Betreff
RÜB Erbsenboden Erneuerung der Drosselstrecke und des Drosselbauwerks
Vorlage
FB 5/044/2011
Art
Informationsvorlage_alt2
Untergeordnete Vorlage(n)

Am nördlichen Rand der Kernstadt Lauf befindet sich das bestehende Regenüberlaufbecken RÜB 11 „Erbsenboden“.

 

Das Regenüberlaufbecken (RÜB 11) dient als Regenentlastung für die Stadtteile Kuhnhof und den Bereich des Baugebietes „Steinbruch“ sowie für die Kunigundensiedlung. Wird bei andauerndem Regen das Fassungsvermögen des Beckens überschritten, erreicht der Wasserspiegel die Überlaufschwelle und überschüssiges Wasser wird über einen Entlastungskanal in Richtung Bitterbach abgeschlagen. Nach Beendigung des Regenereignisses entleert sich das Becken selbstständig.

 

Das Becken ist als Stauraumkanal (Höhe 1,6 m) mit oben liegender Entlastung ausgebildet. Die Steuerung des RÜBs erfolgt derzeit über eine Drosselstrecke (DN 200). Um das vorhandene RÜB-Volumen besser auszunutzen, soll das RÜB mit einer konstanten Drosseleinrichtung (Q_Dr = 75l/s), welche künftig die Durchflussmenge zum weiterführenden Kanal in Richtung der Kläranlage unabhängig von der Einstauhöhe des Stauraumkanals regelt, ausgerüstet werden. Durch diese verbesserte Regelung der Durchflussmengen wird erreicht, dass das RÜB seltener überschüssiges Wasser in Richtung des Bitterbaches entlastet und somit den Schmutzfrachtaustrag reduziert.

 

Hierfür ist der Bau eines neuen Drosselschachtes und einer neuen ca. 48 m langen Ablaufleitung zwischen den Schächten K17_010 und K17_011 (DN 500) zum weiterführenden Kanal notwendig.

 

Weitere Maßnahmen sind am RÜB 11 „Erbsenboden“ gemäß der Schmutzfrachtberechnung eines beauftragten Ingenieurbüros nicht notwendig. Die vorbezeichnete Baumaßnahme am RÜB Erbsenboden ist eine von mehreren Sanierungsmaßnahmen, welche im Zuge des laufenden Wasserrechtsverfahrens, umgesetzt werden müssen und als Grundlage zur Erteilung der Erlaubnis für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus Regenentlastungen in Vorfluter nach § 8 bzw. § 10 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) dienen.

 

 

Das günstigste Angebot für die ausgeschriebenen Arbeiten liegt bei ca. 96.000 €.

 

Die notwendigen Mittel wurden in den laufenden Haushalt unter der HhSt. 1.7067.9535 eingestellt und stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.