Betreff
Verwendung der Laufer Stadtfahne mit dem Wappen durch die Fa. EMUGE
Vorlage
FB 1/043/2011
Aktenzeichen
0211-FB 1/Ta
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Firma EMUGE die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz auf der Stadtfahne ab sofort zu erteilen. Die Fahne und das Wappen sind entsprechend dem Corporate Design der Stadt Lauf herzustellen. Das Wappen muss in heraldisch ordnungsgemäßer Form verwendet werden.

Mit Schreiben vom 03. Juni 2011 fragte die Fa. EMUGE an, ob sie die Laufer Stadtfahne mit dem Stadtwappen neben der Firmenbeflaggung am Firmengebäude in der Nürnberger Straße hissen könnte. Um Genehmigung der Verwendung des Stadtwappens und der Stadtfahne der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wurde gebeten.

Die Firma EMUGE möchte die Fahne zu besonderen Anlässen (z. B. Kunigundenfest, usw.) neben der Firmenbeflaggung aufziehen.

Da die nächste Sitzung erst am 19.07.2011 stattfindet, sollte eine Entscheidung bereits in der jetzigen Sitzung erfolgen, um bereits für das kommende Kunigundenfest eine Lösung zu haben.

Es wäre auch für die Stadt Lauf von Vorteil, wenn die Stadtfahne am Ortseingang für die Besucher wehen könnte.