Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
Das Einvernehmen zu der überarbeiteten Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler / Teil B: Bodendenkmäler – für das Gebiet der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird erteilt.
Mit Schreiben vom 28.03.2011
teilte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege der Stadt Lauf folgendes mit:
„Seit Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes 1973
führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) die Denkmalliste gemäß
Art. 2 DSchG, in der alle bekannten
Denkmäler i. S. d. Art. 1 DSchG in Bayern nachrichtlich eingetragen sind. Die Denkmalliste,
die neben der fachgerechten Ansprache der Einzelobjekte auch eine Beschreibung
der die Denkmaleigenschaft nach Art. 1 Abs. 3 DSchG definierenden Elemente
(inkl. u. a. der historisch-städtebaulichen Zusammenhänge bei Ensembles)
enthält, wurde aus den unterschiedlichsten Anlässen im Rahmen des laufenden
Dienstgeschäfts korrigiert, ergänzt und fortgeschrieben.
Im
Rahmen der eGovernment-lnitiative der Bayerischen Staatsregierung und des
Projekts "Aufbau einer Geodateninfrastruktur in Bayern (GDI-BY)"
erfasst und kartiert das BLfD in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für
Vermessung und Geoinformation (LVG) seit 2005 alle bayerischen Denkmäler
digital. Im Ergebnis wird ein denkmalpflegerisches Fachinformationssystem (FIS)
zur Verfügung stehen, das als zentrales Verwaltungs- und Vermittlungsinstrument
für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bayern dient und hinsichtlich der Bau-
und Bodendenkmäler im Bayern
Viewer-denkmal in kartographischer Umsetzung einsehbar ist.
Im
Zusammenhang mit der Entwicklung des FIS wurde 2006 das Projekt zur
"Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste" begonnen, in dem
das BLfD den Bestand seiner Fachdaten systematisch überprüft, an die
Anforderungen moderner Informationstechnologie anpasst und den Denkmälerbestand
einer kritischen Sichtung unterzieht.
Der BayernViewer-denkmal verfolgt das Ziel,
Baudenkmäler (inkl. Ensembles) gebäude- bzw. flächenscharf, d. h. bis in die
Umrisse eines Gebäudes sowie Bodendenkmäler in ihrer derzeit bekannten
Ausdehnung darzustellen. Das Ergebnis ist eine digitale Denkmalkarte mit den
denkmalbezogenen Fachdaten.
Im
Rahmen dieses Projektes hat das BLfD die Denkmalliste Ihrer Stadt überprüft und
aktualisiert. Gemäß dem Datenmodell des FIS, in dem Fachinformationen mit ihren
spezifischen Georeferenzen verknüpft sind, werden die in der Denkmalliste
geführten Objekte nun in ihrem jeweiligen räumlichen Bezug dargestellt. Das
Ergebnis ist eine präzise digitale Denkmalkarte mit der Möglichkeit zur Abfrage
denkmalbezogener Fachdaten. In dieser neuen Form ist der Inhalt der
Denkmalliste bezüglich der Bau- und Bodendenkmäler über den Bayern Viewer-denkmal im Internet über
die Homepage des BLfD zugänglich:
http://www.bLfd.bayern.de oder
(….)
Dieses
Schreiben dient der nach Art. 2 DSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens
mit der Gemeinde hinsichtlich der neu eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler (…)
in die Denkmalliste. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen
oder Anmerkungen dem BLfD, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist,
mitzuteilen.
Dabei
können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die
Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 DSchG beziehen (z. B. Datierung,
inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das BLfD geprüft
und in die Entscheidung über die Eintragung einbezogen.
Einwendungen,
die sich lediglich gegen die Folgen dieser Denkmalfeststellung richten,
sind erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren i.
S. d. Art. 6 und 7 DSchG zu würdigen; erst hier ist das öffentliche
Erhaltungsinteresse gegenüber anderen öffentlichen oder privaten Belangen
abzuwägen. Im Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste können solche
Einwendungen nicht berücksichtigt werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Revision der Denkmalliste für den Bereich des Stadtgebietes Lauf
wurden insgesamt 27 Objekte aus der Denkmalliste gestrichen. Hierbei handelt es
sich z.T. um Gebäude, die bereits vor Jahren abgebrochen wurden oder um
Gebäude, die aufgrund von durchgeführten Veränderungen ihre
Denkmaleigenschaften verloren haben.
Neu aufgenommen wurde lediglich ein Objekt:
Pfarrstraße 3 (Schönberg)
Pfarrhaus,
zweigeschossiger giebelständiger Satteldachbau, Süd- und Westseite Fachwerkbau, Nord- und Ostseite Sandstein, im Kern 1683
(dendro.dat.), Umbauten
im 18./19. Jh.
Die Denkmalliste Teil A. Baudenkmäler enthält nunmehr insgesamt 327
Objekte, im Teil B: Bodendenkmäler sind 93 Einträge enthalten.
Auf eine Beilage der kompletten Denkmalliste wird aufgrund des Umfangs
verzichtet. Wie bereits erwähnt kann aber der Denkmalstatus eines Gebäudes über
das Internet unter folgendem Link abgefragt werden: http://www.denkmal.bayern.de
Fachliche Einwendungen oder Änderungen gegen die überarbeitete Denkmalliste -
Teil A: Baudenkmäler / Teil B: Bodendenkmäler – sind aus Sicht der Verwaltung
nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt dem Bauausschuss, das Einvernehmen zu der überarbeiteten Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler / Teil B: Bodendenkmäler – für das Gebiet der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu erteilen.