Betreff
Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2009 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard, der J.F.Barth'schen Stiftung und des Jahresabschlusses 2009 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, Beratung und empfehlende Beschlussfassung über die Bereinigung der Prüfungsfeststellungen, die Feststellung der Jahresrechnungen bzw. des Jahresabschlusses und Erteilung der Entlastung
Vorlage
FB 2/007/2011
Aktenzeichen
FB 2/963
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.11.2010 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.

 

2.  Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Jahresrechnungen 2009 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt:

 

a) Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Solleinnahmen/Sollausgaben                                                     53.091.472,16 EUR

b) Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben                                                            48.801,98 EUR

c)  J.F.Barth´sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben                                                               1.060,08 EUR

 

 

 

Der Jahresabschluss 2009 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard wird wie folgt festgestellt:

 

a) Bilanzsumme zum 31.12.2009                                                     3.212.050,35 EUR

 

b) Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung 2009                              3.339.983,81 EUR

 

c)  Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung 2009                 3.250.948,83 EUR

 

d) Jahresüberschuss lt. GuV-Rechnung 2009

     (zugleich Bilanzgewinn zum 31.12.2009)                                         89.034,98 EUR

 

 

3.  Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Für die festgestellten Jahresrechnungen 2009 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard, der J.F.Barth´schen Stiftung und für den festgestellten Jahresabschluss 2009 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

An der Beschlussfassung über die Entlastung hat der 1. Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).

In der Zeit vom 15.04.2010 bis 05.11.2010 wurden die Jahresrechnungen 2009 der Stadt, der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard und der J.F.Barth´schen Stiftung sowie der Jahresabschluss 2008 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates gem. Art. 103 GO geprüft. Die Niederschrift über die Prüfung vom 05.11.2010 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungserinnerungen sind als Anlage beigefügt.

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.