Beschlussvorschlag:
1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 05.11.2010 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Jahresrechnungen 2009 werden mit
folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Solleinnahmen/Sollausgaben 53.091.472,16
EUR
b) Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 48.801,98
EUR
c) J.F.Barth´sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 1.060,08
EUR
Der
Jahresabschluss 2009 der Altenheime der
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2009 3.212.050,35
EUR
b) Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung 2009 3.339.983,81 EUR
c) Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung 2009 3.250.948,83 EUR
d) Jahresüberschuss lt. GuV-Rechnung 2009
(zugleich Bilanzgewinn zum
31.12.2009) 89.034,98
EUR
3.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Für die festgestellten Jahresrechnungen 2009 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz,
der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard, der J.F.Barth´schen Stiftung und
für den festgestellten Jahresabschluss 2009 der Altenheime der
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die
Entlastung erteilt.
An der Beschlussfassung über die Entlastung hat der 1. Bürgermeister nicht
mitgewirkt (Art. 49 GO).
In der Zeit vom 15.04.2010 bis 05.11.2010 wurden die Jahresrechnungen
2009 der Stadt, der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard und der J.F.Barth´schen
Stiftung sowie der Jahresabschluss 2008 der Altenheime der
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard vom Rechnungsprüfungsausschuss des
Stadtrates gem. Art. 103 GO geprüft. Die Niederschrift über die Prüfung vom
05.11.2010 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungserinnerungen
sind als Anlage beigefügt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.