Betreff
Erlass einer Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Lauf a. d. Pegnitz
Vorlage
FB 1/045/2011
Aktenzeichen
0060 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Lauf a.d.Pegnitz. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Um die Transparenz der Stadtverwaltung, die Zugangsmöglichkeiten zu städtischen Informationen unabhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses für die interessierte Öffentlichkeit zu fördern sowie letztlich die demokratische Teilhabe der Bevölkerung auch außerhalb von Wahlen zu verbessern, wird der Erlass einer Informationsfreiheitssatzung gemäß dem als Anlage 1 beiliegenden Entwurf vorgeschlagen.

Der Zugang zu den bei der Stadt vorhandenen Informationen des eigenen Wirkungskreises und die Transparenz behördlicher Entscheidungen ist Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten wie es die Informationsfreiheitsgesetze einzelner Länder vorsehen. In Bayern wurde noch kein Informationsfreiheitsgesetz erlassen; 11 andere Bundesländer haben bereits ein solches Gesetz. In Bayern gibt es stattdessen mittlerweile 12 kommunale Satzungen.

 

Der Ihnen vorliegende Entwurf hält sich dabei weitgehend an die entsprechende Satzung der Stadt München.

 

Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass es für die Einführung eines verfahrens-unabhängigen Informationszugangsrechtes durchaus einen Bedarf gibt. Sie belegen aber auch, dass die öffentlichen Stellen durch dieses neue Instrument unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwandes nicht übermäßig belastet werden.

Zur Vermeidung von Missbrauch wird gleichzeitig eine Änderung der Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Lauf vorgenommen (nächster TOP)