet für den Verein eine erhebliche finanzielle Belastung. Sie bindet erhebliche Mittel, die dem Verein an anderer Stelle für notwendige Renovierungsarbeiten fehlen.

Der Verein bittet deshalb statt um einen 10 %-igen Zuschuss der Kosten (richtliniengemäß) um einen 50 %-igen Zuschuss der Kosten in Höhe von ca. 37.200,00 €.

 

Für die notwendigen, noch durchzuführenden Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:           

Bauabschnitt I (Faunweg bis Wasserzählerschacht):

Städtische Werke

-   Netzanschluss                                                                                                         2.343,00 €

-   Wasserzählerschacht                                                                                                  809,00 €

-   BKZ Grundstück                                                                                                    9.508,00 €

-   BKZ Gebäude                                                                                                        9.334,00 €

Fa. Tretter

-   Zählerschacht setzen                                                                                                1.500,00 €

-   Tiefbau                                                                                                                  10.444,00 €

Bauabschnitt II (Wasserzählerschacht bis Vereinsheim):

in Eigenregie                                                                                      

-   Bagger                                                                                                                     1.015,00 €

-   Leitung                                                                                                                    1.200,00 €

-   Hauseinführung                                                                                                        1.000,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     37.153,00 €

 

 

 

 

Der Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. informierte uns gleichzeitig, dass mit ihrer Prüfung auch die identisch gehandhabte Versorgung der Schützengesellschaft Heuchling aus einem eigenen Brunnen seitens des Landratsamtes überprüft und nun nicht mehr geduldet werden wird.

Mit der Schützengesellschaft Heuchling wurde deshalb bereits grundsätzlich vereinbart, einen gemeinsamen Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz zu realisieren, um die Kosten für beide Vereine niedrig zu halten. Das Schützenheim würde dazu an und über die Trinkwasserversorgung des Reitvereins angeschlossen. Dazu würden die Kosten aus dem Bauabschnitt I zu je 50 % durch die Schützengesellschaft Heuchling und den Reitverein getragen werden. Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Verlängerung zum Schützenheim trägt dann die Schützengesellschaft Heuchling alleine (Bauabschnitt III Vereinsheim bis Schützenheim). Der entsprechende Antrag ist der nächste TOP der Sitzung. Dazu wird als Anlage 1 eine Skizze mit dem Leitungsverlauf beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, über die beiden Anträge der Vereine einzeln zu beschließen, die beiden Anträge aber als eine Maßnahme zu betrachten und entsprechend zu behandeln. Beim Antrag der Schützengesellschaft Heuchling werden deshalb nur die Ergänzungen erläutert und  auch auf diesen Antrag verwiesen. Die Verwaltung wird auch bei Auszahlung der Zuschüsse die eindeutige Zuordnung der Kosten zu den jeweiligen Bauabschnitten prüfen, um sicherzustellen, dass keine Doppelbezuschussung zu Lasten des Haushalts erfolgt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die durchgeführten Maßnahmen mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 3.715,30 €, zu gewähren (richtliniengemäß).

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen von 100.000,00 € für Investitionszuschüsse für Sportvereine unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.