Betreff
Erschließung des Baugebiets "Westlich der Kreisstraße LAU 8" mit Ausbau der Talstraße, Vorstellung der Entwurfsplanung "Straßenbau"
Vorlage
FB 5/059/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Erschließung des Baugebietes entlang der Hut- bzw. Talstraße zur Kenntnis und stimmt der vorliegenden Planung in vollem Umfang zu.

 

2.    Um kostengünstig ausschreiben zu können, stimmt der Bauausschuss zu, dass die Maßnahme innerhalb eines Gesamtpakets (Straßenbau und Kanalbau) ausgeschrieben wird.

 

 

Sowohl die Hut- als auch die Talstraße in Simonshofen sind noch nicht endgültig ausgebaut, sondern zum Teil nur provisorisch asphaltiert bzw. geschottert.

 

Um größere Schäden und weitere Reparaturarbeiten zu vermeiden und um vor allem die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, ist es erforderlich beide Straßen endgültig auszubauen. Gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, die die Stadt Lauf als Straßenbaulastträger inne hat, ist der Ausbau aus Verkehrssicherheitsgründen nicht länger hinauszuschieben.

 

Zur Erschließung des Baugebietes ist neben dem Straßenbau auch die Wasser- und Abwasserentsorgung zu ergänzen. Hierzu ist in der Hutstraße der Bau eines Oberflächenkanals zur Ableitung des Straßen- und Dachwassers notwendig. Über diesen Oberflächenwasserkanal soll auch die Hochfläche westlich des Veldershofer Wegs entwässert werden und somit die vorhandene Kanalisation in Simonshofen entlastet werden. Die Ableitung des häuslichen Schmutzwassers erfolgt über einen bestehenden Mischwasserkanal.

 

Die Planung wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung am 16.06.2011 den Anliegern vorgestellt.

 

Der Straßenbauentwurf orientiert sich am Bebauungsplan Nr. 26 „Westlich der Kreisstraße LAU 8“. Der Bebauungsplan ist seit 30.03.2011 rechtskräftig. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde der Bebauungsplan mehrfach öffentlich ausgelegt und den Bürgern die Möglichkeit gegeben zur Planung Stellung zu beziehen.

 

Die Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m, sowohl in der Hut- wie auch in der Talstraße ist einseitig ein höhengleicher Fußweg (Versorgungsstreifen) mit einer Breite von 1,50 m geplant. Ebenfalls ist in beiden Straßen ein ca. 2 m breiter Parkstreifen mit Bäumen zur Abgrenzung geplant. Der Versorgungsstreifen wie auch der Parkstreifen werden gepflastert. Die Fahrbahn wird asphaltiert. Als Randeinfassung der Straße sind Granitleisten mit vorgesetzten Einfassungssteinen zur Wasserführung geplant.

 

Alternativ zur vorbezeichneten Bauweise könnte der Versorgungsstreifen und der Parkstreifen auch asphaltiert werden. Eine Asphaltierung des Versorungsstreifens wäre kostenneutral im Vergleich zur gepflasterten Variante (Asphaltbauweise 21,90 €/m², Pflasterbauweise 21,57 €/m²). Eine Asphaltierung des Parkstreifens würde höhere Kosten nach sich ziehen als eine Bauweise mit Betonpflaster (Asphaltbauweise 27,12 €/m², Pflasterbauweise 24,57 €/m²).

 

Zudem könnte das Linienpflaster auch in Beton anstelle von Granit ausgeführt werden (Betonhochbord 25,90 €/m, Granithochbord 26,35 €/m, Betoneinzeiler 20,55 €/m, Graniteinzeiler 20,92 €/m).

 

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen die vorgesehene Ausführung nicht zu verändern, da zum einen der gesamte Veldershofer Weg in gleicher Bauweise hergestellt wurde und zum anderen kaum nennenswerte Einsparungen erzielt werden können. Eine Ausführung des Linienpflasters in Beton anstelle Granit sollte aus gleichen Gründen ebenfalls nicht ausgeführt werden. Zudem ist eine Ausführung in Granit wesentlich haltbarer als in Beton.

 

Eine generelle Verschmälerung der Fahrbahn wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Bereits jetzt ist ein Begegnungsverkehr von Pkw und Lkw nur unter Nutzung des höhengleichen Versorgungsstreifens möglich. Eine Verschmälerung ginge eindeutig zu Lasten der Verkehrssicherheit, vor allem für Fußgänger.

 

Ebenso wird von einem generellen Verzicht auf den Versorgungsstreifen abgeraten. Es würde eine 6,25 m breite Fahrbahn entstehen, was wiederum zu höheren Geschwindigkeiten führen würde. Gerade dies wird von den Anliegern befürchtet. Ebenso stellt der Verzicht auf den Versorgungs- und / oder  des Parkstreifens im Hinblick auf die zukünftig zu erwartende Bebauung keine Alternative dar.

 

Bedenken der Anwohner, dass nach dem Ausbau die Hutstraße verstärkt von einem Durchgangsverkehr zwischen Lauf und Neunhof betroffen sein könnte werden von der Verwaltung nicht geteilt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Straßenplanung im Baugebiet „Westlich der Kreisstraße LAU 8“ dem angemessenen üblichen Standard entspricht. Sie ist unmittelbar vergleichbar mit der Planung in den Baugebieten „Vogelhof“ oder „Am Steinbruch“.

 

Um die Kosten für die Anlieger möglichst gering zu halten schlägt die Verwaltung vor die Maßnahme vollständig einschl. dem Kanalbau in einem Leistungsverzeichnis auszuschreiben. Hierdurch wird erreicht, dass die Maßnahme auch für größere Firmen attraktiver erscheint und so kostengünstigere Angebote zu erwarten sind als bei mehreren Einzelausschreibungen.

 

Die Kosteneinsparung für Anlieger bei einer Gesamtvergabe schätzt die Verwaltung auf bis zu 20 % der Herstellungskosten ein.

 

Im Moment sollen die Baumscheiben und der Parkstreifen entlang der Hutstraße allerdings noch nicht ausgebaut werden, da die angrenzenden Grundstücke nach Auskunft des Eigentümers zum jetzigen Zeitpunkt noch als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden sollen.

 

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich ohne Grunderwerb auf ca. 1.320.000 € (brutto). Die Mittel für den Straßenbau in Höhe von ca. 550.000 € sind im laufenden Haushalt bzw. als Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2012 eingestellt. Ebenso sind die benötigten Mittel in Höhe von 770.000 € für den Kanalbau über den laufenden Haushalt bzw. als Verpflichtungsermächtigung im kommenden Haushalt 2012 abgedeckt.

 

Der Beginn der Baumaßnahme wäre im Herbst dieses Jahres, so dass die Bauarbeiten Ende 2012 abgeschlossen werden könnten.