Betreff
Anträge des Jugendrates vom 18. Mai 2011 zur AltstadtfestsperrzeitVO
Vorlage
FB 1/055/2011
Art
Informationsvorlage_alt2

 

Antrag 1:

Der Jugendrat spricht sich gegen den Stadtratsbeschluss vom 31.03.2011, die Verordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über die Sperrzeit für Gaststätten während des Altstadtfestes 2011 (AltstadtfestsperrzeitVO), aus und fordert den Stadtrat auf, diesen Beschluss noch einmal zu überdenken und zurückzunehmen.

 

Begründung:

 

Ein Anstieg der Kriminalität nach 3 Uhr ist nicht oder kaum zu verzeichnen, weswegen dem Jugendrat die Festsetzung auf diese Uhrzeit willkürlich erscheint. Es stellt sich zudem die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, mittels einer Verordnung dafür zu sorgen, dass tatsächlich alle noch feiernden Menschen zeitgleich die Gaststätten verlassen und somit größere Ansammlungen kaum zu verhindern sind. Die alkoholbedingten Straftaten tragen sich mehrheitlich auf den Straßen und nicht in den gastronomischen Betrieben zu, sodass eine Sperrzeit noch lange kein Garant für weniger Straftaten ist. Das Altstadtfest stellt zweifelsohne eines der Veranstaltungshighlights und Aushängeschilder der Stadt Lauf dar und würde durch die Sperrzeit vor allem für die jungen Erwachsenen deutlich an Attraktivität verlieren.

Der Jugendrat appelliert an den Stadtrat, sich über die aktuelle Jugend- und Feierkultur zu informieren und sich auch die Interessen der Jugendlichen zu vergegenwärtigen. In anderen Städten mit deutlich aktiverem Nachtleben geht es auch ohne Sperrzeit, gute Beispiele sind hier Berlin oder die Stadt München, deren Stadtrat zuletzt am 17.05.2011 eine Einführung der Sperrzeit abgelehnt hat.

 

 

Antrag 2:

Der Jugendrat fordert den Stadtrat auf, den Zeitpunkt für das Ende der Musik am Laufer Altstadtfest freitags und samstags von 23.00 Uhr auf 01.00 Uhr nach hinten zu verlegen. Sonntags soll das Musikende auf 23.00 Uhr festgelegt werden. An diesem Tag könnte es eine Überlegung sein, die letzten Stunden nur noch akustische Musik spielen zu lassen.

Hier erwähnt der Jugendrat zuerst das Beispiel des Hersbrucker Altstadtfests, wo diese Regelung seit Jahren angewendet wird.

 

Begründung:

 

Das Laufer Altstadtfest stellt für viele Laufer das Veranstaltungshighlight des Jahres dar und erfreut sich vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen größter Beliebtheit. Gerade um diese Jahreszeit wird es erst sehr spät dunkel, was dazu führt, dass häufig erst spät richtig Stimmung aufkommt. Daher ist ein Veranstaltungsende um 23.00 Uhr einfach zu früh und schöpft keinesfalls das gesamte Potenzial dieses wunderschönen Fests ab. Um diese Zeit sind alle Bühnen noch gut besucht es finden bestimmt viele Besucher schade, das Fest schon verlassen zu müssen. Es ist dem Jugendrat bewusst, dass rund um den Marktplatz Menschen leben, die durch ein späteres Musikende in ihrer Nachtruhe gestört werden könnten, doch er ist der Meinung, dass dies an zwei Tagen im Jahr verschmerzt werden kann, zumal sehr, sehr viele Menschen von der neuen Regelung profitieren würden. Außerdem wird der Nachtruhe der Anwohner mit dem Angebot, den Sonntagabend im Hinblick auf den folgenden Arbeitstag ruhiger zu gestalten, Rechnung getragen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Erfahrungen und Auswertungen des diesjährigen Altstadtfestes zunächst abzuwarten und anschließend weitere Beratung und Beschlussfassung durchzuführen.