Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
1. Der Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanung
zur Erschließung des Baugebietes entlang der Hut- bzw. Talstraße zur Kenntnis
und stimmt der vorliegenden Planung in vollem Umfang zu.
2. Um kostengünstig ausschreiben zu können, stimmt der Bauausschuss zu, dass die Maßnahme innerhalb eines Gesamtpakets (Straßenbau und Kanalbau) ausgeschrieben wird.
Sowohl die Hut- als auch die Talstraße in Simonshofen sind noch nicht endgültig ausgebaut, sondern zum Teil nur provisorisch asphaltiert bzw. geschottert.
Um größere Schäden und
weitere Reparaturarbeiten zu vermeiden und um vor allem die Verkehrssicherheit
dauerhaft zu gewährleisten, ist es erforderlich beide Straßen endgültig
auszubauen. Gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, die die Stadt Lauf
als Straßenbaulastträger inne hat, ist der Ausbau aus
Verkehrssicherheitsgründen nicht länger hinauszuschieben.
Zur Erschließung des
Baugebietes ist neben dem Straßenbau auch die Wasser- und Abwasserentsorgung zu
ergänzen. Hierzu ist in der Hutstraße der Bau eines Oberflächenkanals zur
Ableitung des Straßen- und Dachwassers notwendig. Über diesen
Oberflächenwasserkanal soll auch die Hochfläche westlich des Veldershofer Wegs
entwässert werden und somit die vorhandene Kanalisation in Simonshofen
entlastet werden. Die Ableitung des häuslichen Schmutzwassers erfolgt über
einen bestehenden Mischwasserkanal.
Die Planung wurde im Rahmen
einer Bürgerversammlung am 16.06.2011 den Anliegern vorgestellt.
Der Straßenbauentwurf
orientiert sich am Bebauungsplan Nr. 26 „Westlich der Kreisstraße LAU 8“. Der
Bebauungsplan ist seit 30.03.2011 rechtskräftig. Im Rahmen der Bauleitplanung
wurde der Bebauungsplan mehrfach öffentlich ausgelegt und den Bürgern die
Möglichkeit gegeben zur Planung Stellung zu beziehen.
Die Fahrbahnbreite beträgt 4,75
m, sowohl in der Hut- wie auch in der Talstraße ist einseitig ein höhengleicher
Fußweg (Versorgungsstreifen) mit einer Breite von 1,50 m geplant. Ebenfalls ist
in beiden Straßen ein ca. 2 m breiter Parkstreifen mit Bäumen zur Abgrenzung
geplant. Der Versorgungsstreifen wie auch der Parkstreifen werden gepflastert.
Die Fahrbahn wird asphaltiert. Als Randeinfassung der Straße sind Granitleisten
mit vorgesetzten Einfassungssteinen zur Wasserführung geplant.
Alternativ zur
vorbezeichneten Bauweise könnte der Versorgungsstreifen und der Parkstreifen
auch asphaltiert werden. Eine Asphaltierung des Versorungsstreifens wäre
kostenneutral im Vergleich zur gepflasterten Variante (Asphaltbauweise 21,90
€/m², Pflasterbauweise 21,57 €/m²). Eine Asphaltierung des Parkstreifens würde
höhere Kosten nach sich ziehen als eine Bauweise mit Betonpflaster
(Asphaltbauweise 27,12 €/m², Pflasterbauweise 24,57 €/m²).
Zudem könnte das
Linienpflaster auch in Beton anstelle von Granit ausgeführt werden
(Betonhochbord 25,90 €/m, Granithochbord 26,35 €/m, Betoneinzeiler 20,55 €/m,
Graniteinzeiler 20,92 €/m).
Seitens der Verwaltung wird
vorgeschlagen die vorgesehene Ausführung nicht zu verändern, da zum einen der
gesamte Veldershofer Weg in gleicher Bauweise hergestellt wurde und zum anderen
kaum nennenswerte Einsparungen erzielt werden können. Eine Ausführung des
Linienpflasters in Beton anstelle Granit sollte aus gleichen Gründen ebenfalls
nicht ausgeführt werden. Zudem ist eine Ausführung in Granit wesentlich
haltbarer als in Beton.
Eine generelle
Verschmälerung der Fahrbahn wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet.
Bereits jetzt ist ein Begegnungsverkehr von Pkw und Lkw nur unter Nutzung des
höhengleichen Versorgungsstreifens möglich. Eine Verschmälerung ginge eindeutig
zu Lasten der Verkehrssicherheit, vor allem für Fußgänger.
Ebenso wird von einem
generellen Verzicht auf den Versorgungsstreifen abgeraten. Es würde eine 6,25 m
breite Fahrbahn entstehen, was wiederum zu höheren Geschwindigkeiten führen
würde. Gerade dies wird von den Anliegern befürchtet. Ebenso stellt der
Verzicht auf den Versorgungs- und / oder
des Parkstreifens im Hinblick auf die zukünftig zu erwartende Bebauung
keine Alternative dar.
Bedenken der Anwohner, dass
nach dem Ausbau die Hutstraße verstärkt von einem Durchgangsverkehr zwischen
Lauf und Neunhof betroffen sein könnte werden von der Verwaltung nicht geteilt.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Straßenplanung im Baugebiet „Westlich der
Kreisstraße LAU 8“ dem angemessenen üblichen Standard entspricht. Sie ist
unmittelbar vergleichbar mit der Planung in den Baugebieten „Vogelhof“ oder „Am
Steinbruch“.
Um die Kosten für die
Anlieger möglichst gering zu halten schlägt die Verwaltung vor die Maßnahme
vollständig einschl. dem Kanalbau in einem Leistungsverzeichnis auszuschreiben.
Hierdurch wird erreicht, dass die Maßnahme auch für größere Firmen attraktiver
erscheint und so kostengünstigere Angebote zu erwarten sind als bei mehreren
Einzelausschreibungen.
Die Kosteneinsparung für
Anlieger bei einer Gesamtvergabe schätzt die Verwaltung auf bis zu 20 % der
Herstellungskosten ein.
Im Moment sollen die
Baumscheiben und der Parkstreifen entlang der Hutstraße allerdings noch nicht
ausgebaut werden, da die angrenzenden Grundstücke nach Auskunft des Eigentümers
zum jetzigen Zeitpunkt noch als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden
sollen.
Die Kosten
für die Gesamtmaßnahme belaufen sich ohne Grunderwerb auf ca. 1.320.000 €
(brutto). Die Mittel für den Straßenbau in Höhe von ca. 550.000 € sind im
laufenden Haushalt bzw. als Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2012
eingestellt. Ebenso sind die benötigten Mittel in Höhe von 770.000 € für den
Kanalbau über den laufenden Haushalt bzw. als Verpflichtungsermächtigung im
kommenden Haushalt 2012 abgedeckt.
Der Beginn der Baumaßnahme wäre im Herbst dieses Jahres, so dass die Bauarbeiten Ende 2012 abgeschlossen werden könnten.