Betreff
Fahrradfahren in Lauf a.d.Pegnitz, Sachstandsbericht
Vorlage
FB 5/053/2011
Art
Informationsvorlage_alt2

Radwegenetz und Beschilderung

 

Das Laufer Radwegenetz konnte in den letzten Jahren ständig vergrößert werden. Nach der Fertigstellung der Nürnberger Straße, des Radwegs Richtung Neunhof sowie des ersten Teilstücks Richtung Altdorf besitzt das Netz im Laufer Stadtgebiet mittlerweile eine Länge von ca. 32 km. Die Arbeiten am 1,6 km langen Radweg Rudolfshof – Günthersbühl entlang der LAU 14 haben diese Woche begonnen und werden voraussichtlich Ende Oktober abgeschlossen sein. Außerdem plant der Landkreis Nürnberger Land den Bau eines Radwegs von Günthersbühl Richtung Behringersdorf. Konkret wird zur Zeit ein Entwurf für das erste ca. 1,4 km lange Teilstück bis zum Heroldsberger Mühlweg gefertigt.

 

Das Radwegenetz sowohl in der Stadt Lauf als auch im Landkreis wurde nach einheitlichen, bayernweit gültigen Kriterien komplett neu ausgeschildert.

 

Fahrradfreundliche Kommune

 

Der Umweltausschuss der Stadt Lauf hat am 25.01.2011 einstimmig der Gründung einer Arbeitsgruppe „Fahrradfreundliche Kommune“ und dem Beitritt zu dieser AGFK Bayern zugestimmt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen haben sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr als umweltfreundliches Verkehrsmittel der Zukunft zu fördern. Dies soll neben Informationen für die Bürger auch mit konkreten Projekten umgesetzt werden.

 

Beim Nationalen Radverkehrskongress der am 30./31.Mai 2011 in Nürnberg stattgefunden hat, wurde die Gründungserklärung von den 15 Gründungsmitgliedern dem Fachpublikum und der Öffentlichkeit in einem repräsentativen Rahmen vorgestellt und dem anwesenden Innenminister Herrmann persönlich überreicht. Von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums wird die AG mit 50.000 € pro Jahr finanziell unterstützt, aber auch besonders ideell unterstützt.

 

Benutzungspflicht für Radwege

 

Die meisten straßenbegleitenden Radwege waren mit einer Benutzungspflicht in beide Fahrtrichtungen ausgewiesen. Durch ein Grundsatzurteil des BVG Leipzig vom 22.11.2010 wurde klargestellt, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Hier ist in erster Linie die Benutzungspflicht der in Fahrtrichtung gegenüberliegenden Radwege gemeint.

 

Aufgrund dieser Rechtsprechung ist nun die Benutzungspflicht auf Radwegen aufzuheben und die bisherigen gemeinsamen Fuß- und Radwege sind jetzt in Gegenrichtung nur mehr als „Fußweg, Radfahrer frei“ zu beschildern. Der Radfahrer hat also jetzt die Wahl , ob er den Radweg oder die Fahrbahn benutzen möchte. Dadurch wollte das Gericht die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer sowie die Rechte (und Pflichten) der Radfahrer als Gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer stärken.

 

Die Umbeschilderung wurde für die städtischen straßenbegleitenden Radwege bereits durchgeführt. Das für die überörtlichen Straßen zuständige Landratsamt hat ebenfalls begonnen, die Radwege in seinem Zuständigkeitsbereich ebenso zu beschildern.

 

Einbahnstraßen – Radfahrer in Gegenrichtung

 

Nach den Wünschen aus den Bürgerversammlungen und den Anregungen des ADFC ist die Stadt gefordert, weitere Verbesserungen für Radfahrer umzusetzen.

Dazu ist es möglich, Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen fahren zu lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen.

 

Die neue Ausgabe der Empfehlungen zur Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sieht in Tempo 30-Zonen eine verbleibende Fahrbahnbreite von mindestens 3 m bzw. bei Linienbusverkehr oder stärkerem Verkehr mit LKW eine Breite von mind. 3,50 m, vor. Das Parken sollte nach den Empfehlungen der ERA auf der Einbahnrichtung linken Seite angeordnet werden, da sich durch Grundstückeinfahrten und unbesetzte Parkstände Ausweichmöglichkeiten ergeben und die Gefahr durch sich öffnende Türen durch direkten Sichtkontakt geringer ist. Diese Empfehlung birgt aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde aber auch Risiken. Es können unter Umständen gefährliche Verkehrssituationen entstehen, da parkende Fahrzeuge durchaus den Radfahrer auch verdecken können und er plötzlich hinter dem parkenden Fahrzeug hervorkommt. Auch beim Ausparken kann der in Gegenrichtung fahrende Radfahrer durchaus erst sehr spät gesehen werden, wenn z.B. ein größeres Fahrzeug vor dem Ausparkenden abgestellt ist. Die Straßenverkehrsbehörde ist daher eher der Auffassung, das Parken in Fahrtrichtung rechts anzuordnen, wenn eine Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung für Radfahrer frei gegeben werden soll.

 

Allgemein ist auch festzustellen, dass die bestehenden Einbahnstraßen in Lauf den Raddurchgangsverkehr kaum beeinträchtigen. Eine Freigabe von Einbahnstraßen kann allerdings Vorteile für den Radfahrerziel- bzw. Quellverkehr in den betreffenden Straßen selbst bringen.

 

 

Daher hat die Verwaltung folgende Straßen als erstes Pilotprojekt ausgewählt und vorgesehen:

 

·               Kärntner Straße zwischen Linzer Straße und Innsbrucker Straße

 

·               Linzer Straße zwischen Kärntner Straße und Tiroler Straße

 

·               Hofmannstraße zwischen Richard-Wagner-Straße und Flurstraße

 

·               Stich Schönberger Weg zur Flurstraße

 

·               Flurstraße

 

Aktionen

 

„Mit dem Rad zur Arbeit“  - Industrie und Kommunen.

Auch heuer nimmt die Stadt Lauf mit ihren Einrichtungen an dieser Aktion teil. Seit 2004 ist die Stadt dabei und von damals acht Teilnehmern konnte die Zahl der Aktiven heuer 35 Teilnehmer, verteilt auf zehn Gruppen, kontinuierlich gesteigert werden.

 

Hier ist nach Auffassung der Verwaltung noch Potential vorhanden. Daher ist geplant, im Rahmen der Mitgliedschaft in der neuen AGFK-Bayern möglichst viele Laufer Betriebe zur Teilnahme an dieser (oder ähnlichen Aktionen) zu gewinnen. Durch die Schaffung der notwendigen Infrastruktur (Fahrradabstellplätze, Umkleidebereiche mit Duschen) können mit Sicherheit viele zum Umsteigen auf das Rad bewegt werden.

 

Beim Nationalen Radverkehrskongress wurden darüber hinaus noch andere Aktionen vorgestellt, von denen einige in der nächsten Zeit auch in Lauf durchgeführt werden können wie z.B. die Aktionen „Stadtradeln“, „Die fahrradfreundlichsten Arbeitgeber“, „Fahr Rad – für’s Klima auf Tour“, „Radschlag“ oder „Radpoint“.