Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
1. Es
wird festgestellt, dass bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
97 „Sondergebiet Fachoberschule“ keine Äußerungen zur Planung vorgebracht
wurden
2. Zu
den bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Die im Bebauungsplan geforderten 30 Stellplätze werden als unbedingt notwendig
erachtet. Die Begrünung wird im Freiflächengestaltungsplan des Bauantrags nach
den Vorgaben des Grünordnungsplanes festgelegt.
Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde werden im Bauantragsverfahren
beachtet.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Die Anregungen werden bei den weiteren Planungen und der Bauausführung
beachtet.
Polizeiinspektion Lauf
Die im Bebauungsplan geforderten 30 Stellplätze sind bereit wesentlich mehr
als die baurechtlich nach der Garagen- und Stellplatzverordnung geforderten.
Weitere Parkplätze können auf dem Baugrundstück, auch unter Berücksichtigung
des Natur- und Landschaftsschutzes, nicht errichtet werden. Außerdem wird
darauf hingewiesen, dass das Schulgelände über die Stadtbuslinien 352 und 355 –
Haltestelle Hardtstraße – an das ÖPNV-Netz angebunden ist. Die fußläufige
Entfernung beträgt ca. 250 m.
Eine Ausweitung des Halteverbots entlang der Beethovenstraße kann bei Bedarf
jederzeit angeordnet werden.
3. Der Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
für das Baugebiet „Sondergebiet Fachoberschule“ vom 12.01.2010 in der Fassung
der letzten Änderung vom 22.03.2011 wird hiermit als Satzung nach § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
" Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.4.2011 (BGBl. I S. 619), und des Art.
81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für den
Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet
„Sondergebiet Fachoberschule“
§ 1
(1) Für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 97 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom
12.01.2010 in der Fassung der letzten Ände- rung
vom 22.03.2011
(2) Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit
dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren
städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder
widersprechen, außer Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
Im Aufstellungsverfahren für den
Bebauungsplan Nr. 97 für das Baugebiet „Sondergebiet Fachoberschule“ wurde vom
23.05.2011 bis zum 24.06.2011 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Parallel zur öffentlichen Auslegung wurde die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die
eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu und
Beschlussvorschläge sind in der Anlage tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich durch die Beteiligungen keine Änderung der Planung ergibt ,kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und nach der Genehmigung der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Regierung von Mittelfranken in Kraft gesetzt werden.