Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Stadt Lauf a.d. Pegnitz wird in der vorgelegten Fassung verabschiedet. Bei weiteren Entscheidungen über mögliche Ansiedlungen von Einzelhandelsunternehmen wird sich die Stadt Lauf a.d. Pegnitz an den darin ermittelten Grundlagen orientieren.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.05.2011 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept verabschiedet und damit die groben planerischen Grundlagen für die weitere Entwicklung der Gesamtstadt für die nächsten 20 bis 25 Jahre beschlossen. Das ISEK wurde inzwischen der Regierung von Mittelfranken vorgelegt. Wie schon in den vergangenen Sitzungen erläutert, benötigt die Regierung auch einen förmlichen Beschluss über das Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK), das im Rahmen des ISEK von den beauftragten Planern erstellt wurde. Es wird in Zukunft als Grundlage bei Genehmigungsverfahren für die Ansiedlung neuer größerer Einzelhandelsunternehmen dienen. Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz kann sich bei der Beurteilung solcher Vorhaben jedoch nur dann auf die Ergebnisse dieses EEK berufen, wenn sie es für „verbindlich“ erklärt.
Der Entwurf des EEK ist in Auszügen schon im ISEK selbst enthalten. Die Gesamtausfertigung enthält in ausführlicher Darstellung die Ergebnisse der Bestandsaufnahme durch die Planer und der durchgeführten Befragungen (Haushalte, Passanten und Unternehmer). Es kann im Entwurf bereits seit Anfang Mai in der Homepage der Stadt Lauf a.d. Pegnitz abgerufen werden (www.lauf.de/stadtentwicklung). Auf eine Anlage zu diesem Beschlussvorschlag wird daher verzichtet, da das Gutachten 110 Seiten umfasst. Bereits im Oktober 2010 wurden die wichtigsten Erkenntnisse zu Struktur des Einzelhandels in Lauf, des vorhandenen Angebots, der Kaufkraft und ggf. noch vorhandener Ansiedlungspotentiale öffentlich vorgestellt. Am 02.05.2011 wurden die in Lauf ansässigen Einzelhändler auf Einladung des Einzelhandelsverbandes im Sitzungssaal der Stadt Lauf a.d. Pegnitz noch einmal ausführlich über die einzelnen Erkenntnisse informiert.
Zusammenfassend sei noch einmal kurz dargestellt, dass die Gutachter für die Stadt Lauf a.d. Pegnitz ein weiteres Ansiedlungspotential für den Bereich NuG (Nahrungs- und Genussmittel) nur noch für eine Verkaufsfläche von 1.080 m² sehen, das ggf. über eine maßvolle Erweiterung an den vorhandenen Standorten denkbar wäre. Als Gesamtergebnis für diesen Bereich stellt das Gutachten fest, dass der Bedarf grundsätzlich gedeckt ist. Wörtlich heißt es:
„Die bestehenden großflächigen
Einzelhandelsstandorte (v. a. täglicher Bedarf) an den Ausfallstraßen
(Nürnberger Straße, Hersbrucker Straße, Röthenbacher Straße) müssen als
Nahversorgungsbereiche (NVB) etabliert werden. Da am Gesamtstandort Lauf
a.d.Pegnitz kein immenser zusätzlicher Ansiedlungs- und Erweiterungsbedarf
besteht, muss für diese Nahversorgungsbereiche eine moderate Erweiterung der
bestehenden Angebotsstandorte ermöglicht, aber in seiner Größenordnung
beschränkt werden (+15%). Zum Schutz des Standorts Altstadt / Innenstadt sowie
des Subzentrums Lauf Links muss die Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente in
den Nahversorgungsbereichen deutlich reglementiert werden.“
Für die weitere Beurteilung von evtl. Anfragen
wurde daher die „Laufer Sortimentsliste“ erstellt. Darin werden u. a. die
zentrenrelevanten Sortimente aufgelistet, d. h. die Produktpaletten, die nicht
an der sog. Peripherie angeboten werden sollen.
Signifikant war auch die ermittelte
Kaufkraft-Bilanz für die Stadt Lauf a.d. Pegnitz.
„Von insgesamt € 150,4 Mio. Kaufkraft sind €
91,8 Mio. am Standort Lauf a.d.Pegnitz gebunden. Dies bedeutet einen
Kaufkraftabfluss von insgesamt € 58,7 Mio. Die gebundene Kaufkraft zusammen mit
dem Kaufkraftzufluss von insgesamt € 70,4 Mio. ergibt summarisch einen
Einzelhandelsumsatz am Standort Lauf a.d.Pegnitz von € 162,2 Mio.“
Die Verwaltung unterbreitet daher folgenden