Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss beschließt mit : Stimmen, der FFW Schönberg e.V. für die Förderung
der Jugendarbeit in den Jahren 2011 bis 2013 einen Zuschuss von insgesamt
36.850,00 €, zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt mit 18.500,00 € in 2011, mit
12.250,00 € in 2012 und mit 6.100,00 € in 2013.
Die erforderlichen Mittel sind unter der HHSt
0.1301.7180 in den vorgenannten Haushaltsjahren zur Verfügung zu stellen und
gegebenenfalls einstweilen aus der allgemeinen Deckungsreserve zu entnehmen und
im Nachtragshaushalt 2011 oder im nächsten Haushalt zu veranschlagen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Weitere zu veranlassen
In den Vorjahren wurden den
Altstadtfestausrichtern die entstandenen Kosten für Bauhofleistungen,
WC-Bereitstellung, GEMA usw. mit Ausnahme der Müllgebühren nach Zahlung durch
den Ausrichter anschließend als Zuschuss wieder erstattet. Die entsprechenden
Mittel wurden jeweils im Haushalt bereitgestellt.
Nachdem es nun zu Nachprüfungen durch das
Finanzamt kam, die voraussichtlich zu einer Nachversteuerung unserer
Zuschussleistungen beim Ausrichter führen werden, wird voraussichtlich ein Teil
unseres Zuschusses als Steuerzahlung dem Ausrichter verloren gehen und die von
der Stadt Lauf vorgesehene Unterstützung nicht wie gewünscht bei den Vereinen
ankommen.
Für die bereits abgerechneten Altstadtfeste kann
seitens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz auch nichts mehr geändert werden. Ab dem
Altstadtfest 2010 kann das Procedere für eine möglichst steuerunschädliche
Zuschussleistung jedoch noch geändert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, künftig feste
Zuschüsse für die Jugendarbeit der Vereine in mehreren Jahrestranchen
auszuzahlen und die Mittel in den Haushalt entsprechend einzustellen. Dies
hätte auch den Vorteil, dass die ausrichtenden Vereine künftig auch eine
verlässliche Höhe der Bezuschussung für ihre Jugendarbeit einplanen könnten.
Für 2010 wurden der FFW Schönberg e.V. für
das vom 25. –
Die Verwaltung schlägt vor, der FFW Schönberg
e.V. für die Jugendarbeit in den Jahren 2011 bis 2013 einen Zuschuss von
insgesamt 36.850,00 EURO zu gewähren und auszubezahlen.
Die Auszahlung wird wie folgt vorgeschlagen:
im zweiten Halbjahr 2011: 18.500,00
€
im ersten Halbjahr 2012: 12.250,00
€
im ersten Halbjahr 2013: 6.100,00 €
Gesamt: 36.850,00 €
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss
sind in den entsprechenden Haushaltsjahren (unter HHSt 0.1301.7180) zur
Verfügung zu stellen.